junge
Welt
28.11.2009 / Thema / Seite 10
Die Aktenkilometer-Mär
Analyse. 180000 laufende Meter Unterlagen der DDR-Staatssicherheit sollen nach eigenen Angaben in der Birthler-Behörde lagern. Bei genauerer Betrachtung schmilzt der Datenbestand dahin
Herbert Kierstein und Gotthold Schramm
Beide Autoren waren über Jahrzehnte beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR tätig, Herbert Kierstein im Bereich »Spionagedelikte gegen die DDR« und Gotthold Schramm zunächst in der Spionageabwehr und dann für die Sicherheit der DDR-Auslandsvertretungen zuständig.
Anläßlich der Premiere ihres gemeinsam verfaßten Buches »Freischützen des Rechtsstaats - Wem nützen die Stasiunterlagen und Gedenkstätten?« veröffentlicht jW Auszüge aus dem gerade erschienenen Buch (Zwischenüberschriften von jW).
Die BStU (Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - d.Red.) war nie darauf aus zu versöhnen. Ihr Auftrag war
das ganze Gegenteil. Sie stiftete und stiftet Unfrieden. (...) Selbst
Institutionen wie der- der »Ostalgie« und der Nähe
zum MfS (Ministerium für Staatssicherheit - d.Red.)
unverdächtige, wohl aber der SPD nahestehende - Willy-Brandt-Kreis beurteilten
kritisch den Auftrag und die Praxis der BStU: »Die
Behörde war von Anfang an nicht als neutrale wissenschaftliche Einrichtung
angelegt, sondern hatte eine politische Zweckbestimmung. Wie der damals zuständige
Ministerialdirigent im Bundesinnenministerium erklärte, hatte der
Sonderbeauftragte den Sonderauftrag, die DDR zu delegitimieren.
Gleichzeitig waren alle
geheimdienstlichen Erkenntnisse über die Bundesrepublik streng geheim, sie
stehen der kritischen Aufarbeitung nicht zur Verfügung. Damit begann eine auf
ostdeutsche Repressionsgeschichte eingeengte, selektive Geschichtsschreibung,
die nicht nur Alltagsgeschichte ausblendete, sondern auch Forschungsvorhaben,
die nicht die gewünschte Delegitimierung erbrachten,
unter den Tisch fallen ließen. (So wird beispielsweise bis heute die Zahl der
tatsächlich bespitzelten DDR-Bürger, die Opfer einer »Operativen
Personenkontrolle« wurden, geheimgehalten, weil mit
ihr vermutlich das Bild von den flächendeckend kontrollierten Bürgern nicht aufrechtzuhalten wäre.)
Emanzipatorische
Elemente wie die Brechung des Bildungsprivilegs in der DDR oder das Selbstbewußtsein von Produktionsarbeitern wurden genauso
ausgeblendet wie Aspekte der bundesdeutschen Repressionsgeschichte. Mit ihrer
Reproduktion von staatlich beaufsichtigter Geschichtswissenschaft hat die Behörde
von Anfang an auch zu Fehlurteilen und Legendenbildungen beigetragen. Wenn in
den alten Bundesländern und im Ausland das Bild der DDR als das eines reinen
Unrechtsstaates vorherrsche, in dem alle Bürger entweder bei der Stasi gearbeitet
haben oder von ihr beobachtet wurden, bei jeder mißliebigen
politischen Äußerung im Gefängnis landeten und nur unter Lebensgefahr das Land
verlassen konnten, so hat die Behörde ihren Auftrag erfüllt«, hieß es in der im
Februar 2005 vom Willy-Brandt-Kreis abgegebenen Erklärung.
Und weiter hieß es
dort: »Immer wieder hat die Behörde >Personen der Zeitgeschichte<
demontiert, die sich dem herrschenden Zeitgeist nicht gebeugt haben, während
einstige IM, die sich jetzt opportun äußern, in Ruhe gelassen wurden. Dieser
von der Behörde ausgeübte politische Anpassungsdruck lag nicht im Interesse von
Demokratie! Laut Auskunft von Joachim Gauck haben 98 Prozent der DDR-Bürger nie
für die Staatssicherheit gearbeitet. Dennoch haben nur 2,6 Prozent derselben
Bevölkerung volles Vertrauen zu der Behörde, die absolute Mehrheit hat überhaupt
kein, sehr wenig oder etwas Vertrauen, wie das sozialwissenschaftliche
Forschungszentrum Berlin-Brandenburg ermittelt hat. Die Behauptung der Behörde,
>der Geheimdienst hatte jeden Aspekt des Lebens durchdrungen^ geht an der
Erinnerung der meisten Menschen vorbei, erzeugt Überdruß,
Abwehr und Trotz. So förderte die Behörde durch ihre ideologische Übertreibung
gerade das, was sie vermeiden sollte, nämlich DDR-Nostalgie«, hieß es weiter,
wobei sicher einschränkend angefügt werden muß: nicht
nur »DDR-Nostalgie«, sondern grundsätzlichen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
Bundesrepublik und ihren Institutionen. »Wir brauchen eine differenzierte
Aufarbeitung von Geschichte, die auch die westdeutsche Parallelgeschichte nicht
ausblenden darf, weil sich nur in der Gesamtsicht Aktionen und Reaktionen erklären
lassen« (so der Willy-Brandt-Kreis - d.Red.).
Die auf eine
differenzierte Aufarbeitung von Geschichte gerichteten Bemühungen ehemaliger
DDR-Bürger betrachtet die BStU offenkundig als
Bedrohung der von ihr beanspruchten alleinigen Deutungshoheit. Sie reagiert
abwehrend und beleidigend auf demokratische Wortmeldungen. Im Tätigkeitsbericht
der Behörde von 2007 hieß es dazu entrüstet: »Frühere Verantwortungsträger und
Profiteure der SED-Diktatur« meldeten sich »unverschämter denn je zu Wort.
Ihnen ist die zunehmende Bereitschaft, sich kritisch mit der DDR auseinanderzusetzen,
offenbar unerträglich. In dem Versuch, ihre Lebenslügen aufrechtzuerhalten, diffamieren
sie Bemühungen um Aufarbeitung und beleidigen Diktaturopfer. Zahlenmäßig mögen
diese betagten Anwälte der Unfreiheit nicht sehr ins Gewicht fallen, doch
finden sie immer noch ihr Publikum.« Wer da »unverschämt«
ist, liegt wohl auf der Hand. Allerdings fragt man sich: Wenn die Zahl der »betagten
Anwälte der Unfreiheit« zahlenmäßig angeblich »nicht sehr ins Gewicht« fällt -
warum dann soviel Aufhebens?
177950
Meter Akten
»Viele von Ihnen
wissen schon, daß wir insgesamt 180 Kilometer
Schriftgut verwalten. Das ist ungefähr die Strecke von Berlin nach Leipzig. Im
Vergleich dazu hat das Bundesarchiv zur Zeit vielleicht 240 Aktenkilometer.« So schwadronierte Marianne Birthler bescheiden vor dem Bundestagsausschuß für Kultur und Medien am 8. Februar
2006. Auf einen Vergleich der personellen und finanziellen Ausstattung
verzichtete sie. Das Bundesarchiv hat rund 800 Mitarbeiter und einen Jahresetat
von etwas über 50 Millionen Euro. Ihre Behörde verfügte zu jenem Zeitpunkt über
die etwa dreifache Zahl von Mitarbeitern und einen doppelt höheren Etat. Das
sagt viel über die Wertigkeit und die Bedeutung beider Einrichtungen für die
herrschende Klasse.
Seit geraumer Zeit
geistert die 2006 von Frau Birthler kolportierte Zahl der Aktenkilometer durch
die Medien. Jene 180000 laufenden Meter sollen anschaulich die These von der »flächendeckenden
Überwachung« stützen. Unter der Ägide Pfarrer Gaucks tauchten in der BStU erstmals Zahlen auf, die in ihrer Summe einen Bestand
von 177950 Metern ergaben. Bis zu jenen 180 Kilometern von Frau Birthler
fehlten damals also 2050 Meter. Nimmt man an, daß
unser holzhaltiges Papier 0,2 mm je Blatt maß (was gewiß
zu hoch angesetzt ist, aber sei's drum), dann entspräche dies rund zehn
Millionen Blatt Schriftgut. Wo kamen die plötzlich noch her? Vermutlich hat man
die Zahlen so frisiert wie die Arbeitslosenstatistik oder die Inflationsrate
nach der Euro-Umstellung.
Ursprünglich wurde nämlich
das eingelagerte Material in folgende Kategorien unterschieden: »Schriftgut,
sicherheitsrelevantes Schriftgut (was immer das heißen mag - d. Autoren) und
Schriftgut auf Sicherungs- und Arbeitsfilmen, umgerechnet auf Papier.« In nachfolgenden Tätigkeitsberichten wurden die
Kategorien und Charakteristiken fortlaufend geändert, man führte andere Begriffe
ein, sortierte um, etikettierte neu. Dadurch wurde es Außenstehenden unmöglich
zu vergleichen. Man kennt diese Praxis bei den Handytarifen: Ein prüfender
Vergleich der unterschiedlichen Angebote ist nahezu unmöglich. Genau das wird
mit den unvergleichbaren Koordinaten und Kriterien auch bezweckt.
Aber in den Tätigkeitsberichten
der Behörde ging und geht es ja auch weniger um nachprüfbare Zahlen, sondern
primär um Propaganda. Um Belege dafür, daß der
politische Auftrag erfüllt wird. Daß die Steuermillionen
als gut angelegt erscheinen. In der Politlyrik von Pfarrer Gauck las sich das
1994 so: Die DDR habe »zwar nicht wie das Dritte Reich Berge von Leichen
hinterlassen, statt dessen aber nicht minder schreckliche Berge von Akten, die
ganz schöne Hügel von Leichen und ein ganzes Gebirge von Entbürgerlichtem
enthalten«. »Ein Sumpf zieht am Gebirge hin, verpestet alles schon Errungene«,
möchte man da mit Goethes Faust ausrufen, doch halten wir uns an die Zahlen. Im
8. Tätigkeitsbericht der Behörde wird der Aktenbestand im April 2007 so
angegeben:
Zentralstelle und Außenstellen gesamtlfd.
Meter
Archivbestand (Abteilung XII) [Schriftgut einschließlich
Mikrofiches, Filme, Disketten usw.] 49554
Unterlagen der
Diensteinheiten [Schriftgut einschließlich Karteien des MfS und spezieller
Datenträger im unerschlossenen Bestand] 62428
Karteien 11744 Gesamt
123726
Demzufolge fehlten 2007 Frau Birthler schon mehr als 56 Kilometer oder
280 Millionen Blatt Aktenmaterial an den angeblichen 180 Aktenkilometern. Die
Differenz erklärte sie mit Nachmessungen.
Plötzlich 56 Kilometer weniger
Wie
hat man damals und dann später gemessen, daß plötzlich
56000 Meter Akten fehlen konnten? Hatte man zuvor allzu großzügig aufgerundet,
weil es politisch opportun schien? Und warum hatte sich nunmehr fast ein
Drittel des angegebenen Aktenbestandes verflüchtigt? Diese Frage ist nicht nur
rhetorischer Natur.
Lösten sie sich etwa ähnlich
in Luft auf wie Teile der Akten von Rainer Eppelmann? Als der Expfarrer noch im
Bundestag saß, erklärte er 1992 gegenüber dem Stern sein Erstaunen, daß die Kontakte zu CIA-Mitarbeitern aus seiner Akte bei
der BStU verschwunden seien. Hat eine Institution
nach Eppelmanns Akte gelangt und diese bereinigt, weil das Gesetz es befahl?
Nach Paragraph 37 (1) Ziffer 3 Buchstabe c und d des »Stasiunterlagengesetzes«
(StUG) sind geheimzuhalten
und gesondert zu verwahren: Unterlagen über Mitarbeiter von Nachrichtendiensten
des Bundes, der Länder und der Verbündeten sowie Unterlagen über Mitarbeiter
anderer Nachrichtendienste bzw. über Mitarbeiter mit technischen oder sonstigen
fachlichen Anweisungen oder Beschreibungen über Einsatzmöglichkeiten von
Mitteln und Methoden auf den Gebieten der Spionage, Spionageabwehr oder des
Terrorismus, wenn der Bundesminister des Innern im Einzelfall erklärt, daß das Bekanntwerden der Unterlagen die öffentliche
Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile
bereiten würde.
Verhält es sich so,
dann bedeutet dies, daß vermutlich alle Akten von
ehemaligen DDR-Bürgern, die vom MfS erfaßt wurden,
weil sie bewußt oder unbewußt
mit Geheimdienstmitarbeitern oder von diesen geworbenen Spionen in Kontakt
standen, entsprechend »bereinigt« wurden. Man hat vorsätzlich Spuren verwischt,
die auf andere Nachrichtendienste weisen. Das heißt: Betreffende erhalten eine
unvollständige Akte, ohne daß ihnen dies bewußt wird. Sie erfahren weder, welche Blätter entnommen
wurden, noch wird ihnen wegen dieser Lücken offenbart, warum das MfS so
handelte. Die tatsächlichen Gründe für das Vorgehen bleiben im dunkeln. Es bleibt nur das Gefühl der Überwachung und
Kontrolle. Vor diesem Hintergrund ist man natürlich für die Lüge von der flächendeckenden
MfS-Willkür eher empfänglich.
Im Bericht aus dem
Jahr 2007 sind auch 11744 Meter Karteien aufgeführt. Was steht dahinter?
Unterstellt, dass es sich dabei um Unterlagen der Abteilung XII, der zentralen
Auskunftskartei, handelte: Wie wurden die Karten gezählt und vermessen, die in
der Regel als D1N-A-6 existieren?
Im Archiv der
Abteilung XII sollen 49554 Meter Aktenmaterial vorhanden gewesen sein. Matthias
Wagner, ein ausgebildeter Archivar, hat im Auftrag der Modrow-Regierung mit der
Archivierung der Unterlagen des aufgelösten MfS begonnen. Er war auch am Aufbau
der BStU-Archive beteiligt. Über den Ausgangsbestand
der Abteilung XII berichtete er 2001 in einer Publikation: »Das Haus habe ein
Fassungsvermögen von 30000 laufenden Metern Akten, erklärte unser Führer im
dunkelblauen Kittel, dem die Seitentaschen fehlten. Gegenwärtig sei es mit
20000 Metern Akten und Karteien belegt.« Wie erklärt
sich die Differenz von 29554 Metern?
Damit nicht genug.
Offenkundig schlug man auch fremde Akten der »Stasi«-Hinterlassenschaft zu. So
findet sich auf Seite 41 des 8. Tätigkeitsberichtes der BStU
folgender bemerkenswerter Hinweis: »Nicht alle in Paragraph 6 StUG als Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
bezeichneten Informationsträger, die in den von der Bundesbeauftragten
verwalteten Archivablagen vorhanden sind, entstanden beim MfS selbst. Ein Teil
hiervon sind Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften der DDR, die dem
Staatssicherheitsdienst überlassen worden sind. Dabei handelt es sich etwa um
Gerichtsakten von Staatsanwaltschaften und um Strafakten der allgemeinen
Kriminalität. (...) Ebenfalls zu den nicht beim MfS entstandenen Ablagen gehören
die Gefangenenakten der Verwaltung Strafvollzug des DDR-Ministeriums des Innern
oder archivierte Akten zu einer Reihe von Verurteilten der Sowjetischen Militärtribunale.«
Verschwiegen wird
hier, daß sich diese Materialien gemäß zentraler
staatlicher Weisungen in den Archiven des MfS befanden und diese dem MfS nicht
irgendwie überlassen wurden. Verschwiegen wird ferner, um wie viele Akten
dieser Herkunft es sich handelt. Es finden sich keine Meterangaben. Also weiß
man auch an dieser Stelle nicht, wie viele Aktenbündel abgezogen werden müssen,
wenn man wahrheitsgemäß über den tatsächlichen Umfang von »Opfermaterialien«
redet oder schreibt.
Charakter
der Unterlagen
Von weitaus größerer
Bedeutung als die Zahl der laufenden Meter ist die inhaltliche Qualität des
Materials. Anders ausgedrückt: Was offenbart und wofür ist es im Sinne der BStU brauchbar? Sowohl unter Gauck als auch unter Birthler
wurden Inhalt und Charakter der Unterlagen des MfS in den Tätigkeitsberichten
prinzipiell verschleiert. Im Laufe der Jahre mußten
jedoch Aussagen zu einigen bedeutsamen Vorgangsarten genannt werden, deren
Inhalt in erster Linie Aufschluß über »Opfer« der DDR
geben sollte. So zu Operativen Vorgängen
(0V).
Bei solchen Maßnahmen
wurden Personen von operativen Diensteinheiten bearbeitet, die im Verdacht
standen, Staatsverbrechen oder andere für das MfS bedeutsame Straftaten
begangen zu haben, oder vorhatten, solche zu begehen. Es handelte sich also um
Vorgänge, deren Inhalt unmittelbar Absichten und Methoden der operativen Tätigkeit
des MfS widerspiegelten.
Der 2. Tätigkeitsbericht
der BStU (1995) gibt auf Seite 64 einen Hinweis auf
20520 Operativvorgänge, die im Zeitraum von 1950 bis 1989 von der Abteilung XII
archiviert worden waren. Die Zahl der noch nicht archivierten, also der in den
Diensteinheiten 1989 noch laufenden 0V, ist darin nicht ausgewiesen. Ihre Zahl dürfte
aber zu vernachlässigen sein. (...) Auch wenn die BStU
die Erklärung zum auffälligen Rückgang der Operativen Vorgänge in den 70er und
80er Jahren schuldig bleibt - eine behauptete wachsende Repression durch das
MfS läßt sich daraus jedenfalls nicht ableiten.
Operativvorgänge, die
in Bezirksverwaltungen sowie von Kreis- und Objektdienststellen archiviert
wurden, sind nicht ausgewiesen. Es wäre ein Leichtes gewesen, die 0V zu
charakterisieren. Denkbar wäre eine Beurteilung der Vorgänge nach folgenden
Fragen, womit man auch zu einer qualitativen Bewertung käme: Welcher
Tatverdacht bestand? Anzahl der bearbeiteten Personen? Welches Ziel wurde mit
dem 0V verfolgt. (Inhaftierung, Anwerbung etc.)? Zeitraum der Bearbeitung? Mit
welchem Ergebnis wurde der Vorgang abgeschlossen? Eine qualitative Aufbereitung
unterblieb. Warum? Soll im dunkeln bleiben, wie viele Vorgänge wegen
NS-Verbrechen, Spionage, Sabotage, Wirtschaftsstraftaten, kriminellem
Menschenhandel, Gewalttaten, staatsfeindlicher Propaganda usw. bearbeitet
wurden?
Insbesondere die
Ergebnisse, mit denen die Operativen Vorgänge abgeschlossen wurden, wären von
Bedeutung. Wie viele solcher Vorgänge wurden durch
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (EV) nach welchen Straftatbeständen
beendet? Wie viele der Vorgänge wurden eingestellt, weil sich der Verdacht
nicht bestätigte oder weil andere Gründe vorlagen? Tatsächlich endeten
lediglich 30 Prozent der 0V mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Also zwei von drei Operativen Vorgängen erwiesen sich als strafrechtlich nicht
relevant und wurden eingestellt.
Aus dem gleichen 1995er
BStU-Bericht stammen auch die Angaben über die von
der Hauptabteilung IX (HA IX) zwischen 1950 und 1989 archivierten
Untersuchungsvorgänge (UV), also Ermittlungsverfahren. Insgesamt 17544 wurden
in diesem Zeitraum archiviert. Auch hier fehlen charakterisierende Kriterien,
die eine Beurteilung des Verfahrens erlaubten: Einleitungstatbestand (welche
Paragraphen des StGB/DDR wurden im Schuldvorwurf genannt?). Wareine
operative Bearbeitung der Ausgangspunkt? Zeitraum der Bearbeitung. Abschlußtatbestand - erfolgte eine Übergabe an den
Staatsanwalt? Wurde Anklage erhoben? Erfolgte eine gerichtliche Verurteilung? Wenn
ja: nach welchen Paragraphen?
Es gab auch Fälle, in
denen Ermittlungsverfahren eingestellt, an die Deutsche Volkspolizei oder an
ein Gesellschaftliches Gericht (Paragraph 58 StPO der DDR) zur weiteren
Bearbeitung und Entscheidung übergeben wurden.
In höchstem Maße
verwunderlich ist, daß der Inhalt dieser
Untersuchungsverfahren weder in den Tätigkeitsberichten der BStU
Erwähnung findet noch in den vielfältigen Schuldvorwürfen gegen das
Untersuchungsorgan des MfS jemals eine Rolle spielte. Darauf wird an anderer
Stelle noch detailliert einzugehen sein. Deshalb an dieser Stelle nur einige
Hinweise zum Wert dieser Vorgänge. Sie geben konkreten Aufschluß
über den Schuldvorwurf, zu Konzepten sowie zum zeitlichen Verlauf operativer
und strafrechtlicher Ermittlungen. Sie enthalten Beweismittel oder geben
Hinweis, wo diese zu finden sind und bieten auch detaillierte Ansatzpunkte zur Überprüfung
des Ablaufs von Vernehmungen und anderen Untersuchungshandlungen. Selbst zu den
Bedingungen der Untersuchungshaft finden sich dort Aussagen. Sind das die Gründe,
weshalb an diesem Punkt pauschaliert wird, statt konkret zu werden?
Eine dritte Möglichkeit
einer realistischen Bewertung der Tätigkeit des MfS war seit 1972 die Operative
Personenkontrolle (OPK). Sie erfolgte zur vorbeugenden Aufklärung oder Sicherung
von Personen. Nicht mehr als zehn Prozent wurden in einen Operativen Vorgang überführt,
wobei einige Zielpersonen als Inoffizielle Mitarbeiter (IM) geworben wurden.
Etwa 90 Prozent der Operativen Personenkontrollen wurden ohne jegliche Folgen für
die erfaßte Person eingestellt und archiviert.
Laut BStU wurden von operativen Diensteinheiten des MfS Berlin
7998 Operative Personenkontrollen im Zeitraum 1972 bis 1979 und 13 289 OPK von
1980 bis 1989 archiviert. Auch hier wäre eine entsprechende Charakterisierung nützlich
und hilfreich. Vorausgesetzt, es ginge um eine sachliche Darstellung. Entgegen
der sonstigen Verfahrensweise wurden durch die BStU
zu den erläuterten drei Vorgangsarten, deren Inhalt Aufschluß
über den Umfang der »Opferproduktion« geben könnte, keine Aktenkilometer
ausgewiesen.
Ähnlich wie in der
Bundesrepublik erfolgten in der DDR Sicherheitsüberprüfungen von Personen,
denen bestimmte Aufgaben, Befugnisse oder Vollmachten erteilt werden sollten.
Welchen Umfang die meist positiven Ergebnisse dieser Überprüfungen im
Aktenbestand des MfS einnehmen, ist weder in Zahlen noch in laufenden Metern
ausgewiesen. Unbekannt ist auch die Zahl der laufenden Meter, welche die im
Zeitraum von 1950 bis 1989 abgelegten 228 030 IM-Akten einnehmen würden.
70
Kilometer ungeeignet
Soweit es das Ziel
ist, den zahlenmäßigen Umfang und das Ausmaß der Beeinträchtigung oder
Verfolgung potentieller »Opfer« durch das MfS zu untersuchen, müßten darüber hinaus, aus offensichtlichen Gründen,
folgende Unterlagen aus den bisher publizierten Zahlen ausgegliedert werden:
- In der Rubrik:
Unterlagen der Diensteinheiten (Schriftgut einschließlich Karteien des MfS und
spezieller Datenträger im unerschlossenen Bestand) sind Diensteinheiten erfaßt, die keinen unmittelbaren Bezug zur operativen
Arbeit hatten, wie Kaderabteilung, Parteileitung, Medizinischer Dienst,
Finanzen, Auswertungs- und Informationsgruppen, Wach- und Sicherungseinheiten,
Baubetriebe und Randbereiche bis hin zur Sportvereinigung Dynamo. Deren
Materialbestand beläuft sich auf insgesamt rund 14000 laufende Meter.
- Etwa 50000 Akten über
Objekte und Personen gegnerischer Geheimdienste und anderer gegen die DDR tätiger
Zentralen (ohne Angabe der laufenden Meter)
- Im Archiv des MfS
befinden sich des weiteren Unterlagen und
Beweisdokumente aus der Zeit des Faschismus. Diese Aktenbestände belaufen sich
laut BStU auf 11000 Meter.
- Der Aktenbestand zu
allen seit 1950 im MfS tätig gewesenen Mitarbeitern, Zivilangestellten sowie
Unteroffizieren auf Zeit, die ihren Dienst im MfS versahen, beträgt etwa 12500
Meter.
- Ebenfalls im Archiv
des MfS finden sich 1555 Meter Personalunterlagen des ehemaligen Wachregimentes
»Felix Edmundowitsch Dzierzynski«.
- Letztlich wurden dem
»Opferberg« auch noch rund 22000 Meter archivierter Unterlagen über abgelehnte
Einstellungsvorschläge, Schriftgut, Karteien, Bild- und Tonträger aus dem
gesamten Kaderbereich zugeschlagen.
Matthias
Wagner benannte in seinem Buch (»Das Stasi-Syndrom«, Berlin 2001 - d.Red.) eine weitere Kategorie: »Mir wurde sofort bewußt, daß die 10000 Meter
Reserve nicht genügen würden, um alle Papiere aufzunehmen, die nun aus den
anderen Häusern kommen würden. Darunter würde gewiß
auch Nutzloses sein. Die Verwaltung Rückwärtige Dienste, die zirka 12000 Meter
abliefern sollte, brachte auch die abgerissenen Essenmarken, die über Monate erfaßt worden waren, ins Archiv. Aber da kein Stück Papier
vernichtet werden durfte, blieben die Marken in den Akten.«
Eine Zusammenfassung -
inklusive der Essenmarken - der dazu angegebenen laufenden Meter ergibt mehr
als 70000 Meter Aktenmaterial, das als »Opferbeweis« nicht geeignet ist. Keine
unbedingt scharfe Munition gegen das MfS. Aber als Füll- und Schwungmasse taugt
es durchaus. Mit Masse läßt sich noch immer
beeindrucken.
Trotz der offenen
Fragen und fehlender Angaben über laufende Meter benannter Aktenbestände soll
nachfolgend der Versuch einer zusammenfassenden Übersicht gemacht werden,
welche den Verdacht bewußter Verschleierung stützt:
Aktenbestand der BStU - Widersprüche und Fragen lfd. Meter
Im Jahre 1993 meldete die
Gauck-Behörde einen Gesamt-Aktenbestand von: 177950
Bis 2006 war dieser
angewachsen auf 180000.
Ein Jahr danach hatte sich
der Bestand verringert auf 123726.
Bei einer Kategorisierung
nach Inhalt und Charakter müßten zirka 70000 Meter,
die für eine Kriminalisierung des MfS bzw. den »Diktaturenvergleich« nicht
geeignet sind, gesondert ausgewiesen werden. Es bliebe ein Bestand von 53726.
Auch diese Zahl ist
noch relativ, da zu bedeutenden Materialien - die nicht mit der
Personenbearbeitung in Verbindung zu bringen sind - keine laufenden Meter
ausgewiesen wurden.
Im Hinblick auf die
operative Bearbeitung von Personen ließe sich konkret bestimmen, wie viele
Aktenkilometer dazu existieren. Beachtet werden müßten
in diesem Zusammenhang die Ergebnisse sowie die Tatsache, daß
zu einer Person Operatives als auch Aktenmaterial aus Ermittlungsverfahren
existieren kann, welches in den Archiven getrennt abgelegt sein dürfte. Erst
eine Darstellung der Anzahl von Personen -gegliedert nach den Ergebnissen ihrer
Bearbeitung - und der ihnen jeweils insgesamt zuzuordnenden laufenden Meter
Aktenmaterial ergäbe ein realistisches Bild.
Würde die BStU darüber hinaus die laufenden Meter des Aktenmaterials
benennen, die tatsächlich zu Anträgen auf Rehabilitierung/Wiedergutmachung
existieren, wäre das von ihr vorgegebene »Opferpotential« im wesentlichen
bestimmbar. Innerhalb dieser Kategorie müßte dann
differenziert werden zwischen tatsächlichen Opfern und aus politischen Gründen
rehabilitierten Straftätern wie etwa den Terroristen Burianek
und Kühn, Tausenden Spionen, Hunderten Saboteuren, Menschenhändlern und anderen
nach internationalen Maßstäben schuldig gewordenen Tätern, die juristisch nicht
Opfer sein können.
Es bliebe dann ein Aktenbestand übrig, der weitaus
weniger betrüge als die von der BStU propagierten
Zahlen. Behauptungen über eine flächendeckende Überwachung der DDR-Bürger und
ausufernde Repressionen wären damit widerlegt