Petition zur Beseitigung der diskriminierenden Regelungen der §§ 6 (2) und 7 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG)

 

Annähernd 20 Jahre nach der Ausdehnung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR ist das Rentenrecht für ehemalige DDR-Bürger noch immer von Ungerechtigkeiten, Überführungslücken und Versorgungs-Unrecht geprägt. Die im Grundgesetz deklarierte Menschenwürde, das Gleichheitsgebot und der Eigentumsschutz sind bei Rentenanwartschaften und Renten nicht durchgehend gewährleistet.

Besonders gravierend ist die pauschale und willkürliche Kürzung der durch Beitragszahlung erworbenen Rentenansprüche aller ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie einer Gruppe von Partei- und Staatsfunktionären, MdI- und NVA-Angehörigen, Richtern und Staatsanwälten der DDR auf maximal 1,0 Entgeltpunkte gemäß §§ 7 und 6 (2) AAÜG.

Damit werden das anerkannte Prinzip der Wertneutralität des Rentenrechts grob missachtet und das Rentenrecht als Strafrecht missbraucht.

Tragende Begründungen für dieses Vorgehen erweisen sich angesichts neuer rechtserheblicher Tatsachen als haltlos, insbesondere:

      Volksarmee der DDR – beweisen, dass die für die Rentenberechnung relevanten 

      Arbeitseinkommen in den bewaffneten Organen der DDR annähernd identisch waren. 

Die Unterzeichner dieser Petition fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ihrer parlamentarischen Verantwortung zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen grundgesetzwidrigen Zustandes nachzukommen und diese Aufgabe nicht – wie in der Vergangenheit mehrfach praktiziert – an die Sozialgerichte und das Bundesverfassungsgericht abzudelegieren.