Arzt im Strafvollzug, eine notwendige, nützliche und
umstrittene Tätigkeit – damals und heute.
( von Chefinspekteur a.D. Winderlich, letzter Chef der
Deutschen Volkspolizei der DDR)
Gefängnisse haben zu verschiedenen Zeiten und in den einzelnen Ländern unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Zuchthaus, Strafvollzugseinrichtung, Justizvollzugsanstalt oder Haftanstalt. Allen einheitlich ist der Grund ihrer Existenz: Vollzug einer Freiheitsstrafe, die von einem Gericht über eine Person ausgesprochen wurde, die bestehende Strafgesetze verletzte. Solche Menschen werden für einen, vom Gericht bestimmten Zeitpunkt, von der Gesellschaft isoliert und weggesperrt. Sie leben fortan gegen ihren Willen in einer ungewohnten Umgebung und einem ständigen Spannungsfeld. Sie unterliegen einem doppelten Stress, einerseits dem Druck der gefängnisinternen Regeln, die das Personal durchzusetzen versucht und andererseits dem Druck der kriminellen Hierarchien der Gefangenen. Unter diesen Bedingungen entwickeln Gefangene, egal ob sie sich „politische“ oder einfach Gefangene nennen, knastspezifische Verhaltensweisen und haben andere gesundheitliche Probleme.
„
Verglichen
mit der allgemeinen Bevölkerung, weisen Gefangene verstärkt und vermehrt Gesundheitsprobleme auf: Psychische Krankheiten, Drogenabhängigkeit, Selbstbeschädigungen und schlechter Allgemeinzustand, wodurch sie anfälliger sind für
Infektionskrankheiten wie Tuberkulose und Hepatitis. In diesem
Zusammenhang dürfen auch die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit sowohl durch den Freiheitsentzug, als auch durch das
Umfeld im Gefängnis nicht übersehen werden.“ (aus dem
Leitfaden des österreichischen Bundesministeriums für Justiz für den
Gefängnisarzt).
Die medizinische Versorgung der
inhaftierten Personen ist per Strafvollzugsgesetzgebung in allen Ländern eine
wesentliche Aufgabe der Vollzugseinrichtungen und wird durch den Medizinischen
Dienst des Strafvollzuges wahrgenommen. In den Einrichtungen arbeiten
festangestellte Ärzte (BRD: Ärzte des Justizvollzuges; DDR: Ärzte des
Strafvollzuges) und auch Honorarärzte aus dem Gesundheitswesen des
Territoriums. Die medizinischen Fachkräfte (Krankenpfleger, Krankenschwestern,
Röntgenassistenten u.a.) sind angestellte oder
verbeamtete Justizvollzugsbedienstete. Jede Einrichtung hat eine Krankenrevier,
größere eine Krankenhausabteilung oder ein Haftkrankenhaus, letzteres gibt es
oft nur auf Länderebene. Auch inhaftiertes Fachpersonal wird unter Kontrolle
mit eingesetzt.
“
Gefängnisärzte
arbeiten in einem konfliktträchtigen Spannungsfeld. Ihre primäre Aufgabe, die individuelle ärztliche Betreuung der
ihnen anvertrauten Menschen in Haft, kollidiert oft mit Vorgaben und Zwängen
der Gefängnisadministration, die der Dienstgeber des Gefängnisarztes ist. Prinzipien
der Patienten-Arzt-Beziehung wie Vertraulichkeit und Verschwiegenheit geraten
in Konflikt mit Prinzipien der Gefängnisverwaltung wie „Sicherheit an erster
Stelle“. Die duale Rolle des Gefängnisarztes als ärztlicher
Betreuer der Gefangenen einerseits und als medizinischer Berater der Gefängnisleitung
andererseits birgt ebenfalls Konfliktstoff in sich.“(aus
dem Leitfaden).
Die langjährige Gefängnisärztin der
Justizvollzugsanstalt Tegel, Regina Strehl,
beschreibt diese Konflikte treffend in dem Buch „Die Welt hinter Gittern. Meine
Jahre als Knastärztin.“:
„Die
Angehörigen des Medizinischen Dienstes in Justizvollzugsanstalten haben nicht
nur mit der, einer besonderen Gesetzen folgenden Situation am Arbeitsplatz zu
tun, die per se schon nicht konfliktfrei sein kann, auch die Öffentlichkeit in
Gestalt der Medien mischt sich kräftig ein. Gerade im Zusammenhang mit den
Gedanken über Menschen, die dort ihren Dienst tun, ohne besonders vorbereitet
zu sein, die noch kein großes berufliches Selbstbewusstsein haben, will ich
hier schon einmal darauf hinweisen, dass es neben der internen auch eine
externe Front gibt, an der man zu bestehen hat.“(S. 13)
Den Boulevardzeitungen bescheinigt sie,
dass diese über Vorgänge schreiben, die in einer Parallelwelt passieren, deren
Inneres sie nur höchst oberflächlich kennen: „Wenn sich ihre Berichterstattung zunächst in der Hauptsache auf die Zeugenschaft von Gefangenen stützt, wird die Sensation zu
oft allein auf dem Rücken der Angestellten und Beamten einer JVA ausgetragen.
Ohne ein gefestigtes Inneres, ohne eine schon anderorts erprobte berufliche
Sicherheit sind diejenigen, die einen sehr schweren Dienst außerhalb des
normalen gesellschaftlichen, freiheitlichen Regelwerks machen, durch die
Befriedigung von Sensationsgier massivem Druck ausgesetzt. Dies hilft weder der
Gesellschaft noch den Insassen der Gefängnisse.“(S.14)
Wie ist es aber erst um die Wahrheit
und den Druck auf die Strafvollzugsangehörigen bestellt, wenn die Medien, die
Gerichte, die staatlich subventionierte Forschung dem Auftrag der politischen
Klasse der Bundesrepublik Deutschland zur Delegitimierung
der DDR folgt?
Und wem hilft dies? Es hilft den
Neonazis in der Fortsetzung der antibolschewistischen Propaganda ihrer alten
Kameraden. Es unterstützt die antikommunistische Hetze, die gegen die “ Soffjetzone“ begann und gegen die DDR ihre Fortsetzung
fand. Und es hilft die Hirne der Menschen zu vernebeln im Kampf gegen alle, die
eine Alternative zum kapitalistischen System suchen. Den ehemaligen Gefangenen,
auch den politischen, hilft es wenig. Sie geraten in den Verdacht ihre
Geschichten zu Gunsten dieser Delegitimierung
verfälscht zu haben.
Während bisher vorwiegend die
Haftbedingungen in den Untersuchungshaftanstalten des MfS und in Bautzen II der
Politik und den Medien dazu dienten, die Hetzjagd und Ausgrenzung gegen
ehemalige haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des MfS fortzuführen, gerät seit
einigen Jahren die Strafvollzugseinrichtung Hoheneck
in den Focus der DDR-Delegitimierer.
Im Mai 2011 unternahm der
Bundespräsident eine Reise ins Erzgebirge, nicht um dort wieder einmal bei
einem Unternehmer Urlaub zu machen. Nein, solche geschenkten Luxusaufenthalte
kann sich noch kein Unternehmen in Ostdeutschland leisten. Der Bundespräsident wollte
die Vereine ehemaliger Hoheneckerinnen, die ihren
Sitz in Bayern haben, politisch aufwerten und am Leben erhalten. Er hat dort
eine Rede gehalten, die provoziert und unbeweisbare Behauptungen aufstellt.
Leider ist so eine Art der Geschichtsfälschung keine Seltenheit. Schon der
Vorgänger, Bundespräsident Köhler, hatte ja die Behauptung aufgestellt, dass
1989 die DDR-Führung in Leipzig Panzer bereitgestellt habe. Er musste es
zurücknehmen, aber deswegen nicht abdanken. In seiner Rede im Mai behauptet
Bundespräsident Wulff: „
Wie es war, für Jahre in Hoheneck
eingesperrt zu sein. Getrennt vom Ehemann oder Freund, von Kindern und Eltern,
in völlig überbelegten Haftzellen, unter erbärmlichen hygienischen Bedingungen,
schuften zu müssen bei ungenügender, zum Teil verdorbener Verpflegung, und
einer medizinischen Versorgung, die vielfach eher die Bezeichnung
“Misshandlung” als “Behandlung” verdiente.“
Das ist sie nun, die Vorgabe der
Politik und des Staatsoberhauptes : Ärzte haben im
Strafvollzug die Gefangenen nicht behandelt, sondern misshandelt! Wenn dem so
sei, müsste das Staatsoberhaupt sofort die Strafverfolgungsbehörden in Bewegung
setzen und ihnen die konkreten Fälle, die er zu wissen vorgibt, nennen. Er
müsste von Amtswegen handeln.
Pünktlich zum Jahrestag der Öffnung der Grenzen in Berlin durch die
DDR-Führung strahlte das Fernsehen den Film „Es ist nicht vorbei“ aus und
danach eine Dokumentation „Die Frauen von Hoheneck“.
Zum fantasievollen Film lohnt sich keine Anmerkung, denn Romane und Filme
entsprechen selten der Realität. Die Dokumentation wiederholte die alten
Behauptungen der vor Jahren gelaufenen Dokumentation „Eingesperrt, um frei zu
sein - das geheime Frauengefängnis der DDR“. Neu ist jedoch, entsprechend der
Orientierung des Bundespräsidenten, ein
neuer Sack, den man prügelt, aber eigentlich den Träger meint. Die Angriffe
richten sich gegen die medizinische Versorgung in den Vollzugseinrichtungen und
das dort tätige medizinische Personal. Sie gipfeln in der Forderung, die man
wörtlich in einigen Internetforen der „Hoheneckerinnen“
lesen kann: Solche Mediziner dürfen nicht weiter praktizieren! Es beginnt also
eine neue „Hexenjagd“. Zur Jagd auf Angehörige des MfS, auf IM und Staatsnahe
mit Ausgrenzung, Berufsverbote und Rentenstrafrecht sollen nun die Ausgrenzung
und ein Tätigkeitsverbot für „VP-Ärzte“ im Strafvollzug und für Vertragsärzte
kommen.
Schauen wir uns an, welche Vorwürfe
gegen die medizinische Versorgung von Gefangenen erhoben werden:
In der Strafvollzugseinrichtung Hoheneck verbüßten auch Menschen ihre Freiheitsstrafe, die
sie wegen Staatsfeindlicher Hetze oder Ungesetzlichem Grenzübertritt (§213),
meist im schweren Fall, erhalten hatten. Ein schwerer Fall lag nach § 213 u. a.
vor, wenn die Tat Leben und Gesundheit
von Menschen gefährdete, oder unter Mitführung von Waffen oder unter Anwendung
gefährlicher Mittel und Methoden erfolgte. Solche Gefangene fühlten sich zu
Unrecht bestraft und bezeichneten sich selbst als politische Gefangene. Sie
lehnten das politische System der DDR ab und betrachteten sich gegenüber den
anderen Gefangenen als die „besseren Gefangenen“. Aus dieser Grundhaltung
heraus isolierten sie sich von den anderen Gefangenen, was zweifelsohne ihre
Lage im Vollzug erschwerte. Selbst politische Gefangene, die offen bekundeten
keinen Ausreiseantrag zu stellen und nach Strafverbüßung wieder in ihre alte
Umgebung in der DDR zurückkehren zu wollen, wurden gemieden und mit Verachtung
bestraft.
Die gemeinsame Unterbringung mit
Kriminellen beklagen ehemalige politische Gefangene, meiner Meinung zu Unrecht.
Ich kenne keinen Staat, der in seiner Gesetzgebung für politische Gefangene
Sonderreglungen beim Verbüßen einer Freiheitsstrafe vorsieht. Auch die wegen
Mitgliedschaft in der verbotenen KPD in
der BRD Inhaftierten oder solche, die wegen der Organisierung einer Teilnahme
an Kinderferienlager der DDR verurteilt wurden, genossen keine Sonderrechte und
saßen gemeinsam mit Kriminellen hinter Gittern.
Die durch die politischen Gefangenen
erfolgte falsche grundsätzliche Einschätzung ihrer Situation und Rolle im
Vollzug haben die Stresssituation, die sich mit den völlig ungewohnten
Lebensbedingungen hinter Gittern ergaben, noch
verstärkt. Auch das hat, wie Fachleute bestätigen, zu gesundheitlichen
Störungen geführt. Was aber ist die Aufgabe der Ärzte in solch einer Situation?
Hinter Gittern haben weder der
Gefangene eine freie Arztwahl, noch kann der Arzt einem unzufriedenen Patienten
empfehlen, sich einen anderen Arzt zu suchen. Der Arzt Dr. Bausch von der
Justizvollzugsanstalt Werl drückt dies so aus:
“Beschimpft mich jemand übel, kann ich ihn
höchstens des Raumes verweisen.« Umgekehrt können sich
auch die Inhaftierten ihren Doktor nicht aussuchen. Das führt zu Spannungen
zwischen Arzt und Patient. »Die Situation kann sich bei uns von einer auf die
andere Sekunde total ändern«, sagt Bausch. Kürzlich hat ein für seinen Jähzorn
bekannter Häftling einen Krankenpfleger so heftig angegriffen, dass dieser sich
einen Knochen der Mittelhand brach. 14 Tage Arrestzelle waren die Folge. Sich
dort dann nach dem Befinden des Häftlings zu erkundigen, findet selbst Bausch
»schwierig«.
Gefängnisärzte sehen sich besonders häufig Patienten gegenüber, die sich von einer bestimmten Diagnose Vorteile versprechen – sei es eine zusätzliche Stunde an der frischen Luft oder die Erlaubnis, eigene statt der Häftlingswäsche zu tragen. Ein Drittel der Häftlinge, so wird vermutet, täuschen Krankheiten vor – oder übertreiben das jeweilige Leiden. »Immerhin sind in Haft viele Menschen mit bestens ausgeprägten betrügerischen Fähigkeiten«, sagt der Gefängnismediziner. Doch auch die müssen gründlich untersucht werden. Sonst »werden sie im Vollzug auf verschiedensten Ebenen dauerhaft Schwierigkeiten machen. Andererseits können die Haftumstände durchaus handfeste Leiden auslösen. Depressionen zum Beispiel, wenn die Welt draußen ungute Botschaften schickt. »Die Frau trennt sich, die Kinder melden sich trotz wiederholter Briefe nicht mehr, oder man kriegt einen beschissenen Bescheid von der Justizbehörde«, zählt Bausch mögliche Gründe für den Sturz ins Jammertal auf. Gut, dass im anstaltseigenen Arzneivorrat ausreichend Psychopharmaka lagern. Noch besser, dass für Joe Bausch Körper und Seele keine Gegensätze sind: »Wer sagen würde, das ist nicht mein Bier, der hat als Arzt hier nichts verloren.« Auf den ersten Blick leiden die Häftlinge an ähnlichen Krankheiten wie die Menschen in Freiheit. Am häufigsten plagen sie Hautleiden, Kopf- und Rückenschmerzen, Magen-Darm-Probleme. Doch die Ursachen der Beschwerden sind meist andere als jenseits der Gefängnismauern. Schmerzen können psychosomatische Folgen des Freiheitsverlustes sein oder des engen Kontakts zu fremden, oft schwierigen und manchmal brutalen Menschen. Vor allem die Haut als »Spiegel der Seele« erlaubt Bausch einen Blick auf die Psyche der Insassen. Wer die Anlage zu Schuppenflechte in sich trägt, bei dem blüht das Leiden im Knast bevorzugt auf. Auch Neurodermitis und schwere Akne zeigen sich in Werl häufig. Kopf- und Rückenschmerzen, sagt Bausch, seien im Gefängnis oft eine Folge von verdrängtem »Stress oder Frust«. Schließlich könne ein Gefangener »nicht seine ganze Emotionalität ausleben« – im Gegensatz etwa zu einem Menschen in Freiheit, der Wut und Trauer beim Waldlauf oder Holzhacken abbauen kann.“( Zeit online: 25.10.04 Visite beim Knastdoktor)
Diese heutige Einschätzung trifft generell auf jeden Strafvollzug zu, auch auf die Situation in der Strafvollzugseinrichtung Hoheneck vor 1990. In den ausgestrahlten Dokumentationen und in den Erlebnisberichten der Hoheneckerinnen ignoriert man dies. Alle gesundheitlichen Probleme während der Haft werden „dem Dreck“, „der schlechten Verpflegung“, „der Zwangsarbeit“ und den Ärzten angelastet, als gebe es dies nur im DDR-Strafvollzug . Man unterstellt den Ärzten im Auftrage der Stasi gegen den Willen der Gefangenen oder ohne ihr Wissen Psychopharmaka verabreicht zu haben, um ihnen zu schaden. Eine ungeheuerliche Beschuldigung. Angriffe und Verleumdungen der Mediziner im Strafvollzug sind aber nicht ungewöhnlich im Gefangenenmilieu.
Die Ärztin der JVA Tegel schreibt dazu: „ Natürlich müssen wir als Bedienstete der
Justiz unsere Patienten im Gefängnis sachlich und korrekt weiter behandeln,
egal wie ausfallend oder persönlich beleidigend sie uns gegenüber aufgetreten
sind, weil wir ihre Wünsche nach Beruhigungsmitteln, Zusatzkost oder auch
Vergünstigungen nicht erfüllen. Ein Patient meinte einmal wütend, ich sei wie
eine Ärztin in Dachau, als ich ihm nicht die von ihm gewünschte, sondern eine
andere Tablette angeboten habe. Auch die berufliche Qualifikation wird bei
einem im Strafvollzug tätigen Arzt schnell angezweifelt. Ich erinnere mich an
den Auftritt eines Inhaftierten, der in der Sprechstunde immer lauter wurde,
weil ich ihm nicht täglich zwei Schlaftabletten verordnen wollte, sondern es
bei einer Tablette beließ. Als er zuletzt nur noch schrie, forderte ich ihn auf
das Sprechzimmer zu verlassen. Er sprang auf und brüllte mich wütend an: „Sie
haben als Ärztin doch sowieso keine Ahnung, sonst wären Sie doch nicht hier
gelandet! Den Job macht doch kein normaler Arzt!“ (S 41)
Verfahrensweisen der medizinischen Vorstellung von
Gefangenen beim Arzt, die es auch heute noch gibt, werden so dargestellt, als
habe es diese nur im Strafvollzug der DDR gegeben, um politischen Gefangenen zu
schaden. So schreibt Norman Rose auf seiner Webseite www.normanrose.de : „Als erstes Hindernis für politische Häftlinge erwies sich, dass sie
erstmal einen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung stellen mussten“.
Ähnliches liest man in Erlebnisberichten der ehemaligen Hoheneckerinnen. So wie Normen Rose es darstellt stimmt es nicht. Jeder Gefangene, der in eine Vollzugseinrichtung kam, wurde einer Eingangsuntersuchung durch den Med. Dienst unterzogen und einem Arzt vorgestellt. Weitere Arztvorstellungen waren für alle Gefangenen, nicht nur für politische anmeldepflichtig. Dies war und ist schon aus organisatorischer Sicht unumgänglich, weil im Strafvollzug nicht jeder einfach zum Arzt loslaufen kann. Auf Grund der vorliegenden Anträge müssen die Gefangenen zum Arzt „durchgeschlossen“ werden. Das versteht jeder, nur nicht der Hamburger Gymnasiallehrer Norman Rose. Er setzt noch eine Lüge hinzu:
„Zu dem war es in der
Regel, dass Patienten, vor allem politische Häftlinge, erst nach erheblicher
Verspätung von Tagen und Wochen einem Arzt zur Konsultation zugeführt wurden.“
Offensichtlich überträgt Herr Rose die Verhältnisse des heutigen Gesundheitswesens mit Zweiklassenmedizin und langen Wartezeiten aus Mangel an Beweisen einfach auf die damalige Zeit. Es trifft sicherlich in Einzelfällen zu, dass Gefangene, nicht nur politische, auf Konsultationen bei einem Facharzt auf einen Termin warten mussten. Auf eine Vorstellung beim Anstaltsarzt allerdings nicht.
Der politische Gefangene Bernd-Dieter Hüge schrieb zu einer Zeit, da die Stoßrichtungen der DDR-Delegitimierung noch nicht klar waren, seine Erfahrungen als Gefangener in der Strafvollzugseinrichtung Rüdersdorf auf und veröffentlichte sein Buch “Mein Knastbuch“.
Er war in Rüdersdorf im Krankenrevier in einer herausgehobenen Stellung, er war Strafgefangenen-Sanitäter. Nach Behauptungen der DDR-Hasser soll so etwas für politische Gefangen nicht möglich gewesen sein, aber die Wahrheit sieht anders aus. Die Med. Station in Rüdersdorf wurde von einem Unterleutnant des SV (ausgebildeter Krankenpfleger) geleitet. Alle Ärzte waren Honorarärzte aus dem Territorium. Er schreibt zur Möglichkeit ärztlicher Konsultationen: „Die Karteikarten mussten von mir geführt werden, und ich hatte auch den anderen Ärzten zu assistieren. Sogar ein Hals-Nasen-Ohrenarzt kam alle vierzehn Tage ins Revier...Und wenn der Internist kam, begleitete ich ihn zur Visite und schrieb auf, was er verordnete…Ich hatte den drei Ärzten zu assistieren, die wöchentlich ins Revier kamen…Außerdem kam einmal die Woche der Zahnarzt.. (S. 77 ff).
Zur Versorgung der Gefangenen mit Medikamenten gibt es viele, oft sich widersprechende „Erlebnisberichte“. Die einen beklagen sich, dass sie zu wenige Tabletten bekommen haben, anderen waren es zu viele, wieder andere haben nicht die gewünschte Medizin bekommen. Das alles ist verständlich, da die subjektive Einschätzung eines Patienten manchmal vom Fachwissen des Arztes abweicht. Und der Arzt muss noch die Besonderheiten des
Gefangenenklientels beachten. Regina Strehl schreibt in ihrem Buch dazu:
„Medikamente werden
bei der Visite nach Verordnung im Allgemeinen sofort durch den Krankenpfleger
ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt teils in normalen Tablettenpackungen, teils
auch nur als Tagesdosis, die dann sofort unter Aufsicht eingenommen werden muss,
wenn Missbrauch nicht auszuschließen ist. Bestimmte Medikamente kann man
weiterverkaufen und sind deshalb im Knast bares Geld
wert. Missbrauch wäre natürlich auch die Einnahme größerer Medikamentenmengen bei
beabsichtigendem Suizid.(S. 29)
„Bei der Verordnung
dieser Medikamente muss man sich auch der Tatsache bewusst sein, dass sie
gängiges Zahlungsmittel im oft bargeldlosem Schwarzhandel sind.. Für gewünschte Tabletten gibt es regelrechte Tarife.“(S
58 in „Die Welt hinter Gittern“)
Auch diese Feststellungen treffen auf jeden Strafvollzug zu.
Wie die Ärzte in der Strafvollzugseinrichtung Hoheneck die Gefangenen behandelten, beschreibt
die politische Gefangene Gabriele Stötzer in „Die
bröckelnde Festung“ u.a. so:
„Übergewichtige
Gefangene konnten sich vom Arzt Diätessen verschreiben lassen. Mit einer Diät
bekam man zum Mittagessen nichts Gebratenes, aber jeden Abend Butter zum Brot,
die es sonst nur zweimal die Woche gab. Der Arzt konnte stark untergewichtigen
Gefangenen auch einen Viertelliter Milch täglich verordnen und in besonders
hartnäckigen Fällen von Magersucht sogar eine zusätzliche Puddingration. Für
die Übergewichtigen gab es zweimal die Woche einen Reistag.“(S.75)
„Alle
zwei Tage wiederholte sich der Ansturm auf „Früchtewürfel“, „Bromasolax“, „Laxigen“ und
Leopillen. Dazu Tabletten nach Rezept gegen die vielen Krankheiten, die sich in
Leber, Nieren, Kreuz, Handgelenken, Unterleib und Füßen regten. Die Tabletten
wurden alle einzeln und nur für einen bestimmten Tages- bzw. Nachtabschnitt
ausgegeben, nie in größeren Mengen.“(S.69)
Wenn man diese Aussagen zweimal liest,
dann wird der Bundespräsident mit seiner Aussage von „ ungenügender, zum Teil verdorbener Verpflegung“ widerlegt. Es
gab in Hoheneck
„Gebratenes“ und zweimal die Woche „Butter“. Ob der Bundespräsident weiß,
dass in einigen Justizvollzugsanstalten
der BRD in den Verpflegungsnormen keine Butter vorgesehen ist, entzieht sich
meiner Kenntnis. Ich frage auch: Erkennt hier jemand die Behauptung von
Bundespräsiden Wulff, dass die Gefangenen nicht medizinisch „behandelt“ sondern „mißhandelt“
wurden?
Wenn mit den Behauptungen von
medizinischen Misshandlungen die ehemaligen Ärzte des Strafvollzuges der DDR
und die dort praktizierenden Vertragsärzte heute nicht gemobbt
und ihrer beruflichen Existenz beraubt werden können, haben die DDR-Hasser
immer noch die bewährte Stasikeule in der Hand. Jedem Arzt, der mit dem
Geheimdienst seines Vaterlandes zusammen gearbeitet hat, wird unterstellt, die
ärztliche Schweigepflicht verletzt zu haben.
Die Macher in den Medien, die dies tun,
verschweigen, dass es auch heute keine umfassende ärztliche Schweigepflicht
gibt.
Auf www.aerzteblatt.de
von 2005 ist unter „Zertifizierte Medizinische
Fortbildung“ ein Aufsatz „Die ärztliche Schweigepflicht“ zu finden. Dort heißt
es u.a.:
“
Wie schon im Bereich des Sozialrechts
erkennbar, kann die ärztliche Schweigepflicht nicht um jeden Preis
aufrechterhalten werden. Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht stellt
zwar den Regelfall und ihre Durchbrechung die Ausnahme dar, dennoch bestehen zahlreiche Ausnahmevorschriften zur ärztlichen
Schweigepflicht, die zulässigerweise deren Bruch ermöglichen. Ein rechtswidriger Bruch der ärztlichen
Schweigepflicht liegt nur vor, wenn das Geheimnis unbefugt offenbart wird. Der
Arzt kann durch Rechtfertigungsgründe aus der Sphäre des Patienten (zum
Beispiel dessen Einverständnis), aus der eigenen Sphäre (zum Beispiel zur
Wahrnehmung berechtigter Interessen, etwa bei Behandlungsfehlervorwürfen), oder
der Sphäre eines Dritten oder der Allgemeinheit (beispielsweise zum Schutz
höherrangiger Rechtsgüter), zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht befugt
sein. Neben diesen Befugnissen, die dem Arzt ein
Recht zur Offenbarung einräumen, bestehen zahlreiche Rechtsvorschriften, die
von dem Arzt zwingend einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht fordern. Auch
diese Offenbarung erfolgt dann nicht unbefugt, sondern aufgrund gesetzlicher
Auskunfts-, Melde- beziehungsweise Mitteilungspflichten.
Die Rechtslage der Ärzte in der DDR war
ähnlich. Um keiner Verunsicherung der Ärzteschaft Vorschub zu leisten, muss ich
meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass
ein Arzt im Strafvollzug, der für den Verfassungsschutz gearbeitet hat,
nichts zu befürchten hat.
Den Ärzten des Strafvollzuges der DDR und den hunderten von Vertragsärzten, die eine anerkennenswerte Arbeit bei der medizinischen Behandlung der Inhaftierten leisteten, kann ich nur empfehlen sich in die solidarische Gemeinschaft der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e. V. einzureihen, um gemeinsam für Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten.
Anmerkung:
Nach Veröffentlichung dieses Beitrages erreichte die Redaktion ein bemerkenswerter Bericht einer ehemaligen "Hoheneckerin", deren Name und Anschrift der Redaktion bekannt sind.