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Militärischer Abschirmdienst (MAD) |
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Vorläufer: |
ab 1950 Sicherungsgruppe im Amt Blank |
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Gründung: |
1956 |
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Gründungsakte: |
keine gesetzliche Gründungsakte |
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weitere gesetzliche u.a. rechtliche Grundlagen: |
Bis 1990: Erlasse des Bundesministers der Verteidigung, zuletzt: Organisationsbefehl 3/1984 f.d. Umgliederung des MAD; Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes v. 20.12.1990: Artikel 3: Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) |
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Unterstellung: |
Bundesminister der Verteidigung |
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Gesetzlicher Auftrag: |
" Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen", über " Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, "sicherheitsgefährdende" oder geheimdienstliche Tätigkeiten, soweit gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Bereich des Verteidigungsministerium gerichtet ,oder von diesem Bereich angehörenden Personen ausgehend oder ausgehen sollend. (§ 1 Abs. 1 MADG) Beobachtung und Beurteilung der Sicherheitslage der Dienststellen und Einrichtungen der Verteidigung sowie der "Dienststellen und Einrichtungen der verbündeten Streitkräfte und der internationalen militärischen Hauptquartiere" (§ 1 Abs. 2 MADG) Mitwirkung bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen sowie bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Verteidigungsbereich. |
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Befugnisse: |
Befugnisse zur analogen Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden sind gesetzlich auf Verfassungsschutz-Befugnisse bezogen , grundsätzlich jedoch nur im eigenen Verteidigungsbereich - mit definierten Ausnahmen. |
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Grundgliederung: |
Zentrale: Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD - Amt), [1957 - 1984: Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw)]Abteilungen des MAD-Amtes: ZA Zentrale Aufgaben I Personelle Sicherheit II Abwehr verfassungsfeindlicher Kräfte III Abwehr gegenerischer Nachrichtendienste IV Technische Unterstützung MAD - Gruppe "S" (für BMVg, NATO-Stäbe u.ä..) MAD - Gruppen in den Wehrbereichskommandos I Kiel II Hannover III Düsseldorf IV Mainz V Stuttgart VI München mit nachgeordneten MAD - Stellen Schule für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (SNBw), Standort: Bad Ems |
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Personal: |
Gesamtstärke: 1 948 Mitarbeiter (davon ca 25% i. MAD-Amt, ca 50% i.d. MAD-Gruppen u. ca. 25% i.d. MAD-Stellen |
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Im Staatshaushalt offen als "Zuschüsse" ausgewiesene Mittel |
1990: 141,1 Mio DM |