Bundestag zur Folter in der DDR
Wo kämen wir eigentlich hin, wenn die Bundesregierung amtlich feststellen würde, was ohnehin bekannt ist, das nämlich kein ehemaliger Angehöriger des MfS und auch sonst kein DDR-Bürger nach 1990 wegen Folter angeklagt war oder gar deshalb verurteilt wurde?
Der Petitionsausschuss des Bundestages macht in seiner dazu vom
Bundestag bestätigten Beschlussempfehlung ein für alle mal klar: „Sofern die mit
der Petition begehrte Feststellung mit dem Ziel erfolgen soll, nicht bewiesene
Behauptungen über Folter, Zwangsadoption und Zwangseinweisungen in
psychiatrische Anstalten zu entkräften, hält der Ausschuss diese Zielsetzung
insbesondere im Hinblick auf die Opfer des DDR-Unrechts für untragbar.“ Am Ende der Petition folgt dann noch der Glaubenssatz: „Der Petitionsausschuss betont jedoch, dass
die generelle Existenz der in der Petition diskutierten Taten als historisches
Faktum feststeht und nicht geleugnet werden kann.“
Woher der Petitionsausschuss zu dieser Auffassung im Falle
der Foltervorwürfe kommt, wird auch angedeutet. Der Historiker und Experte für
Folter, Robert Zagolla, habe „anhand der einschlägigen Literatur“(!) Folterhandlungen in der DDR
bis 1956 „eindeutig nachgewiesen“. „Bislang (also nach 17 Jahren
Ermittlungen und Aktenauswertung W.S.) stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in
ausreichendem Maß zur Verfügung. Außerdem wird die an sich schon schwierige
Nachverfolgung von psychischen Foltermethoden dadurch erschwert, dass nach den
vorliegenden Informationen körperliche und seelische Leiden in einzelne, für
sich genommen wenig gravierende Schikanen zerlegt worden sind und erst im
Zusammenspiel ihre Wirkung entfalteten, so dass ein Foltervorwurf sich
nachträglich nur schwer begründen lässt.“
So raffiniert ging man also in der
DDR vor. Im freiesten und demokratischsten Land der Welt existiert wenigstens
ein Folterkatalog, der in Teilen auch heute noch legale Grundlage für
CIA-Vernehmungen ist. Unter waterboarding kann man
sich wenigstens etwas vorstellen.
In der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt
des MfS in Berlin-Hohenschönhausen war alles aber noch viel schlimmer. Die dort
„rekonstruierte“ Wasserfolter hat nach Aussagen der Museumsführer niemand überlebt oder die Opfer sind derart traumatisiert,
dass sich bisher niemand finden ließ, der bestätigt, auf diese Weise gefoltert
worden zu sein. Aber von Karl May wissen wir ja, wie furchtbar eine solche
Folter ist, wie Menschen damit in den Wahnsinn getrieben werden und dass sie
danach jedes Geständnis unterschreiben.
Man muss bloß fest daran glauben!
22.12.2007
Alle Zitate sind
der vom Bundestag am 13.12.2007 angenommenen Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur
Petition 4-16-07-35-009758 entnommen.