Signale der Vernunft?
„…und wenn die Welt einmal untergeht“ soll Bismarck gesagt haben, „dann ziehe ich nach Mecklenburg, dort passiert alles 50 Jahre später!“ Nun hat sich seither in dieser Region vieles zum Positiven gewandelt, nicht zuletzt auch in 40 Jahren DDR.
Trotzdem überrascht die Nachricht, dass in Mecklenburg/Vorpommern voraussichtlich bereits ab 2010 ehemalige MfS-Mitarbeiter Beamte im öffentlichen Dienst und sogar Bürgermeister werden können.
Die „Schweriner Volkszeitung“ vom 20.11.2009 berichtet dazu: „…Nach
Informationen unserer Redaktion hat das Innenministerium eine entsprechende
Änderung des Landesbeamtengesetzes vorgelegt. Die beiden Regierungsparteien SPD
und CDU haben bereits Zustimmung signalisiert. …Der Vorsitzende des
Innenausschusses im Landtag, Gottfried Timm (SPD), bestätigte gestern gegenüber
unserer Redaktion, dass in dem Entwurf der "Stasi-Passus" des
Paragrafen 8 ersatzlos gestrichen wurde. Der Gesetzentwurf soll am 30. November
im Innenausschuss des Landtages beraten werden. Im Dezember wird der Landtag
über die Änderung entscheiden….
Gottfried Timm von der SPD betonte dagegen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf
mit der Streichung der Stasi-Überprüfung aus dem CDU-geführten
Innenministerium kommt. Der SPD-Innenexperte: "Urheber
ist das Ministerium von Lorenz Caffier." …
Die Streichung begründete Timm: "Die alte Stasi-Regelung hat bei der
Beamtenüberprüfung nach fast 20 Jahren ihren Dienst getan." Es seien nach
seiner Ansicht kaum noch Beamte zu überprüfen….“
Angesichts einer solchen Meldung gerät das derzeit in Brandenburg aufgeführte Theater um die „Stasi-Vergangenheit“ von Abgeordneten der Partei DIE LINKE. endgültig ins politische Zwielicht. Jede moralisierende Geschichtsbetrachtung muss sich irgendwann den historischen Fakten stellen. Sie muss sich auch an ihrer Haltung zu den heutigen Geheimdiensten messen lassen und ihre Schieflage hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und allgemeinen Verjährungspraktiken erklären.
Wolfgang Schmidt
27.11.2009
Wie das "Neue Deutschland" vom 5./6. November 2009 meldete, können bulgarische Abgeordnete, die einst Verbindungen zum Geheimdienst der Volksrepublik Bulgarien hatten, auch weiter Spitzenämter im Parlament übernehmen. Das hat am 4.11.09 das Verfassungsgericht in Sofia entschieden und damit ein im Juli verabschiedetes Gesetz gekippt, welches sich gegen ehemalige Geheimdienstmitarbeiter richtete. Die Vorschrift verstoße gegen die Verfassung, urteilten die Richter. Das Parlament dürfe »unter keinen Umständen« die Rechte der Volksvertreter beschneiden. Außerdem verstoße die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz in der bulgarischen Verfassung.
Zwei Oppositionsparteien, die Partei der türkischen Minderheit und die aus den Kommunisten hervorgegangene Sozialistische Partei, hatten vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz der konservativen Regierung geklagt.