Richterschelte bei „Kontraste“

 

In seiner Sendung am 02.10.2008 beschäftigte sich „Kontraste“ u. a. mit einem Urteil des Landgerichtes Berlin, dass die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärung eines IM aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt hatte. Diese Veröffentlichung würde soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung befördern und Resozialisierungsanstrengungen entgegen stehen. Dabei stützte es sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hatte Kriminellen, die bei einem Überfall auf ein Munitionsdepot vier Soldaten der Bundeswehr getötet hatten, schon drei Jahre nach der Tat aus Resozialisierungsgründen Persönlichkeitsschutz gegenüber den Medien zugesprochen.

Der IM war als Freund der ausnehmend schönen und klugen Schauspielerin Iris Berben zum Opfer der Boulevard-Presse geworden. Er hatte als Sportoffizier der Volkspolizei nichts anderes getan, was V-Leute des MAD in der Bundeswehr heute auch tun. Er hatte (zwanzig Jahre zurückliegend) auf die Zuverlässigkeit der Truppe geachtet. Keine Straftat, aber aus heutiger Sicht moralisch verwerflich.

Bei Straftaten könne man Persönlichkeitsschutz oder Verjährungsfristen hinnehmen, bei gesellschaftlich (moralisch) verwerflichem Handeln jedoch nicht, lautet die umwerfende Argumentation, als ob Straftaten nicht im höchstem Maße verwerflich seien. Schwerstkriminelle sind also vor der Medienmeute zu schützen, während andere Bürger wegen Banalitäten bis an ihr Lebensende an den öffentlichen Pranger gestellt werden können.

Der Hinweis, dass eine NSDAP-Mitgliedschaft doch auch öffentlich gemacht werden könne, ist demagogisch, nicht nur weil er unterschwellig die fiese Gleichsetzung der DDR mit dem Nazi-Regime enthält. Schon in den frühen 50er Jahren wurden in der Alt-BRD auf gesetzlicher Grundlage Nazis sogar bevorzugt in öffentliche Ämter übernommen. IM-Tätigkeit führt aber auch heute noch regelmäßig zu eifrigem Mobbing.

Resozialisierung sei absurd bei jemand, der bereits resozialisiert sei. Muss jemand also erst wieder gesellschaftlich vernichtet werden, um sich danach evtl. wieder auf Resozialisierung berufen zu können?

In einer anschließenden Internetdiskussion wurde dann eindeutig klar: Die überwiegende Mehrheit der GeBILDeten fordert weitere Aufklärung des "Stasi-Unrechts" mit namentlicher Nennung der „Täter“. Die Richter müssten auf Stasi-Verstrickungen überprüft werden, es sei unmöglich, was im Namen des Rechtsstaates geschehe.

In dieser Diskussion, in der IM locker mit Mördern, Henkern oder Nazi-Verbrechern gleichgesetzt wurden, auch die Bundeskanzlerin als IM eingestuft wurde und die Strafrenten der MfS-Mitarbeiter zu fetten Pensionen auswuchsen, brachte „Trappe“ am 02.10.2008 um 22:33 Uhr des Volkes Stimme endlich auf den Punkt:

„Danke, endlich mal jemand der mutig genug ist, das Thema Stasi anzusprechen. Es ist schon ärgerlich genug, wenn sich Kinderschänder, Mörder und andere Kriminelle auf Persönlichkeitsschutz berufen können, ihre Gesichter unkenntlich und ihre Namen anonymisiert in den Medien erscheinen. Das Stasi- Spitzel frech und unbelehrbar die gleichen Rechte für sich geltend machen wollen, ist wirklich unerhört.
Nur durch solche uneigennützigen und furchtlosen Enthüllungen der Stasiaufklärer aus den alten Bundesländern kann den Ostdeutschen klargemacht werden, wie sie gelebt haben. Für die Menschen aus den alten Bundesländern ist das auch eine echte Bereicherung zu erfahren, dass es in Ostdeutschland Menschen gegeben hat, die ihre Freunde und Nachbarn betrogen und denunziert haben. Pfui Teufel und mutig weiter so.“

Ist das nun Dummheit, blinder Hass oder einfach nur das zutiefst menschliche Bedürfnis, sich selbst zu erheben, indem man auf anderen herumtrampelt?Tausende Mitarbeiter der Stasi-Industrie können aufatmen. Ihre gut bezahlten Arbeitsplätze bleiben sicher.

Denjenigen, die jetzt Sondergesetze fordern, um IM endlich strafrechtlich belangen zu können, sei gesagt: Ca. 30.000 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des MfS nach 1990 haben eine so lächerliche Ausbeute an Anklagen und Verurteilungen erbracht, dass der Bundestag in Rücksichtnahme auf die Opfer die Zahlen nicht zu veröffentlichen wagte. Das lag nicht daran, dass der Rechtsstaat die "Verbrechen der Diktatur" nicht bewältigen kann. Alle "Verbrechen", die regelmäßig den MfS-Angehörigen vorgeworfen werden, z.B. Mord, Folter, Häftlingsmisshandlung oder auch "erpresste Geständnisse" wären nach DDR-Recht jederzeit abzuurteilen gewesen.  Vor Gericht müssen aber Verbrechen entgegen einem "historischem Faktum" oder den in Gedenkstätten oder manchen Filmen üblichen Horror-Geschichten bewiesen werden. Ansonsten ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ehemaligen Angehörigen des MfS ohnehin auf kaltem Wege weitgehend außer Kraft gesetzt. Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Eigentumsschutz, Meinungs- und Versammlungsfreiheit u. v. a. m. sind in der Verfassungswirklichkeit ausgehöhlt.

W. S.

04.10.2008