Petition zur Beseitigung der diskriminierenden
Regelungen der §§ 6 (2) und 7 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und
Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
(AAÜG)
Annähernd 20 Jahre nach der Ausdehnung des
Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet
der DDR ist das Rentenrecht für ehemalige DDR-Bürger noch immer von
Ungerechtigkeiten, Überführungslücken und Versorgungs-Unrecht geprägt. Die im
Grundgesetz deklarierte Menschenwürde, das Gleichheitsgebot und der
Eigentumsschutz sind bei Rentenanwartschaften und Renten nicht durchgehend
gewährleistet.
Besonders gravierend ist die pauschale und willkürliche
Kürzung der durch Beitragszahlung erworbenen Rentenansprüche aller ehemaligen
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie einer Gruppe von
Partei- und Staatsfunktionären, MdI- und NVA-Angehörigen, Richtern und
Staatsanwälten der DDR auf maximal 1,0 Entgeltpunkte gemäß §§ 7 und 6 (2) AAÜG.
Damit werden das anerkannte
Prinzip der Wertneutralität des Rentenrechts grob missachtet und das
Rentenrecht als Strafrecht missbraucht.
Tragende Begründungen für dieses Vorgehen erweisen sich
angesichts neuer rechtserheblicher Tatsachen als haltlos, insbesondere:
Volksarmee der DDR – beweisen, dass die für die Rentenberechnung relevanten
Arbeitseinkommen
in den bewaffneten Organen der DDR annähernd identisch waren.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ihrer parlamentarischen
Verantwortung zur Beseitigung des vorstehend beschriebenen grundgesetzwidrigen
Zustandes nachzukommen und diese Aufgabe nicht – wie in der Vergangenheit
mehrfach praktiziert – an die Sozialgerichte und das Bundesverfassungsgericht
abzudelegieren.