Wolfgang Schmidt 28.06.2001
Senator und Gärtner
Walter H., langjährig im MfS als
Auswerter und EDV-Spezialist tätig, hatte nach der Wende in seinem erlernten
Beruf eine Arbeit als Gärtner bei der Berliner Gartenschau aufgenommen. Am
01,07.1991 wurde er fristlos gekündigt. Volker Hassemer, seinerzeit Senator für
Stadtentwicklung und Umweltschutz muss wohl wie jeder gebildete Leser von
Kriminalromanen um die Gefährlichkeit von Gärtnern gewusst haben als er sich
zum Schutz der "Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung" (FDGO)
aufschwang, diese Kündigung u.a. wörtlich wie folgt zu begründen: "...
Aufgrund Ihrer vorherigen Tätigkeit sind Sie Mitarbeitern und Bürgern des
Landes nicht einmal als Gärtner zumutbar, da selbst bei dieser Tätigkeit nicht
ausgeschlossen werden kann, dass Sie mit Bürgern und Publikum Kontakt erhalten
und dass Sie ... für einen Repräsentanten des Landes Berlin, der hoheitlich
tätig wird, gehalten werden..."
Darauf muss man erst einmal kommen.
PS: Auch 11 Jahre nach dem Untergang der DDR besteht für ehem. Mitarbeiter des MfS Berufsverbot für den öffentlichen Dienst. So dürfen sie z.B. auch heute noch nicht hoheitlich bei der Müllabfuhr des Landes Berlin tätig werden.