junge
Welt vom 25.10.2003
Wochenendbeilage
Abschalten und abschaffen Rolf Gössners neues Buch »Geheime
Informanten« stößt eine überfällige Debatte zu Geheimdiensten an
Ulla Jelpke
Die Abschaffung des
Verfassungsschutzes gehört zum Kernbestand der Forderungen einer linken,
demokratischen Innenpolitik. Diese Forderung wurde einst auch von den Grünen
vertreten. Seit sie in der Bundesregierung sind, hört man davon allerdings
nichts mehr. Allenfalls von zaghaften »Reförmchen« wie einer besseren
Koordinierung der sechzehn Landesverfassungsschutzämter untereinander und mit
dem Bundesverfassungsschutz ist noch die Rede. Eine ernsthafte Debatte über das
Elend der Inlandsgeheimdienste, wie sie nach der Blamage mit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren
dringend notwendig gewesen wäre, hat nicht stattgefunden. Überhaupt spielt die
Bekämpfung des Neonazismus in der Innenpolitik der amtierenden Bundesregierung
keine besondere Rolle mehr. Vom »Aufstand der Anständigen« ist derzeit wenig zu
spüren. Dabei ist die Gefahr durch die Neonazis konkret wie eh und je, wie
jüngste Vorfälle beweisen. In München wurde bei Neonazis eine große Menge
Sprengstoff gefunden. Elf Personen, die der Neonaziszene zuzuordnen sind,
sitzen in Untersuchungshaft. Sie stehen im Verdacht, einen Bombenanschlag
anläßlich der Grundsteinlegung für die jüdische Synagoge am 9.November auf dem
Münchner Jakobsplatz vorbereitet zu haben. Die Aufdeckung dieses Plans war kein
Resultat der Arbeit des Verfassungsschutzes, sondern geschah durch Zufall. Ein
Aussteiger wurde von seinen früheren Kumpanen verprügelt und rächte sich, indem
er die Anschlagspläne bei der Polizei auffliegen ließ.
Notwendig ist vor
diesem Hintergrund eine Debatte über die Effizienz geheimdienstlicher
Maßnahmen, vor allem aber über ihre prinzipielle Zulässigkeit in einem
demokratischen Rechtsstaat. Einen wichtigen Anstoß für eine neue kritische
Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz als Fremdkörper im
Verfassungsstaat gibt nun der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner in seinem
neuen Buch »Geheime Informanten«. Der Untertitel »V-Leute des
Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates« verweist auf den ersten
Schwerpunkt der 315 Seiten starken, spannend geschriebenen Darstellung. Anhand
bisher unveröffentlichten Aktenmaterials und aufgrund eigener Recherche bei V‑Leuten,
Geheimdienstlern, Politikern, Richtern, und. Staatsanwälten schildert Gössner
-
der auch Mitherausgeber der Zweiwochenschrift für Politik Ossietzky ist - umfangreiche Fallstudien zu rechtsextremen V-Mann-Karrieren, zu ihrer
Anwerbung, »Führung« und zu den Straftaten, die sie in Ausübung ihrer staatlich
gebilligten Tätigkeit begehen. Gössners Fazit ist vernichtend. Der
Verfassungsschutz ist im Gestrüpp brauner Parteien und Neonazigruppen tief
verstrickt. Gewaltbereite Rassisten und Schwerkriminelle können mit staatlicher
Hilfe ihr Unwesen treiben. V-Leute begehen oder provozieren Straftaten,
um sich nicht als Spitzel verdächtig zu machen. Kriminelle V-Leute werden
von den V-Mann-Führern vor polizeilicher Verfolgung abgeschirmt.
Über V-Leute werden indirekt Neonazi‑Aktivitäten mit Staatsgeldern
unterstützt. Aussteigewillige werden vom Verfassungsschutz veranlaßt, weiterhin
in der Szene auszuharren, um sich als V-Personen »zu bewähren«. Insgesamt
werden somit Menschen im Namen der Freiheit in Gefahr gebracht, obwohl diese
Form der Nachrichtenbeschaffung rechtlich bedenklich und zudem häufig
unzuverlässig ist.
Diese Erkenntnisse
wendet Gössner im zweiten Teil seiner Untersuchung auf das NPD‑Verbotsverfahren,
dem er skeptisch gegenübersteht, an. Einerseits - so argumentiert er - müsse ein Staat mit der historischen Verantwortung Deutschlands Neonazis
besonders wirksam unter Kontrolle halten. Ein Parteiverbotsverfahren sei dabei
aber ein fragwürdiges Mittel und zudem im konkreten Fall der NPD Teil einer
»Symbolpolitik«, die lediglich Alibicharakter habe und einer echten
gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus im Wege stehe.
Aufgrund der Verstrickung des Verfassungsschutzes mit den Neonazis sei das
Scheitern des Verfahrens programmiert gewesen. Gössner führt noch einmal
minutiös die Verflechtung der Verfassungsschutz-Informanten mit den
Führungsgremien der NPD und den daraus folgenden kläglichen Versuch der
Antragsteller (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) an, diese Beziehungen
zu verheimlichen oder ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht einen
rechtsstaatswidrigen »Geheimprozeß« durchsetzen zu wollen. Die skandalöse Art
der Prozeßführung hatte zur Folge, daß Karlsruhe das Verfahren einstellte und
die eindeutig verfassungsfeindliche NPD auch noch einen Propagandaerfolg
geliefert bekam.
Aus diesem Verfahren
zieht Gössner prinzipielle Schlußfolgerungen. Die Inlandsgeheimdienste sind
nach seiner Auffassung reformunfähig. Die
Rolle des Verfassungsschutzes bei der Auseinandersetzung mit dem Neonazismus
müsse grundsätzlich in Frage gestellt werden. Gössner sieht im
Verfassungsschutz ein »ideologisches Kind des Kalten Krieges«. Er sei in den
fünfziger Jahren zur Absicherung des westdeutschen »Bollwerks gegen den
Kommunismus« geschaffen worden. Die über 50jährige Geschichte des
Verfassungsschutzes lasse sich als eine Geschichte von Skandalen und
Bürgerrechtsverletzungen lesen, von der Überwachung demokratischer
Organisationen wie z.B. der Friedensbewegung über skandalöse
Sicherheitsüberprüfungen und illegale Telefonabhöraktionen bis hin zu dem
fingierten Bombenattentat, das als »Celler Loch« in die Geschichte einging. Das
NPD‑Verbotsverfahren bewertet Gössner als vorläufigen Höhepunkt in dieser
Reihe von Skandalen. Zaghafte Änderungsvorschläge wie etwa die Einsetzung eines
Geheimdienstbeauftragten des Bundestags seien nicht ausreichend. Auch Rufe nach
besserer Koordinierung der Geheimdienstarbeit dienten allenfalls einer
Effizienzerhöhung, wagten sich aber nicht an die Geheimstrukturen heran. »Ein
Geheimdienst wäre kein Geheimdienst, wenn er sich offen und voll kontrollieren
ließe.«
Gössner sieht eine
Alternative im Aufbau einer offen arbeitenden, wissenschaftlichen
Dokumentationsstelle zur Beobachtung, Erforschung und Analyse des Neonazismus.
»Die Qualität der bisherigen Arbeit des Verfassungsschutzes und ihre Ergebnisse
sind mehr als fragwürdig. Trotz der zahlreichen V-Leute in der rechten
Szene, die den Erkenntniswert nicht nennenswert gesteigert haben, hat der
Verfassungsschutz lange Zeit die rechte Gewalt als spontan und unorganisiert
abgetan, Mitglieder- und Aktivistenzahlen heruntergespielt, Vernetzung
und Organisierung geleugnet. Eine offen arbeitende Institution hätte gegenüber
dem Verfassungsschutz den enormen Vorteil, daß sie weniger interessegeleitet
wäre als ein Regierungsgeheimdienst, daß sie kontrollierbar wäre und daß ihre
wissenschaftliche Diagnose- und Analysefähigkeit denen des
Verfassungsschutzes deutlich überlegen wäre.«
Das Buch bietet eine
Fundgrube an neuem Material über die V-Mann-Praxis der
Geheimdienste, eine ausführliche Schilderung des blamablen Ablaufs des NPD-Verbotsverfahrens
sowie die kritische Reflexion von Reformvorschlägen.
* Rolf Gössner:
Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im
Dienst des Staates. Knaur-Taschenbuch, München 2003, 315 Seiten, 12,90
Euro