UTOPIE kreativ, H. 153/154
(Juli/August 2003), S. 751-756
WOLFRAM ADOLPHI[1]
Verweigertes Gedenken
Am 1. Februar 1991 liegt bei
Hans Voelkner in Berlin-Pankow ein »Offener Brief« im Briefkasten. Geschrieben
ist er am 21. Januar, Absender ist der Kurt-Schumacher-Kreis Berlin e.V., und
sein Inhalt ist dergestalt, daß er verdient, im vollständigen Wortlaut
festgehalten zu werden:
»Hans Voelkner, wie wir einer
Zeitungsveröffentlichung entnehmen mußten, hast Du Dich mit der Herausgabe
einer Zusammenstellung politischer Häftlingsschicksale an die Öffentlichkeit
gedrängt. Daß die tragischen Schicksale ehemaliger Regimegegner und
politischer Häftlinge nun ausgerechnet von einem ehemaligen Kommunisten und hauptamtlichen
Stasi-Agenten vermarktet werden, finden wir empörend und unerträglich. Wir
warnen Dich, aus den Schicksalen unserer Freunde Profit zu schlagen und werden
nicht scheuen, mit gezielten Aktionen die Verbreitung Deiner Publikation zu
verhindern. Zur Mindestforderung an Dich erheben wir, den Erlös Deiner
Veröffentlichung einem Fonds zur Unterstützung unserer hilfsbedürftigen
Gefährten zu(r) Verfügung zu stellen.« Die Unterschriftenleiste lautet: »Für
den Vorstand: Heinz Gerull, Hermann Kreutzer, Peter Bordihn als
Vertreter von 400 ehemaligen politischen Häftlingen aus der ehem. DDR«.
Ein grober Brief. Ohne Anrede,
ohne Gruß, voller Drohungen – ganz so, wie man ihn schlimmen Feinden zugedenkt.
Ein »Offener Brief« zudem – und in diesem Duktus also ganz bewußt auf
Bloßstellung und Verunglimpfung zielend.
Aber es ist ein Bruch in
diesem Text, der aufmerken läßt: das vertrauliche Du. Sie müssen sich gekannt
haben, die Unterzeichner und der von ihnen Gemeinte, oder einer Gemeinschaft
zugehörig gewesen sein, in der dieses Du üblich ist. Bloß: Warum fehlt im Brief
ein diesbezüglicher Hinweis? Was ist da nicht gesagt, was doch – wenn mit dem
Offenen des Briefes wirklich Aufklärung der Öffentlichkeit bezweckt gewesen
wäre und nicht nur Drohung – unbedingt hätte gesagt werden müssen?
Wer Antwort auf diese Frage in
öffentlich zugänglichen Quellen finden
wollte zu jener Zeit, mußte sich in eine Buchreihe begeben, in der er es
vielleicht am wenigsten erwartete – auch wenn mit ihr in den vorangegangenen
beiden Jahrzehnten schon für manche Überraschung gesorgt worden war: in die
Autobiographienreihe des Militärverlages der DDR. Sie
war 1989 um das Buch »Salto mortale« bereichert worden. Sein Verfasser war
niemand anderes als der im »Offenen Brief« attackierte Hans Voelkner.[2]
Der Untertitel »Vom
Rampenlicht zur unsichtbaren Front« ließ keinen Zweifel daran, daß dieser Band
in die Sparte »Kundschaftererinnerungen« gehörte. Dort waren zum Beispiel 1974
unter dem Titel »Dora meldet ...« die Aufzeichnungen des Ungarn Sándor Radó
über die Arbeit der von ihm im Zweiten Weltkrieg geleiteten sowjetischen
Aufklärergruppe in der Schweiz veröffentlicht worden – ein Buch, das bis 1980
eine Auflage von 90 000 Exemplaren erreichte. 1976 erschienen unter dem Titel
»Kämpfer der lautlosen Front« die Memoiren des Bulgaren Iwan Winarow, der für
die sowjetische Aufklärung in den dreißiger Jahren in China, später in
Frankreich, Österreich und anderswo gearbeitet hatte. Und 1983 fanden unter dem
Titel »Im Secret Service« die Erinnerungen des Engländers Kim Philby, der als
»Meisterspion« legendär geworden ist, in der Reihe ihren Platz.
Und in der Tat: Auch Hans
Voelkner hatte solche Kundschaftererinnerungen zu bieten. Von 1956 bis 1969 war
er – die Autoren des »Offenen Briefes« beschrieben es richtig – »hauptamtlicher
Stasi-Agent«. Und zwar vornehmlich in Frankreich, wo er für die Hauptverwaltung
Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit auf eine Weise arbeitete, die er
selbst wie folgt charakterisierte: »Meine Aufgabe war es, Kontakt zu Partnern
zu halten, für die Reisen in sozialistische Länder ein Risiko gewesen wären.
Von ihnen waren Informationen in Empfang zu nehmen, aufzubereiten, zu
komprimieren und ihr sicherer Transport zu gewährleisten. Gemeinsam mit den
Partnern mußten die Ergebnisse der Arbeit analysiert und neue Aufgaben festgelegt
werden. Schließlich, und dies war steter Bestandteil unserer Arbeit, mußten die
menschlichen Kontakte gepflegt werden. Da gab es persönliche Probleme, Fragen
zur politischen Lage oder auch nur das Bedürfnis, wieder einmal mit einem
Freund ganz offen zu reden.« (»Salto mortale«, S. 236).
Aber nicht das war das
Spannende in Voelkners Buch. Natürlich nicht – denn wer schreibt schon offen,
wenn der Geheimdienst, um den es geht, noch in voller Aktion ist und die
Loyalitäten nicht aufgekündigt sind. Interessant ist hier nur, daß Voelkners
MfS-Zugehörigkeit damit schon in der DDR kein Geheimnis mehr war – und also
nicht erst mit dem »Offenen Brief« ans Tageslicht geriet. Mit völliger
Selbstverständlichkeit konnte Voelkner darum in einem Antwortbrief an Hermann Kreutzer
vom 1. Februar 1991 auch mitteilen, daß er in
Veranstaltungen zum Thema der stalinistischen Verfolgungen
»Veranstaltern und Journalisten gegenüber« stets auf seine »zeitweilige
Tätigkeit als Kundschafter im Dienste der Hauptabteilung Aufklärung des MfS
hingewiesen« habe. Nie aber sei er daraufhin etwa gebeten worden, »einer
Veranstaltung fernzubleiben«, und niemand habe ihm aus diesem
Grunde »das Recht abgesprochen«, seine »Meinung zum Thema ‚Opfer des
Stalinismus‘ zu sagen.«
Das Spannende, Außergewöhnliche
von »Salto mortale« jedenfalls liegt in ganz anderen Passagen. Zum Beispiel in
jenem sehr ausführlichen Abschnitt, in dem Voelkner seine Verhaftung durch
Beamte der französischen »Direction de la Surveillance du Territoire« (D.S.T. –
Direktion zur Überwachung des Territoriums) im Mai 1969, seine Verurteilung zu
zwölf Jahren Gefängnis in Frankreich sowie die Haftzeit beschreibt, die im
September 1974 durch Erlaß des französischen Präsidenten ein vorzeitiges Ende
fand. Der Blick ins Buch bleibt an faksimilierten Zeitungsausschnitten hängen: »Hans Voelkner – Spion des Ostens in
Paris verurteilt. Sein Vater und seine Mutter waren Helden der Roten Kapelle«
schrieb »Paris Match« am 14. Februar 1970. Und auch »L’Aurore« beschäftigte
sich – in der Ausgabe vom 13. Februar – mit der Herkunft Voelkners und der in
diesem Zusammenhang in Frankreich ausgelösten Debatte. »Die Eltern Voelkners
haben der Sache der Alliierten einen unermeßlichen Dienst
erwiesen«, wird in »L’Aurore« mit Gilles Perrault einer der wichtigsten
Chronisten der im Zweiten Weltkrieg so bedeutenden antifaschistischen
Kundschaftergruppe »Rote Kapelle« zitiert. Aber, meint der mit »Ph. B.«
zeichnende Autor des Beitrages, »der Krieg der Geheimdienste ist ein Krieg ohne
Pause und ohne Waffenstillstand«. Zu dieser Sicht auf die Dinge paßt auch die
Überschrift des Artikels: »Das Waisenkind der ›Roten Kapelle‹ wird als
Wechselgeld gebraucht.« Als Wechselgeld? »L’Aurore« erinnert an den Austausch
des sowjetischen Top-Spions Rudolf Abel gegen den 1960 über der Sowjetunion
abgeschossenen Spionageflieger Francis Gary Powers (»Salto mortale«, S.
274/275).
Die dramatische Kindheit des
Hans Voelkner: Geboren 1928 in Danzig, gelangt er mit den aus dem
faschistischen Deutschland emigrierenden Eltern, die beide Zirkuskünstler sind,
nach Frankreich; tritt zeitig selbst in
artistischen Vorführungen auf; geht in Paris zur Schule, später, nach
Kriegsbeginn, in Auxerre; weiß nichts vom antifaschistischen Engagement der
Eltern, spürt nur, daß Geheimnisse das Zusammenleben belasten; wird 1941 von
der Auslandsorganisation der NSDAP »heim ins Reich« geholt und erst in
Hohenelse bei Rheinsberg, später in Zernsdorf bei Königs Wusterhausen
»umgeschult«; 1942 letzte Begegnung mit der Mutter in Danzig im Hause des
Onkels, des Schriftstellers Benno Voelkner, Kommunist wie die Eltern auch;
Ahnungen vom politischen Kampf der Eltern; Mai/Juni 1943 treffen Briefe ein, in
der der Vater mitteilt, daß sie beide – Mutter und Vater – von einem
Feldgericht in Paris zum Tode verurteilt wurden.
Die ebenso dramatischen
Jugendjahre: 1944 unterstützt Hans Voelkner seinen Onkel bei dessen antifaschistischen Aktivitäten; im Januar
1945 von Danzig aus Einziehung in den Reichsarbeitsdienst; im Februar Versuch
einer Flucht zur Roten Armee; Festnahme durch die SS, Inhaftierung, Todesmarsch
von Danzig über Bützow in die Straf- und Hinrichtungsanstalt Dreibergen;
Befreiung am 3. Mai 1945; gemeinsam mit ebenfalls befreiten französischen
Gefangenen nach Paris; dort aber nicht Freiheit, sondern wieder Internierung –
diesmal französische, dauernd
bis zum 3. Mai 1946. So lange hatte es gebraucht, bis man festgestellt hatte,
daß »die Familie Voelkner ein Opfer der Naziverfolgung wurde, und der
Loyalismus des jungen Voelkner Jean nicht in Zweifel gezogen werden kann«
(»Salto mortale «, S. 122).
1947 geht Voelkner in die
französische Besatzungszone, im Juni 1949 schlägt er sich, weil er glaubt, man
würde ihn brauchen können beim Aufbau einer antifaschistischen Ordnung, in der
Rhön illegal in die sowjetische Besatzungszone durch. Am 1. Juli meldet er sich
tatendurstig und hoffnungsvoll in Leipzig bei der SED-Kreisleitung.
Aber er hat die Lage völlig
falsch eingeschätzt. Er kommt von den Franzosen – also wird er sofort
wieder verhaftet. Mit allem, was er in
den folgenden Wochen den Vernehmungsspezialisten bereitwillig und arglos
erzählt über seine Kontakte mit Antifaschisten aus aller Welt in Frankreich und
Mainz seit 1946, macht er sich nur immer mehr zum höchst verdächtigen »Feind«.
Und bekommt, was für solcherart »Feinde« vorgesehen ist: eine lange
Gefängnisstrafe, basierend auf nichts
als Vermutungen und Denunziationen.
Nun also sechs Jahre Haft in
Bautzen. Im sowjetischen Spezialgefängnis, das 1950 dem DDR-Strafvollzug
übergeben wird. Sechs lange, bis 1955 dauernde Jahre, über die man ihm 1989
endlich, endlich zu schreiben erlaubt. Zwanzig Seiten umfaßt das Kapitel
»Bautzen « in »Salto mortale« (S. 176-195). Mit viel zu viel Verständnis für
seine Peiniger hat der Autor es verfaßt, viel zu zögerlich setzt er sich mit
dem massenhaft geschehenen und an diesem Ort nicht Ausnahme, sondern Prinzip
darstellenden Unrecht auseinander – aber das Kapitel ist trotzdem eine
Sensation, denn es erscheint in der Vor-Wende-DDR und schlägt eine Bresche ins
so lange verordnete Schweigen.
Die Bautzen-Zeit – das sind
die Jahre, aus der das »Du« mit den Unterzeichnern des »Offenen Briefes« von
1991 stammt. Es ist das »Du« des gemeinsam erlittenen Unrechts und der Kraft,
ihm widerstanden zu haben. Voller Verbitterung vermerkt Hans Voelkner in seiner
Antwort an Hermann Kreutzer am 1. Februar 1991, daß genau diese Gemeinsamkeit im
»Offenen Brief« nicht benannt worden ist. »Schließlich habe auch ich 6 Jahre in
Bautzen verbracht«, schreibt er und fügt hinzu: »Abschließend möchte ich sagen,
daß Euer Brief mich tief betroffen gemacht hat. Kommentarlos als hauptamtlicher
Stasi-Agent eingestuft zu werden – mit allen negativen Assoziationen, die das
heute bedeutet – von Menschen, für die man Achtung empfindet, das tut weh, weil
es ungerecht ist.«
Und es schmerzt Voelkner um so
mehr, als er sich 1989 natürlich der Halbherzigkeiten in seiner
Bautzen-Darstellung sehr wohl bewusst gewesen ist. Denn sonst hätte er nicht in
Angriff genommen, was ihm im »Offenen Brief« von 1991 so drohend zum Vorwurf gemacht
wird: die »Herausgabe einer Zusammenstellung politischer Häftlingsschicksale.«
Davon, daß sich Voelkner mit
diesem Vorhaben »an die Öffentlichkeit gedrängt« hätte, wie es im »Offenen
Brief« heißt, kann freilich keine Rede sein. Es ist vielmehr umgekehrt: Die
Öffentlichkeit drängt zu ihm – dankbar dafür, daß er im Januar 1990 die
Initiative ergreift. Gewiß – es gibt in dieser Zeit an vielen Stellen einen Aufbruch, gibt viele
Schritte, das Thema der politischen Gefangenschaft in der sowjetischen
Besatzungszone und der DDR aus der Tabuzone heraus zu holen. Aber Voelkner geht
seine Schritte besonders zielstrebig und
konsequent. Er bietet sich als Kontaktadresse für eine Gruppe ehemaliger
Bautzener Häftlinge an, formuliert darüber eine kleine Meldung an die Nachrichtenagentur
ADN, und als am 27. Februar 1990 ein Artikel über die Gruppe in der »Berliner
Zeitung« erscheint, gehen innerhalb weniger Wochen einige Hundert Briefe von
Betroffenen bei ihm ein.
Im Januar 1991 – unmittelbar,
bevor der »Offene Brief« erscheint – berichtet Voelkner in einem Rundbrief an
Frauen und Männer, die ihm ihre Aufzeichnungen über ihre Haftzeit zugesandt
hatten, über den Fortgang der Dinge seit Januar 1990: »Beim Lesen der
eingegangenen Briefe zeigte sich, welch großen Umfang die unrechtmäßige
Verfolgung durch sowjetische Organe angenommen hatte und in wie verschiedenen
Formen sie sich zeigte. Es wurde klar, dass
neben den zu Unrecht Verurteilten es auch zu Unrecht Internierte,
Verschleppte und sonstwie Verfolgte gab. Gemeinsam mit anderen Gruppen von
Betroffenen bemühte ich mich, die Aufmerksamkeit der Presse auf diese Probleme
zu lenken, nahm Teil an der Ausarbeitung des Rehabilitierungsgesetzes, an
öffentlichen Diskussionen und erarbeitete zu diesem Zweck eine erste
Dokumentation über Umfang und Vielfalt der unrechtmäßigen Verfolgung, über die
ich u.a. in der ›evangelischen akademie westberlin‹ im März 1990 berichtete.
Als ein Verlag Interesse zeigte, erklärte ich mich bereit, eine entsprechende
Dokumentation in Buchform zusammenzustellen und zu verantworten. [...] Ich gehe
davon aus, daß mit der Herausgabe der Dokumentation den Interessen aller
Betroffenen gedient ist. Sicher werden
Sie meine Meinung teilen, daß es vor allem darauf ankommt, die Leiden der
unschuldig Verfolgten bewußt zu machen und dazu beizutragen, daß in
angemessener Weise und möglichst rasch moralische Rehabilitierung und
materielle Hilfe wirksam werden können.«
Der Verlag, von dem die Rede
ist, war das Brandenburgische Verlagshaus – ein Institut, mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Militärverlages versucht hatten, auch weiterhin Bücher zu machen.
Das Buch, das entstand und
noch 1990 erscheint, trägt den Titel »Unschuldig in Stalins Hand. Briefe –
Berichte – Notizen«. [3]Als
Herausgeber zeichnet Hans Voelkner nicht allein, sondern gemeinsam mit seiner
Ehefrau Rosemarie. Auf knapp 200 Seiten versammelt der Band nach einer knappen
Einleitung der Herausgeber einen Teil der Zuschriften an Hans Voelkner aus dem
Frühjahr 1990.
Voelkner selbst nimmt sich in
dem von den Verfassern des »Offenen Briefes« inkriminierten Buch völlig zurück.
Nicht mit einem einzigen Wort ist sein eigenes Schicksal berührt. Sie wollen,
erklären die Herausgeber, »Aussagen von Zeugen und Opfern des Stalinismus
vorstellen« und nichts sonst, weil sie »eine wirkliche und vor allem auch nur annähernd
vollständige Wertung« zu diesem Zeitpunkt »weder von der Materiallage her noch
bei der derzeit vorrangig gefühlsbetonten Sicht auf diese Fragen« für möglich
halten. Und doch treffen sie Wertungen, wie sie auch im Jahre 1990 noch längst
nicht Allgemeingut waren. »Die Zahl der unrechtmäßig Verfolgten ist groß«,
schreiben sie. »Das geht von den im Verlauf der letzten Kriegshandlungen
verschleppten Menschen über die Internierten, die Verschleppten nach Ende des
Krieges, die Vielzahl der durch Sowjetische-Militär-Tribunale (SMT) unschuldig
Verurteilten oder ohne Urteil in Haft Gehaltenen bis zu den zur
›Wiedergutmachung‹ in die Sowjetunion verbrachten Arbeitskräften mit ihren
Familien.« Und an anderer Stelle: »Oft werden wir gefragt, ob denn erkennbar
wäre, nach welchem System dies organisierte Unrecht wirkte. Bisher ist unsere
Antwort immer noch, daß das einzige System in der Systemlosigkeit zu sehen sei.
Eine Systemlosigkeit, die wohl vor allem dazu diente, die Einsicht in das
System des Unrechts zu verhindern, Unmenschlichkeit zu verstecken.« Und
schließlich: »Das derzeit Wichtigste ist die Offenlegung der Wahrheit am
Beispiel persönlichen Erlebens unschuldiger Opfer und des von ihnen erduldeten
Leids. Wir sind es diesen Menschen schuldig. Nichts darf vergessen werden, wenn
wir den Opfern helfen wollen, die Vergangenheit zu verwinden, wenn wir alle
begreifen wollen, allen begreifbar machen wollen, was hier geschah.«
Das Buch »Unschuldig in
Stalins Hand« hatte – so war von Voelkner im Januar 1991 in seinem Rundbrief
zur Entstehungsgeschichte des Bandes mitgeteilt worden – eine Auflage von 4 000
Exemplaren.
»Damit es zu keinem
Mißverständnis kommt«, hatte Voelkner in diesem Rundbrief außerdem geschrieben,
»möchte ich auch noch erklären, daß sich bisher aus der Veröffentlichung für
mich nur Ausgaben ergaben. Sollte [sich] bei der Endabrechnung ein Überschuß
ergeben, wird zu entscheiden sein, wem dieser Gewinn zusteht.«
Eine Auflagenhöhe, mit der das
Buch »Unschuldig in Stalins Hand« die Gewinnzone hätte erreichen können, ist
nicht zustande gekommen. Nicht zuletzt, weil mit einem »Offenen Brief« auf
geradezu absurde Weise der Kalte Krieg fortgesetzt wurde.
Hans Voelkner, Kommunist, aus politischen Gründen hinter Gitter gebracht im faschistischen Deutschland, im Frankreich der unmittelbaren Nachkriegszeit und in der sowjetischen Besatzungszone/DDR sowie im Ergebnis eines Spionageprozesses noch einmal in Frankreich, wäre am 21. August 2003 75 Jahre alt geworden.
[1]
Wolfram Adolphi –
Jg. 1951, Dr. sc. phil., Dipl.-Staatswissenschaftler; Mitarbeiter in der
Redaktion von »UTOPIE kreativ«; in der
Zeitschrift Veröffentlichungen vorwiegend zur Geschichte und Gegenwart
der internationalen Beziehungen und zur
Entwicklung der PDS;
zuletzt
»Kriegsdiktatur« (Heft 151, Mai 2003).
[2]
Die im Text
genannten Bücher sind: Hans Voelkner: Salto mortale. Vom Rampenlicht zur
unsichtbaren Front, Militärverlag der DDR, Berlin 1989; Hans und Rosemarie
Voelkner (Hrsg.): Unschuldig in Stalins Hand. Briefe – Berichte – Notizen,
Brandenburgisches Verlagshaus, Berlin 1990, 202 S. – Die im Text zitierten
Briefe gehören zum Nachlaß Hans Voelkners, der in der Rosa-Luxemburg-Stiftung,
Berlin, bewahrt wird.
[3] Auszüge aus Beiträgen in diesem Buch:
Durch
Evakuierungsmaßnahmen waren wir in Pommern untergebracht. Die kämpfende Truppe
verjagte uns in den Wald. Am 2. März kam
der Vorschub der kämpfenden sowjetischen Truppen in den Ort und nahm uns
sowie etliche Menschen gefangen. Abtransportiert in Güterzügen, fuhren wir nach
den Lagern in den Ural. Nun folgte das Übliche, Krankheit, Hunger, Schwäche –
und die einigermaßen arbeitsfähig waren, mußten schwerste Arbeiten leisten.
Unsere Gefangenschaft war also vom März 1945 bis Oktober 1949. Ein Entlassungsschein
liegt vor. Diesen Bericht habe ich nur kurz gefaßt. Ich bitte um
Benachrichtigung, für uns ist es kaum faßbar, daß die Tragik in unserem Leben
mit vielen Folgeerscheinungen von
Menschen erkannt wurde. Mit Dank und Gruß,
Erika B., Hildegard Sch. –
In: Unschuldig in
Stalins Hand, S. 12-13.
[...] bin ich bereits
Anfang Oktober 1945 als Schüler verhaftet worden und habe auf dem Wege in das
Schloßgefängnis Rochlitz 1 Nacht im Rathausgefängnis Penig und 1 Nacht in einem
Gefängnis in Lunzenau zugebracht. In Rochlitz habe ich mit noch einem
Mitgefangenen, der etwas älter war als
ich, in einer Einmannzelle ca. 10 Tage zugebracht. [...] Auch ich bin abends
aus der Zelle geholt und erst in der Nacht wieder zurückgebracht worden.
Allerdings war ich so blutig geschlagen,
daß ich trotz der bestehenden Kälte keine Kleidung anlegen konnte, die sonst
durch das Blut am Körper festgeklebt wäre. Auch ich mußte ein mehrseitiges
Protokoll unterschreiben, ohne dessen
Inhalt zu kennen, da der Text in russisch verfaßt war. Aber selbst wenn er in
deutsch geschrieben worden wäre, hätte keine Gelegenheit dazu bestanden, da
eine sofortige Unterschrift verlangt wurde. [...] Werner G. – In: Unschuldig in
Stalins Hand, S. 33-36.
Habe mit großer innerer
Anteilnahme Ihren Artikel »Im Wald von Fünfeichen bleiben Tote nicht stumm« (BZ
vom 24./25.3.) gelesen, und muß feststellen,
daß ich als ehemaliger Häftling (Gefangenschaft von 1945-1950) Ihnen bestätigen
kann, daß ich mich inhaltlich voll mit Ihrer
Darstellung identifiziere. Vor allen Dingen erleichtert es mich ein wenig, daß
damit endlich nach 40 Jahren Stillschweigen die Öffentlichkeit
erfährt, welche Vernichtung von überwiegend unschuldigen Menschen in der
»Stalinära« auf unserem Boden in der DDR erfolgte. [...] Wolfgang G. – In: Unschuldig
in Stalins Hand, S. 41-42.
Bezugnehmend auf Ihren
Artikel in der Berliner Zeitung vom 27. 2. 1990 möchte ich mein persönliches
Schicksal schildern. Am 18. Januar 1946 wurde ich in Rostock verhaftet und in
das Gefängnis in der Schwaanschen Straße eingeliefert. Es wurden verschiedene
Verhöre mit Dolmetscher
vorgenommen. Der Vorwurf, den man mir und neun weiteren Inhaftierten machte,
lautete: Werwolfverdacht. Es waren im März 1945 Lehrgänge
durchgeführt, die uns u. a. mit der Handhabung einer Panzerfaust bekannt
machten. An einem dieser Lehrgänge habe ich teilgenommen. Da in Rostock am 1.
Mai 1945 die sowjetischen Truppen ohne Widerstand einmarschierten, bin ich in
keiner Weise aktiv geworden. Ich war lediglich Mitglied des JM und später BDM.
[...] Ich habe vom 18.1.1946 bis 1.3.1946 im Rostocker Gefängnis in Einzelhaft
eingesessen. [...] Am 2. 3. 1946 wurde ich in das Internierungslager
»Fünfeichen« bei Neubrandenburg überstellt. Am 28. 7. 1948 wurde ich aufgrund
eines SMAD-Befehls aus dem Internierungslager »Fünfeichen« freigelassen. Ich
habe also 2 Jahre ohne Grund mein junges Leben hinter Stacheldraht verbracht.
Eine Entschädigung für den Verdienstausfall ist nie erfolgt. [...] Irmgard S. –
In: Unschuldig in Stalins Hand, S. 43-44.