Prof. em. Dr. sc. Phil. Horst Schneider

 

 

Dresden, 29. Oktober 2011

 

Offener Brief

an den Theologen, Professor für Philosophie, Vorsitzenden

des Beirates der „Stasi-Unterlagen Behörde“, Vorsitzender

der SPD-Fraktion der letzten Volkskammer der DDR (1990)

 

Sehr geehrter Professor Schröder,

 

„Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen“?

 

Könnte das die moralische Quintessenz der Geschichte sein, über die sie sich auf zwei Seiten des „Spiegel“ (42/2011 S. 48/49) äußern dürfen?

Sie hielten es für nötig, „wieder einmal grundsätzlich“ über die Aufgaben der „Stasi“-Behörde nachzudenken. Nachdenken kann nötig und nützlich sein. Ich möchte mich beteiligen.

 

Anlass für Ihr Nachdenken waren zwei Fakten, erstens die Absicht Roland Jahns, des Nachfolgers der Gauck und Birthler, etwa fünfzig Mitarbeiter zu entlassen, die zu DDR-Zeiten Mitarbeiter des MfS gewesen waren. Es handelt sich nicht um Beamte, die enttarnt wurden, sondern die den bisherigen Chefs der Behörde treu und ohne Tadel gedient hatten.

Mancher ihrer früheren Kollegen könnte jetzt schadenfroh sagen, dass sich das Anbiedern an die neuen Herren nur bedingt gelohnt hat – immerhin zwanzig Jahre sicherer, krisensicherer „Job“. Und was für einer! Aber über die Moral der Geschichte soll hier nicht geredet werden.

Den zweiten Anlass zum Artikel lieferte Ihnen ein Bundestagsbeschluss. Die Jahn-Behörde darf ihre Arbeit verlängern und ausweiten. Deutschlands Zukunft scheint gerettet zu sein. Aber es gibt nicht nur Roland Jahn, es gibt auch Menschen wie Egon Bahr. So müssen Sie ein Dilemma benennen: „Der eine will die Institution am liebsten sofort auflösen, der andere plädiert für eine Ewigkeitsgarantie. Also – Stasi und kein Ende?“

Das ist in der Tat ein Dilemma, aber für wen und warum? Lässt sich ein Ausweg finden?

Herr Schröder, Sie bestreiten nicht, dass das „Stasi-Unterlagengesetz“ viele Grund- und Menschenrechte einschränkt (Datenschutz, Telefon- und Postgeheimnis und andere).

Sie sehen in dem Gesetz Rechtsstaatswidriges: „Ein solcher Eingriff in Grundrechte kann nur mit der besonderen Situation des posttotalitären Übergangs gerechtfertigt werden.“

Aus Ihrer Sicht heißt das: Der „Eingriff in die Grundrechte“ war nach 1990 nötig und erlaubt, jetzt aber überflüssig. Heißt das, dass Grundrechte entsprechend der politischen Konjunktur gewährt oder verweigert werden? Ist die Berufung auf den „posttotalitären Übergang“ ein Argument für Rechtsbruch in einem Rechtsstaat? Sie wissen, dass Egon Bahr die Gauck-, Birthler- und Jahn-Behörde für ein Hindernis bei der Versöhnung hält. Sie kontern: „Es gibt kein einziges mir bekanntes Beispiel dafür, dass nach einer Diktatur durch Schließung der Akten Versöhnung entstanden wäre?“  Sind Sie sich sicher?

Warum loben Helmut Kohl und andere Politiker die Politik Nelson Mandelas bei der Versöhnung mit den Apartheid-Verbrechern – ohne Akten? Und in Deutschland?

Hat der Missbrauch der „Akten“ (vor dem sogar Richard von Weizsäcker gewarnt hatte) nicht ungezählte Tragödien ausgelöst? Wie viel Verzweiflung und wie viele Selbstmorde kommen auf das Konto der Behörde? Die Liste der Gauck-Opfer, die ich in Dresden aufstellen könnte, ist lang.

Hat nicht Egon Bahr Recht, wenn er feststellt, die Behörde habe nicht Informationen verhindern können, „die Personen diffamieren oder deren Wahl gefährden“. Egon Bahr kennt nicht nur das Schicksal Stolpes.

Kommen wir zum Vorgehen Roland Jahns gegen einige seiner Mitarbeiter. Er begründet es damit, dass er „Stasi-Opfern“ nicht zumuten kann, den „Tätern“ in der Behörde zu begegnen. Ist mit diesem Argument in der Alt-BRD auch nur ein Blutrichter oder Nazi-Scherge entlassen worden? Sind die betroffenen Mitarbeiter des MfS mit ihnen auf eine Stufe zu stellen? In welchem Staat bestimmen „Opfer“ die Linie der Politik?

Jahn hat die Mehrheit des Bundestages hinter sich. Hat nicht jüngst der Papst höchstpersönlich die Abgeordneten belehrt, dass Mehrheit nicht identisch ist mit Recht und Wahrheit?

Herr Schröder, Sie treten für die Differenzierung unter den MfS-Mitarbeitern ein. Sie haben einen MfS-Mitarbeiter, der einen Bunker im Wald bewacht hat, nicht klarmachen können, was er bereuen soll. Sie hatten 1990 ehemalige MfS-Mitarbeiter als Personenschützer, denen Sie vertraut haben. Warum auch nicht? Die DDR-Bürger, ob sie die „Wiedervereinigung“ gewollt oder abgelehnt hatten, genossen an 3. Oktober 1990 die Rechte und Pflichten, die das Grundgesetz auferlegt. „Reue“ war keine Vorbedingung. Sie haben deshalb Recht, wenn Sie postulieren: „Der Bundesbeauftragte ist nicht befugt, Kriterien echter Reue zu definieren. Tut er es dennoch, begibt er sich aus Feld rechtsstaatswidriger Gesinnungsüberprüfung.“ Und was geschieht mit einem, der ein hohes Staatsamt bekleidet und rechtswidrig handelt? Wird er Präsidentschaftskandidat? Um welche Delikte handelt es sich, die Sie Roland Jahn vorwerfen?

Bei diesem Thema geht es nicht um Ihren Stolz, sondern um die Fakten.

Die Verletzungen des Völkerrechts und der Verfassungen beider deutscher Staaten sind längst Literatur, auch wenn Sie sie offenbar nicht kennen.

Mich beschäftigt seit Wochen die Frage, warum der Papst seine Rede vor den Abgeordneten als Lektion über Naturrecht abgefasst hat. Haben Sie eine Antwort?

Der Papst zitierte (ohne jede Absicht?) den Heiligen Augustinus: „Nimm das Recht weg, was ist der Staat dann anderes als ein große Räuberbande?“

Wen oder was könnte der Heilige Vater damit gemeint haben?

Doch nicht etwa (auch) Leute wie Roland Jahn, die Gottes Richteramt schon hier auf Erden ausüben möchten?