Junge Welt
Wochenendgespräch
17.07.2010 / Wochenendbeilage / Seite 1 (Beilage)
»Der Geist ist aus der Flasche«
Gespräch mit Dieter Skiba. Über die braune Vergangenheit bundesdeutscher Geheimdienstler und Polizisten sowie die jetzt freigegebenen Akten des
Ministeriums für Staatssicherheit
Robert Allertz
Oberstleutnant a. D. Dieter Skiba (geb. 1938) war von 1958 bis 1990 beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR und dort der letzte Leiter der Hauptabteilung IX/11. Sie war seit den 60er Jahren für die Aufklärung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen zuständig.
Zwanzig Jahre nach Schließung Ihrer Abteilung hat die Birthler-Behörde einige von deren Akten offengelegt, und die Medien stürzten sich begierig auf das Thema: »Jetzt freigegebene Stasi-Akten belegen, daß frühere Nationalsozialisten bei westdeutschen Geheimdiensten und der Polizei Karriere machten.« So jedenfalls die Berliner Zeitung am Montag.
Wir wollen mal schön die Kirche im Dorf
lassen oder, um im Bilde zu bleiben, die Behörde hält ja die meisten dieser Akten unverändert weiter unter Verschluß.
Es sollen zwei von insgesamt 27 Aktenordnern aus lediglich einem
Forschungsvorgang der Hauptabteilung (HA) IX/11, nämlich dem FV 5/72, zur Besichtigung freigegeben worden sein. Sie
enthalten unsere Rechercheergebnisse zu einigen NS-belasteten
Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes, des Militärischen Abschirmdienstes und der Polizei. Das war aber nicht der
einzige Vorgang unserer Abteilung zur Aufklärung ehemaliger
Naziverbrecher und faschistischer Geheimdienstexperten in offiziellen und
geheimen Diensten der Bonner Republik. In jahrzehntelanger Arbeit hatten
verschiedene Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)
und wir mehrere zehntausend Karteikarten und Dossiers über zu »Demokraten« mutierte Altnazis erarbeitet. Viel interessanter an der Nachricht
- und das will ich als sachliche und keineswegs polemische Feststellung
verstanden wissen - ist doch die Tatsache, daß man jetzt,
immerhin schon zwanzig Jahre nach dem Ende der DDR, zumindest einen Teil dieser
Akten freigibt und würdigt.
Die
doch als verschollen galten.
Ja, ich kenne auch die Aussage von Oberstaatsanwalt Alfred Streim. Als Chef der Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg - der federführenden Behörde für die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen erst in der BRD,
dann im vereinten Deutschland - hatte er in den 90er Jahren behauptet, daß
unsere Akten verschwunden seien. »Entweder sind sie vom
MfS nach der Wende vernichtet worden, oder sie sind nicht auffindbar. Möglicherweise werden sie anderweitig benötigt.«
Was meinte er damit?
Vermutlich wollte er damit signalisieren, daß er keinen Fall
habe, den er weiter verfolgen müsse. Schließlich hatten die Ludwigsburger im Mai 1991 Einsicht in unsere
Zentralen Untersuchungsvorgänge genommen. Anschließend bescheinigte uns Staatsanwältin Solf,
daß
wir »solide Arbeit« geleistet hätten. Das galt jedoch nur für die Ermittlungen gegen
NS-Täter in der DDR und deren Überführung - die Dossiers über die NS-Täter im Westen hatte man
ihnen ja vorenthalten.
Kann
man das so verstehen, daß die damalige Oberprüfung
der MfS-Unterlagen durch die Weststaatsanwaltschaft weniger auf die Feststellung von
Naziverbrechern zielte, sondern mehr darauf, ob das MfS dabei unsauber gehandelt hätte.
Es ging also primär nicht um die Überführung
von Nazis,
sondern von DDR-Ermittlern?
Das kann man so sehen.
Und diese Unterlagen hatten Sie 1990 ordentlich ins
Staatsarchiv der DDR überführt?
So wie es der Zentrale Runde Tisch angeordnet hatte. Das Archiv
sollte als Komplex erhalten bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Absicht wurde von Joachim Gauck und
seinem westdeutschen Berater Hansjörg Geiger allerdings
unterlaufen. Gaucks Behörde bestand darauf, sämtliche »operative Materialien« aus dem Bestand der HA IX/11 zu bekommen, nur die Originalakten
von vor 1945 sollten im Bundesarchiv verbleiben. Damit wurde sichergestellt, daß
vor allem die Karteien, Dossiers und Vorgänge gegen Nazis in der
BRD vor ungewünschtem Zugriff geschützt waren.
Und
das funktionierte?
Vermutlich. Zunächst gab es kein
Interesse an den Naziakten, zumindest wurde es nicht publik. Im Jahr 2000 soll
ein Journalist erstmals diese Akten verlangt haben, worauf Herr Gauck nach Rücksprache mit dem Bundesinnenministerium die Akten gesperrt und
als »VS-Vertraulich« etikettiert habe. So berichteten jedenfalls die Medien.
Mit
anderen Worten, der Erzdemokrat Gauck, der sich nur der Wahrheit und sonst
niemandem verpflichtet
fühlt, wie wir unlängst wieder um die Ohren
gehauen bekamen, hat Aufklärung verhindert,
also Wahrheit unterdrückt?
So muß
man es sehen. Er hat verhindert, daß die braunen Wurzeln der »demokratischen Geheimdienste« offengelegt
wurden.
Vielleicht
weil er vorsichtig war und Ihren Akten nicht traute? Wir wissen doch: Die »Stasi«
hat doch stets
gelogen. Selbst in ihren eigenen Akten.
Wenn er
jemandem etwas am Zeuge flicken wollte, hatte Gauck diese Bedenken nie. Da
war's nichts als die Wahrheit, was man dort in den »Stasi«-Papieren fand und an die Presse gab,
damit diese jemanden schlachtete und aus dem Weg räumte. Aber wir reden ja nicht über die Causa Gauck, die hat sich wohl endgültig erledigt. Wir reden über Dokumente, die wir seinerzeit
zusammengetragen haben, welche man zuerst verschwiegen, dann vergraben und
nunmehr veröffentlicht hat
- auszugsweise zumindest. Aber der Anfang ist gemacht, der Geist ist aus der
Flasche, und diese kriegt man nun nicht mehr verkorkt.
War die
Hauptabteilung IX seit Gründung des MfS 1950
mit der Bearbeitung von Nazi- und Kriegsverbrechen
befaßt?
Nein. Das
sollte die Kriminalpolizei damals weiterhin besorgen. Dann aber bemerkten wir
im MfS, daß
die Nachrichtendienste, die gegen die DDR arbeiteten, ihr Personal bevorzugt
aus ehemaligen Nazigeheimdiensten, aus SD
und Gestapo, aus Wehrmacht und Waffen-SS rekrutierten. Selbst Kriegsverbrecher
waren darunter. Etliche wurden durch das MfS bearbeitet und festgenommen.
Dadurch bekam die Sache eine sicherheitspolitische Dimension und ging zunehmend
in die Verantwortung des MfS über.
Außerdem sollten wir uns in Erinnerung
rufen: In der BRD galten ab dem 8. Mai 1960 alle vor dem 8. Mai 1945
begangenen, nach dem BRD-Strafrecht als Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge,
Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Raub eingestufte NS-Verbrechen als verjährt. Dieser kollektive Freispruch
Tausender Nazimörder, welche
nunmehr nach westdeutscher Lesart nur Totschläger waren, führte nicht nur im Ausland zu Protesten,
sondern motivierte auch uns. Die DDR als zweite deutsche Republik und
konsequenter antifaschistischer Staat hatte nicht nur Interesse daran, das
Personal der Bundesrepublik mit brauner Vergangenheit zu entlarven und dieses,
wo möglich,
juristisch zu verfolgen. Es ging uns auch um den Nachweis, daß aus personeller
auch eine politische Kontinuität erwachsen könnte.
In der Folge kam in der DDR erstmals 1965 das »Braunbuch« heraus, das auf der Buchmesse in Frankfurt am Main von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde. Der 2002 in der edition ost erschienene Reprint erlebte seither drei Auflagen.
Das »Braunbuch der Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin«, wozu auch wir Material bereitstellten, listete Tausende Personen auf, die auf verschiedenen Feldern sowohl vor 1945 als auch in der Bundesrepublik verantwortliche Funktionen ausübten. Das Buch wurde bis auf den heutigen Tag geschmäht, bagatellisiert, als Machwerk »der Stasi« denunziert, von der Politik ignoriert. Aber nicht einer der dort Genannten hat jemals geklagt. Denn die Fakten stimmten nachweislich. Der ehemalige Kriminaldirektor Dieter Schenk im Bundeskriminalamt (BKA) räumte im Herbst 2001 vor Fernsehkameras sogar ein: Das Braunbuch habe »sachlich nur einen Makel: Es untertreibt.« Von den 57 Führungskräften des BKA hätten »nur zwei keine braune Weste getragen«, schreibt er in seinem Buch »Die braunen Wurzeln des BKA«. Dort nennt er eine Vielzahl solcher SS- und SD-Angehörige in Diensten des BKA, zu denen in der HA IX/11 Material gesammelt und Dossiers angelegt worden waren.
Die Abteilung 11 bei der Hauptabteilung Untersuchung des MfS (HA IX)
wurde vor dem Hintergrund der Schlußstrichmentalität im Westen per Ministerbefehl vom 23.
Dezember 1967 gegründet. Ausgangspunkt war
die sicherheitspolitische Prämisse, daß
eine »völkerrechtliche und
nationale Verpflichtung der Deutschen Demokratischen Republik zur Verfolgung
und Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit« bestehe. Dazu wurden
als die beiden Hauptrichtungen der Tätigkeit dieser neuen Struktureinheit
genannt: erstens systematische Erfassung, Archivierung und politisch-operative
Verwertung aller im Bereich des MfS vorhandenen und noch zu beschaffenden
Materialien aus der Zeit bis 1945, um die im Staats-, Wirtschafts- und Militärapparat sowie in Parteien und Organisationen der Bundesrepublik
und in Westberlin tätigen belasteten
Personen zu enttarnen; zweitens Sammlung von Belastungs- und Beweismaterial zur
operativen Bearbeitung und Einleitung von Ermittlungsverfahren im In-und
Ausland. Auch wenn es illusorisch war, daß wir auf diese
Weise möglichen Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland würden nachkommen können - es hat aus der
BRD dergleichen nie gegeben -, trug unsere Arbeit sowohl innenpolitisch als
auch außenpolitisch Früchte. Wir demonstrierten
vor aller Welt sichtbar, daß diese DDR konsequent mit
der Nazidiktatur abrechnete und mit ihr nichts, aber auch gar nichts am Hute hatte.
Was sagen Sie zu den Einwänden: »In den Diensten der DDR standen auch Nazis« und »Das war doch alles nur Propaganda«.
In der DDR gab es keine ehemaligen Naziverbrecher in Führungsfunktionen - das ist eine der Lebenslügen der offiziellen BRD bis heute. Im MfS beispielsweise gab es nicht einen einzigen ehemaligen Nachrichtendienstler der Nazis. Das schloß nicht aus, daß das MfS sich als Quellen auch solche Leute in BRD-Diensten nutzbar machte.
Und was die Propaganda betrifft: Der Kalte Krieg wird doch von der übriggebliebenen Seite mit
unverminderter Wucht weitergeführt.
Inwiefern?
Allein durch das Eingeständnis, daß
die Akten gesperrt waren und zu großen Teilen noch sind,
bestätigt man deren Wahrheitsgehalt. Niemand fürchtet die Lüge, wohl aber die
Wahrheit. Wir haben also ordentlich gearbeitet. Was man stets aus ideologischen
Gründen in Abrede stellte. Eben weil der Kalte
Krieg unverändert weiter geführt wird.
Und was bedeutet das?
Sie lächeln
leicht.
Nun ja, die in der Presse wiedergegebenen Namen und Passagen
kommen mir ziemlich bekannt vor. Mir scheint, daß mancher
Journalist in unserem zweibändigen Buch »Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS« nachgelesen und auch daraus abgeschrieben hat, womit sich unsere
Annahme durchaus bestätigt, daß
es sich um ein Standardwerk handelt. Seit seinem Ersterscheinen
2002 wurde daran herumkritisiert, es verächtlich gemacht. Der
Hohn war unbegründet. Jetzt zeigt sich
deutlich: Wer sich seriös mit dem Thema beschäftigt, kommt an diesem Buch nicht vorbei. Gemeinsam mit Karli Coburger habe ich auf den Seiten 426 bis 483 alles
Wichtige zur Arbeit der IX/11 mitgeteilt. Und darauf greift man jetzt zurück.
Späte Genugtuung?
Meinen Sie: Ätsch, wir wußten es schon immer? Solche Empfindungen habe ich nie, zumal bei diesem Thema. Wenn mich etwas befriedigt, dann allein die Bestätigung meiner Grundüberzeugung, daß die seit 1990 betriebene Verteufelung der DDR und ihrer politischen Absichten nicht bis in alle Ewigkeit durchzuhalten sein wird. Einen solch riesigen Teppich, unter den der ganze Sozialismus gekehrt werden kann, kriegt nicht mal die reiche Bundesrepublik gewebt.
Ich kann mich noch erinnern, als 1990 Professor Kahlenberg, damals Präsident des Bundesarchivs, mir erklärte, weshalb bei ihm die Mitarbeiter der IX/11 keine Arbeit bekämen: »Sie haben mit ihrer Nazischnüffelei das Ansehen der Bundesrepublik nachhaltig im In- und Ausland beschädigt!« Und jetzt greift man auf unsere Arbeit zurück.
Die Birthler-Behörde hat 18 Personen - Nazis, die beim BND, beim Verfassungsschutz, beim MAD und der Polizei Karriere machte - gewissermaßen zum publizistischen Abschuß freigegeben, nachdem ihre Namen bereits am 17. März in der FAZ genannt worden waren...
Ihre Namen finden sich übrigens auch in »Angriff und Abwehr. Die deutschen Geheimdienste nach 1945«, eine verdienstvolle Arbeit meiner Genossen Klaus Eichner und
Gotthold Schramm, die 2007 ebenfalls bei der edition ost erschien.
Dort waren noch mehr Namen zu lesen. Geben die freigegebenen Akten nur einen Bruchteil preis?
Das ist richtig. Mich amüsiert die Begründung, die für die Sperre geltend
gemacht wird - bislang auch für diese beiden
Aktenordner. Mit dem Paragraphen 37 des »Stasi«-Unterlagengesetzes deckelte man bisher
alles. Dort heißt es: »Gesondert zu verwahren sind Unterlagen über Mitarbeiter von Nachrichtendiensten des Bundes, der Länder und der Verbündeten.« Selbst die Akten
von Toten, denn es geht weiter: »Wenn der Bundesinnenminister
im Einzelfall erklärt, daß das
Bekanntwerden der Unterlagen die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile
bereiten würde.«. Nun fragt mein gesunder Menschenverstand:
Worin besteht die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Landeswohls, wenn die Nazikarriere
eines verstorbenen Bundesbeamten publik wird?
Und was antwortet Ihnen der gesunde Menschenverstand?
Daß man sich bei
moralischen Vorwürfen zurückhalten sollte, wenn man selbst moralisch gefehlt hat.
Klingt sehr verklausuliert.
Ich kann es auch deutlicher formulieren: Diese offizielle
Bundesrepublik hat in ihrer Auseinandersetzung mit dem Dritten Reich soviel
Mist gebaut, daß
sie besser zum Antifaschismus der DDR aus Scham schwiege.
Aber das kann doch nicht überraschen: Das Dritte Reich war ein kapitalistischer Staat, die Bundesrepublik nicht minder. 1945 war ein Betriebsunfall, keine Stunde Null. Und daß die Ostdeutschen auch nach der Einheit Außenseiter sind und nicht in dieser ungebrochenen Kontinuität stehen, sieht man auf jeder Rentenberechnung: Ein Arbeitsjahr im Nazireich war dreieinhalbmal soviel wert wie ein Arbeitsjahr in der DDR. Und auch die Arbeit heute wird im Osten per Gesetz schlechter vergütet als im Westen. Strafe muß eben sein!
Natürlich überrascht mich diese doppelbödige Moral, dieses
gesellschaftliche Pharisäertum überhaupt nicht. Als 2007 das RAF-Mitglied Christian Klar nach 26
Jahren Haft begnadigt werden sollte, schrie man auf. Bayerns Innenminister
Beckstein etwa sprach von einer »Verhöhnung der Opfer«. Übrigens: die »Verhöhnung der Opfer« ist eine der schönen, schwammigen Formeln, die man gern benutzt, wenn man keine Argumente hat.
»So viel Mitgefühl bekamen die Millionen Opfer deutscher Massenmörder bei den Konservativen nicht immer zu spüren«, bemerkte damals Claus Lutterbeck auf stern.de sarkastisch.
»Hätte Klar mitgeholfen,
deutlich mehr Leute umzubringen, zum Beispiel 37000 Kinder, Frauen und Männer in der Ukraine, hätte er nur 13 Jahre Gefängnis bekommen. Dann wäre er nach sieben Jahren
wieder rausgekommen, wie der SS- Obersturmbannführer Otto Bradfisch, der »wegen Beschwerden in der
linken Kopfseite< nur ein paar Minuten pro Opfer absitzen mußte. Von einem Aufschrei bei CDU und FDP hat man damals
nichts gehört. Wäre Klar ein braver Beamter im Reichssicherheitshauptamt (RSHA)
gewesen und hätte dort ein bißchen vom Schreibtisch
aus gemordet, wäre er noch heute ein freier Mann.« Und
Lutterbeck schloß
verbittert: »Hätte Klar als Richter eines von mehr als 50000 Nazi-Todesurteilen
verhängt, wäre er vielleicht später einmal CDU-Ministerpräsident geworden.
Hinter Gittern wäre er sicher nie gelandet. Denn in der Bundesrepublik ist kein
einziger Nazi-Richter oder Staatsanwalt jemals wegen seiner Beteiligung an Todesurteilen
angeklagt worden, im Gegenteil: Für die besonders Belasteten zimmerten CDU, CSU
und FDP 1961 ein Gesetz, das ihnen ermöglichte, freiwillig in den vorzeitigen
Ruhestand zu gehen. Proteste gab es keine aus der CSU, als sie auch noch ihre
volle Pension kassieren durften.
Wenn die Liberalen sich durchgesetzt hätten, wären viele der
schlimmsten NS-Mörder nie vor Gericht gekommen, denn die FDP wollte 1965 einen Schlußstrich ziehen und Nazimorde verjähren lassen. Seit
dem Krieg hat die (west-)deutsche Justiz über 70000 Ermittlungsverfahren
eingeleitet, sie führten zu wenig mehr als 700
Verurteilungen. Viele dieser NS-Täter wurden geräuschlos begnadigt, kaum einer
saß die volle Zeit ab. Wir warten noch immer auf den Aufschrei der
Konservativen über diese Verhöhnung der Opfer.« Das
war 2007.
Immerhin.
Ja, natürlich, ziemlich spät. Trotzdem: Ich bin doch kein
Ignorant, der nicht sieht, daß sich einiges bewegt hat.
Ich habe vorhin schon gesagt, daß es solchen Teppich
nicht gibt, unter den sich alles kehren ließe. Das kommt alles nach und nach
zum Vorschein und wird von mehr Menschen wahrgenommen als noch vor Jahren. Zu
DDR-Zeiten konnte man es als »Ostpropaganda« abtun, nach 1990 waren es »Stasi«-Fälschungen.
Nun muß die vorsätzliche Täuschung eingestanden werden.
Ich sehe kein Eingeständnis. Kein Offizieller
hat erklärt: Ja, Globke war so wenig wie Gehlen eine Erfindung
der DDR, ja Bundespräsident Lübke hat im Nazireich als Bauingenieur KZ-Baracken
errichtet, ja, wir haben Mittäter und Mitläufer
ungeschoren gelassen, ja, wir haben der DDR vorgeworfen,
daß sie den Antifaschismus instrumentalisiert habe,
was eine Infamie ist....
Ich weiß. Eine solche Erklärung wird es auch nie geben. Aber das
erzwungene Eingeständnis, daß unsere Vorhaltungen bezüglich
der Herkunft ihrer Geheimdienstlern richtig waren, ist trotzdem ein bemerkenswerter Schritt.
Der
aber eine Pointe hat. Die konservative Welt schrieb nämlich zur Aufdeckung
dieser personellen Kontinuität von
Sicherheitsapparaten des Dritten Reiches und der Bundesrepublik in dieser
Woche: »In Wirklichkeit sind diese Verbindungen seit Jahrzehnten bekannt.«
Na, warum wohl?
Genau. »Erstmals öffentlich waren sie schon
1954 durch - wahrscheinlich aus der DDR lancierte -
Veröffentlichungen in englischen Zeitungen
geworden.«
Das finde ich nun wirklich witzig. Es wird endlich Zeit, daß alles auf den Tisch kommt und sich die Aufarbeitung der
Vergangenheit nicht mehr nur auf das MfS und die DDR, sondern auch auf die BRD
und ihre Dienste erstreckt. In diesem Sinne ist wohl auch der Antrag der
Fraktion der Linken vom 4. Mai 2010 zu verstehen, in der »eine rückhaltlose
Aufklärung aller personellen und institutionellen Verstrickungen von ehemaligen
Mitarbeitern von Bundesbehörden und Einrichtungen des Bundes mit dem
Herrschaftssystem des deutschen Faschismus« gefordert wird. »Dies bezieht sich
selbstverständlich auch auf die aktive Mitarbeit an bzw. mögliche Behinderung
der Aufklärung von NS-Verbrechen und der juristischen Verfolgung möglicher Täter
durch Bundesbehörden und andere Einrichtungen des Bundes.«
Einem solchen Ansinnen
kann ich nur zustimmen.