Kollektivschuld
- der Widerstand wächst
Wenn 20 Jahre nach dem Untergang
der DDR in Städten und Gemeinden in Deutschland noch immer ehemalige
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Mitarbeiter des MfS öffentlich an den Pranger
gestellt, ihre Fotos und Personalien sowie Auszüge aus ihren Akten
veröffentlicht und sie dadurch zu Freiwild erklärt werden, widerspricht dies
menschlicher Vernunft und dem Grundgesetz dieses Staates. Artikel 1: „Die Würde
des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.“ Es stellt sich die Frage: Gilt das Grundgesetz nicht
für ehemalige Bürger der DDR, die sich für den Schutz ihres Staates eingesetzt
haben?
Die Arbeit mit menschlichen Quellen ist von Alters her immanenter Bestandteil polizeilicher und
geheimdienstlicher Tätigkeit. Der zur Diffamierung und Stigmatisierung
Inoffizieller Mitarbeiter und freiwilliger Helfer des MfS benutzte
Begriff des Spitzels entstand unter den gesellschaftlichen Verhältnissen
des Mittelalters, wie in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia
nachzulesen ist: „... Im Mittelalter
waren die volkstümlich als ,Spitzel’ (Schornsteinfeger) bezeichneten kleinen
Menschen, meist sogar Kinder darauf angewiesen, für einen sehr geringen Lohn in
den engen offenen Kaminen nach oben zu klettern, um Verstopfungen und Rußablagerungen mit dem ,Schultereisen’ abzukratzen. Sie
bekamen auch nur dann ihren Lohn, wenn sie als Beweis ihrer erfolgreichen
Tätigkeit aus dem „Spitzel“, das heißt dem Dachfirst, herauswinkten. Zu dieser
Zeit war ,Spitzel’ noch eine volkstümlich übliche
Bezeichnung für dieses Gewerk. Während sie im Kamin
waren oder aus dem ,Spitzel’ schauten, hatten sie auch
einen guten Blick hinter die vier Wände oder auf die Höfe der Familien. So
verdienten sie sich gelegentlich etwas dazu, indem sie der Obrigkeit ihre
Beobachtungen berichteten. Die jeweiligen Obrigkeiten bauten die Eignung dieses
Gewerks für die ,verdeckte
Ermittlung’ aus und verlangten von ihnen immer mehr Informationen über Ketzer,
Hexen, Geisterbeschwörungen oder Wilderei, aber auch darüber, ob zum Beispiel
,illegal’ Schweine geschlachtet wurden, was sich in Häusern abspielte und
vieles mehr. Damit die ,Spitzel’ nicht immer mit jeder
Botschaft zur Obrigkeit laufen mußten, vereinbarten
sie Zeichen, die mit den sowieso schmutzigen Händen an die Hauswand gemalt wurden.
So entstand das sprichwörtliche ,Anschwärzen’. Unter
der Folter wurde auch manch ,Angeschwärzter’ dann
,bekehrt’ ...“
In der früheren Bundesrepublik, wie auch im heutigen
Deutschland, arbeiteten und arbeiten polizeiliche und geheimdienstliche
Dienststellen mit menschlichen Quellen - im Inneren des Staates sowie nach
außen. Die Gesamtzahl der
für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst
(MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) - um nur die bekanntesten Einrichtungen
zu nennen, deren Aufgaben mit denen des MfS vergleichbar sind - im Inneren
Deutschlands tätigen
menschlichen Quellen ist noch nicht bekannt, wird aber nicht ewig geheim bleiben.
Es ist das Verdienst Inoffizieller Mitarbeiter, sowohl der Aufklärung wie der
Abwehr des MfS, daß viele Quellen der Gegenseite
enttarnt und so bekannt wurden. Daß
in zahlreichen Bereichen der Gesellschaft solche Quellen nach wie vor aktiv
sind, wird immer wieder - wenn oft auch ungewollt - durch Veröffentlichungen in
den Medien bestätigt.
Ohne daß mit der nachfolgenden Aufzählung, die auf eigenen Erinnerungen beruht, eine Wertigkeit vorgenommen wird, bilden Schwerpunkte für den Einsatz menschlicher Quellen insbesondere die Bereiche
- Schulen, Hochschulen und Universitäten mit den Hauptzielen Aufklärung und Überwachung studentischer Zirkel und Organisationen und des Lehrkörpers sowie der Suche und Auswahl geeigneter Nachwuchskader;
- sportliche und gesellschaftliche Organisationen sowie alle etablierten Parteien mit dem Ziel ihrer Infiltration. Umfang und Intentionen der Quellenführung sind bei dem - dadurch - gescheiterten NPD-Verbot offenbar geworden;
- im terroristischen Umfeld. Aus FOCUS Nr. 30 (1993), Verfassungsschützer erklärt: Sicherheitsbehörden billigten den RAF-Bombenanschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt, um ihren Top-Spitzel in der Führungsriege der Terroristen zu etablieren ... Sachschaden über 100 Millionen Mark. Sicherheitsexperten und Politiker zeigten sich überrascht: „Es gab keinerlei Anzeichen“, sagte etwa Hessens Justizministerin Christine Hohmann-Dennhardt, „die auf eine erhöhte Gefährdungslage hingewiesen hätten.“ Der damalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl: „In meinen Augen ist das für die RAF ein Novum.“;
- im Bereich der Medien: General Gerhard Wessel, Gehlens Stellvertreter schon vor 1945, erklärte 1974 vor dem Guillaume-Untersuchungsausschuß: „Ich halte es für eine legitime und ehrenvolle Mitarbeit auch von Journalisten, wenn sie dem BND Erkenntnisse vermitteln.“;
- in kirchlichen
Kreisen: Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom
publiziert in „Schnüffler ohne Nase - Der BND“, Namen und Decknamen kirchlicher
Würdenträger sowie Einzelheiten ihres Zusammenwirkens mit dem BND.
Wer im Glashaus sitzt, sollte
nach anderen nicht mit Steinen werfen, könnte man meinen, zumal in den letzten
20 Jahren mehr und mehr Beispiele für kriminelle Verstrickungen von
menschlichen Quellen des Bundeskriminalamtes, Verfassungsschutzes und des BND
in der Öffentlichkeit bekannt wurden, wie sie keinem Inoffiziellen Mitarbeiter des
MfS angelastet werden können. Schlagzeilen wie die folgenden, die
bundesdeutschen Medien entnommen worden sind, verdeutlichen das auf drastische
Weise: „V-Mann als Mörder verhaftet;
V-Mann korrumpiert und steuert seinen Auftraggeber; V-Mann war Menschenhändler;
Terrorverdächtiger sollte V-Mann werden; V-Mann in der Falle; V-Mann
provozierte Deal mit Nuklearmaterial.“
Gerade vor diesem Hintergrund läßt sich das blindwütige Vorgehen gegen die ehemaligen DDR-Bürger
rational nicht begründen. Um so eindeutiger gehört es
als Produkt pathologischen Antikommunismus zu den Charakteristika des
vorherrschenden Zeit(un)geistes.
Die Mehrzahl ehemaliger DDR-Bürger hat sich aus innerer Überzeugung zur
Zusammenarbeit mit dem MfS bereit erklärt, um einen Beitrag zum Schutz ihres
Staates zu leisten. Nicht unerwähnt bleiben dürfen in diesem Zusammenhang auch DDR-Bürger,
die ohne Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS, aus eigener Initiative,
Beiträge zum Schutz ihres Staates geleistet haben. Ihre Tätigkeit erfolgte
nicht im rechtsfreien Raum,
sondern auf der Basis der Rechtsordnung und Gesetzlichkeit
der DDR, wie in dem Sachbuch „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS“, Edition
Ost Berlin 2002 HC Ausgabe; 2003 PBAusgabe, Band 1,
Seite 332 bis 383, belegt ist.
Sie handelten auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze
sowie der anderen Rechtsvorschriften der DDR, zu denen auch die Statuten, die
dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS gehörten.
Der Schutz des Friedens und die
Sicherung der DDR war Verfassungsauftrag für alle Staatsorgane und ebenso für
jeden Bürger. Gemäß Artikel 23 der DDR-Verfassung war der „Schutz des Friedens
und des sozialistischen Vaterlandes
und seiner Errungenschaften ... Recht auf Ehrenpflicht der
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“. So konnte jeder IM davon
ausgehen, daß sein Mitwirken an der Realisierung der
Schutzfunktion des Staates ihm nicht nur als verfassungsmäßiges demokratisches
Recht zustand, sondern von Staats wegen gewollt und demzufolge
verfassungsrechtlich auch unter Schutz gestellt war.
Die Rechtmäßigkeit der
Zusammenarbeit mit dem MfS oder die Unterstützung seiner Tätigkeit schloß für die IM und jeden Bürger Vertrauensschutz ein.
Seit 1990 werden Rechtmäßigkeit und Vertrauensschutz durch
eine politische Sonderjustiz und mit fragwürdigen Rechtskonstruktionen
ausgehebelt und faktisch als null und nichtig erklärt. Für das MfS waren die IM
und freiwillige Helfer
im wahrsten Sinne des Wortes politische Mitkämpfer und keine
V-Männer oder Spitzel. An allen Erfolgen des MfS waren sie beteiligt.
Kommunisten, Parteilose und Christen waren in diesem Sinne tätig. „Die Motive der Zusammenarbeit
mit der
DDR-Staatssicherheit waren laut der Studie fast immer ideeller Art. Selten
spielte Geld eine Rolle. Erpressungen gab es kaum“, war in „Welt Online“,
bezogen auf eine Studie der Birthler-Behörde, am 10. März 2008 zu lesen.
Trotzdem wird gegenüber ehemaligen DDR-Bürgern - mit der
Stigmatisierung als „Spitzel“ und „Zuträger“ - Rufmord betrieben. Das ist zutiefst
unredlich und verlogen. Delegitimierung der DDR und
Kriminalisierung aller DDR-Bürger, die mit Herz und Verstand in ihrem Staat
gelebt haben, heißt die Devise des staatlich organisierten Zeitgeistes. Nur
wenn es gelingt, noch exisierende Erinnerungen an
Solidarität, gegenseitige Hilfsbereitschaft, kollektive Arbeits- und Freizeitgestaltung
und damit verbundene gesellschaftliche Lebensbedingungen aus den Köpfen
ehemaliger DDR-Bürger zu vertreiben, kann die kapitalistische Ausbeutung ohne
Widerstand fortgeführt werden, können die Profite weiter wachsen. Teile und
herrsche ist das Grundprinzip. Aus diesem Grunde werden IM, ebenso wie
hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, im heutigen Deutschland bis zum Ende ihres
Lebens auf Ausgrenzung durch die politischen Machthaber stoßen.
Unbeschadet ihrer eigenen
Diskriminierung setzen sich die ehemaligen Mitarbeiter des MfS öffentlich zur
Wehr und leisten betroffenen ehemaligen DDR-Bürgern solidarischen Beistand. Ich
habe erlebt, wie ehemalige Mitarbeiter der
Aufklärung Kontakt zu ihren Kundschaftern pflegen und
gemeinsam mit diesen in der Öffentlichkeit auftreten. Dabei wurde ich auch
Zeuge, wie Respekt für klare Bekenntnisse zur eigenen Vergangenheit erlangt und
das Selbstwertgefühl
gestärkt wurde. Selbst provokatives Vorgehen „investigativer Journalisten“ läuft ins Leere, wenn ihnen
mit einem klaren Bekenntnis begegnet wird. Beispiele dazu gab es in auf
Diffamierung angelegten Fernsehsendungen, die ihr Ziel nicht erreichten, weil
sich die Betroffenen erhobenen Hauptes zu ihrer Zusammenarbeit mit dem MfS
bekannten. In jüngster Zeit mehren sich Beispiele, die belegen, daß sich Solidarität zwischen den Kriminalisierten und
anderen ehemaligen
Bürgern der DDR entwickelt. Auf eine solche Weise schützen
ehemalige Bürger der DDR nicht nur ihr eigenes Selbstwertgefühl. Sie
verteidigen zugleich die Rechtsgültigkeit ihrer Tätigkeit in einem
völkerrechtlich anerkannten Staat und erwirken Respekt und Zustimmung in einer
größer werdenden Öffentlichkeit. Damit tragen sie dazu bei, die demagogischen
Pläne der Gegner zu durchkreuzen und anderen den Blick für die wirklichen Ursachen
des sozialen Abstiegs breiter Kreise der Bevölkerung frei zu machen. Jeder
Einzelne, von Diskriminierung und Kriminalisierung Betroffene, kann dazu in
seinem persönlichen gesellschaftlichen Umfeld und im Rahmen gesellschaftlicher Organisationen
beitragen, indem
immer und überall eine sachliche und differenzierte Aufklärung
gefordert und pauschale Diffamierungen als das entlarvt werden was sie sind: Demagogie im Interesse kapitalistischer Ausbeutung.
Herbert Kierstein