LANDGERICHT BERLIN
Beschluss
(Fassung
gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 StrRehaG
in Verbindung mit § 12 Absatz 3 StrRehaG)
Geschäftsnummer: (551 Rh) 3 Js 28.9/05 (361/05)
in der Rehabilitierungssache
des Johann Burianek
geboren am
16. November 1913 in Düsseldorf,
verstorben am 2. August 1952,
Antragstellerin:
Interessenvertretung
für die
Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V.,
vertreten durch die
Vorsitzende Alexandra Hildebrandt,
Friedrichstraße 43 - 45, 10969 Berlin,
hat die 51. Strafkammer des Landgerichts Berlin - Rehabilitierungskammer- nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Christoffel, des Richters am Landgericht Heinatz und des Richters am Landgericht Rosenthal am 2. September 2005 beschlossen:
1.
Auf den Antrag der Antragstellerin wird
das Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 25. Mai 1952
(Az.: 1 ZSt (l) 6152; 1-1-255/52)
für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, soweit es sich gegen den Betroffenen Johann Burianek richtet.
Der Betroffene wird rehabilitiert.
2. Der Betroffene hat in der Zeit vom 5. März 1952 bis zu seiner Hinrichtung am 2. August 1952 zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten.
3. Der Betroffene hat einen Anspruch auf Erstattung von gezahlten Kosten des Strafverfahrens und gezahlten notwendigen Auslagen.
4. Kosten des Rehabilitierungsverfahrens werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren hat die Landeskasse zu tragen.
Gez. Christoffel Heinatz Rosenthal
Beglaubigt
Justizangestellte
Anmerkung: Alexandra Hildbrandt ist die dritte und letzte Frau des 2004 verstorbenen Rainer Hildebrandt, des Gründers und ersten Leiters der Terror-Organisation "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit". Von 1961 bis zu seinem Tod war Rainer Hildebrandt der Chef der auf Hetze gegen die DDR spezialisierten "Arbeitsgemeinschaft 13. August". Alexandra Hildebrant trat seine Nachfolge an.