26.09.2011 / Thema / Seite 10

junge Welt


Brisante Beamtenprosa

Vorabdruck. 1998 druckte der Verlag Das Neue Berlin die Memoiren des in die DDR übergelaufenen Verfassungsschützers Hansjoachim Tiedge – sehr zum Missfallen der westdeutschen Spitzelbehörde                        
Robert Allertz

Am 24. Juni 1937 wurde in Berlin-Wilmersdorf Hansjoachim Tiedge geboren. Tiedge wandte sich nach dem Abitur der Juristerei zu, legte 1966 sein Staatsexamen ab und heuerte beim westdeutschen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an. Er stieg zum Spionageabwehrchef auf, verfiel dem Alkohol und geriet in gröbere pekuniäre Nöte. 1985 flüchtete er in die DDR, promovierte mit einer Arbeit über die Abwehrtätigkeit des BfV und machte sich daran, seine Erinnerungen an seine frühere Tätigkeit aufzuschreiben. Als 13 Jahre nach dem Grenzübertritt seine Memoiren im Verlag Das Neue Berlin erscheinen sollten, reagierten die früheren Kollegen wenig amüsiert: Das Buch wurde verboten, Exemplare beschlagnahmt und juristische Maßnahmen gegen Verlag und Verleger eingeleitet. Doch die Zensoren hatten es nicht leicht: Als eines der ersten deutschen Bücher war Tiedges »Der Überläufer. Eine Lebensbeichte« im Internet zugänglich, und auch die junge Welt druckte Passagen aus dem inkriminierten Werk (jW-Thema, 14./15. Oktober 1998).

Am 6. April 2011 verstarb Tiedge, und im Berliner Spotless Verlag erscheint nun Robert Allerz' Resümee der Affäre unter dem Titel »Der Überläufer: Letztes Kapitel«. JW veröffentlicht einen gekürzten Auszug aus dem Kapitel »Windiges aus der Luftfahrt und dem Verlagswesen« vorab.

Tiedge hatte in Moskau gelegentlich deutsche Journalisten schon beizeiten wissen lassen, daß er seine Autobiographie zu Papier bringe. 1993 hatte es im Spiegel geheißen: »Im russischen Exil schreibt der 56jährige zur Zeit seine Lebenserinnerungen - geplanter Titel: >Der Deserteur<.«

An diese Meldung schloß sich die Feststellung an: »Gegen Tiedge besteht ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft wegen Landesverrats im besonders schweren Fall. Angedrohte Höchststrafe: Lebenslänglich.« (...)

Nachdem Tiedge die Arbeit an seinem Manuskript abgeschlossen hatte, bemühte sich einer der beiden Spiegel-Redakteure, die seinerzeit das Interview mit ihm geführt hatten -Georg Bönisch und Georg Mascolo, heute Chefredakteur des Nachrichtenmagazins -, sowie Tiedges Rechtsanwältin um einen Buchverlag in der Bundesrepublik. Doch alle angefragten Häuser winkten ab.

»Eine Lebensbeichte«

Inhalt und Form waren den Verlegern wenig aufregend, oder wie Matthias Oehme später in einem Interview sagen würde: »typische Beamtenprosa«. Denn nachdem Tiedges Literaturagenten sich in der Hierarchie hinuntergearbeitet hatten - zuletzt hatte der Aufbau-Verlag abgelehnt -, landeten sie in der Berliner Luxemburgstraße 16. (Die Hausnummer sollte schon bald von Bedeutung sein.) Dort arbeitete der Verlag Das Neue Berlin. Ein Traditionsunternehmen, gewiß, aber eben ein durch die Wende arg gerupftes. Sechs Leute hatten dort ihr bescheidenes Auskommen. Verleger Oehme nahm die Offerte an, weil er - ein politischer Kopf und nicht eben Freund der Verhältnisse, die hierzulande eingekehrt waren - das Potential dieser »Beamtenprosa« sah.

Wer zwischen den Zeilen zu lesen vermochte, und das konnte die DNB-Leserschaft nach jahrzehntelangem Training, erkannte den hochorganisierten Selbstlauf dieser Bundesbehörde. (...)

Natürlich war das keine politische Autobiographie, wo einer Haltung und Flagge zeigte. Doch wie der Außenlektor schon bald merkte, war entsprechende Nacharbeit zwecklos. In einem Schreiben an den Verleger am 27. Juli 1998 - der Verlagsvertrag war am 6. April unterzeichnet worden - hatte Tiedge wissen lassen, daß die von ihm »korrigierte Fassung meines Manuskriptes« nunmehr unterwegs sei, was wohl offenkundig sein letztes Wort dazu sein sollte. «Ich habe lange mit mir gerungen, aber dann doch auf größere Streichungen verzichtet. Es erscheint mir nach wie vor zweckmäßiger, den kundigen Leser umfassend zu unterrichten, als den Zufallsleser zu langweilen.« Als wenn das eine das andere ausschlösse. (...)

»Die von Ihnen angeregten Einfügungen in den beiden letzten Kapiteln habe ich ebenso selbstverständlich vorgenommen wie Ergänzungen, die einzelne Fälle betrafen. Alles gilt natürlich unter der Klausel meines Wissensstandes, der halt doch nicht dem eines allseits unterrichteten Bundesbürgers entspricht. Insgesamt aber glaube ich doch, ein lesbares und interessantes Buch vorzulegen, dem ich einen erfreulichen Erfolg wünsche. Die bisherigen Querschüsse von Focus sehe ich als Reklame an und hoffe nur, daß meine frühere Dienststelle keine - erfolgreichen - rechtlichen Schritte gegen Sie einleitet. Mit freundlichen Grüßen.«

Da ist die verschwiemelte, wichtigtuerische Sprache wieder, dieser literarische Anflug und die anmaßende Bedeutungshuberei, die der Berliner Lektor im Manuskript abzuschleifen versucht hatte. Dazu war er wiederholt nach Moskau geflogen, um sich mit Tiedge zu treffen. Die Begegnungen fanden stets auf neutralem Gelände statt und immer unter den Augen des Pressechefs der russischen Auslandsaufklärung SW R, was ausgeschrieben Slushba Wneshnej Roswetki heißt und sich vielleicht mit Dienst der äußeren Aufklärung übersetzen läßt. Der Herr Generalmajor Juri Kobaladse machte auch Tiedges Termine, womit erkennbar war, daß der Exilant keineswegs verlassen und vergessen am Rande der russischen Hauptstadt vegetierte, wie es gelegentlich in deutschen Gazetten zu lesen war. Kobaladse, so schrieb das Neue Deutschland am 5. September 1998, lag Tiedges Text »seit 1991 in Varianten« vor, zugänglich »nur einem kleinen Kreis«. Moskau habe die Verbreitung »gezielt gesteuert«, hieß es hellseherisch weiter, und dem Geheimdienstgeneral wurde »Vergnügen« unterstellt, das er empfunden habe, weil er damit »im fernen Deutschland für Unruhe« sorgte.

Vermutlich handelte es sich um eine sich selbst erfüllende Prophezeiung, denn damals, als die Lektorenarbeit an ihre objektiven Grenzen und die Ankündigung des Titels auf müdes Echo stießen, war nirgendwo von derlei Vergnügen etwas zu spüren. Bei Buchhändlern und Journalisten, denen - wie üblich - im Mai die Verlagsvorschau zugestellt wurde, regte sich nichts, was ein solches »Vergnügen« in Moskau und anderswo ausgelöst hatte. Im Katalog waren die Neuerscheinungen des Herbstes 1998 avisiert worden, darunter auch Tiedges Memoiren mit »zirka 400 Seiten«, am Ende waren es dann achtzig Seiten mehr. Das kann man als Indiz für eine gewisse Unkenntnis im Verlag nehmen wie auch die zweckdienlich übertriebene Unterzeile: »Eine Lebensbeichte«.

Als Erscheinungstermin war September genannt. Die vom Verlag angekündigte »spektakuläre Bilanz eines Mannes, der im deutsch-deutschen Spionagegeschäft lange Zeit zu den wichtigsten Tätern, am Ende aber auch zu den Opfern gehörte«, erzeugte jedenfalls nicht das erhoffte Echo. Die Reaktionen in den Redaktionen: Gähnen. Trotzdem ließ Das Neue Berlin 5000 Exemplare drucken, und zwar in Wien, was aber weniger der Konspiration, sondern einzig der Tatsache geschuldet war, daß der Verlag dort schon immer drucken ließ. Das sollte sich später als nützlich erweisen, denn so konnte der Lkw via Schweiz zum Auslieferer nach Bielefeld dirigiert werden, weil - nicht unbegründet der Verdacht - an der deutsch-österreichischen Grenze eventuell die Sendung bereits erwartet wurde.

»Öffentliche Interessen« gefährdet

Schließlich hatten die Ermittler im Verlag die Lieferpapiere beschlagnahmt und wußten, wo sie sich auf die Lauer legen mußten. Aber wir wollen der Sache nicht vorgreifen. Eine Palette, schwarz ummantelt, wurde am Abend vor die Verlagstür in Berlin gestellt. Auch dies ein doppelter Betriebsunfall. Der Verlag wollte es halten wie die Konkurrenz mit Harry Potter, die jeden einzelnen Band mit undurchsichtiger Folie verhüllt hatte, um das Geheimnis bis zum letzten Moment zu wahren. Aus Kostengründen oder Faulheit hatten die Österreicher jedoch lediglich den ganzen Stapel schwarz umwickelt und diesen - zweiter Fehler - fälschlich vor der Nr. 16 deponiert.

So karrten denn - nicht ahnend, was am nächsten Vormittag auf sie zukäme - die Verlagsmitarbeiter mit einem Hubwagen die Palette über die Kreuzung Münz-/Memhardtstraße in einen Hinterhof unweit der S-Bahntrasse.

In der Luxemburgstraße Nr. 3 hatte der Verlag nämlich sein Lager, sehr eng, sehr feucht, die Lufttrockner liefen rund um die Uhr. Und nur wenige Exemplare von Tiedges Werk nahm man mit ins Büro.

Am nächsten Morgen drängte die Staatsmacht in Gestalt von etwa 20 Beamten in die Verlagsräume. Der Häuptling hielt dem Verleger einen Durchsuchungs- und einen Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Tiergarten unter die Nase. »Im Hinblick auf die Vielzahl und den Umfang der zu beanstandenden Textpassagen kann nur die vollständige Beschlagnahme des Druckwerks der von ihm ausgehenden Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen entgegenwirken«, hieß es dort.

Begründet wurde die Konfiszierung mit dem Verdacht der »Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht«. Und da der Autor für den erhobenen Vorwurf, »Dienstgeheimnisse unbefugt« offenbart zu haben, nicht in Haftung genommen werden konnte, der saß schließlich im fernen Rußland, hielt man sich an den Verlag, denn der hatte »Beihilfe zu der vom Beschuldigten Tiedge begangenen Tat« geleistet.

Die Anzeige kam, natürlich, aus Köln. Sie war des Amtes würdig: gleichermaßen generalstabsmäßig wie dilettantisch vorbereitet. (...)

Bereits zwei Monate später, lange vor Erscheinen des Buches, traf beim Verlag als sogenanntem Drittschuldner eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Hauptzollamts Köln-West im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz über 6444,51 DM ein. Sie sollten aus »fälligen und künftigen Vorschüssen und Honorarforderungen«, die der Verlag an seinen Autor Tiedge zahlte, fließen.

Am nächsten Tag kreuzte die Staatsmacht in Bielefeld auf und stellte die dort auffindbaren Exemplare unter Kuratel. Aus den Verlagsräumen und der Privatwohnung des Verlegers trug der lange Arm des Verfassungsschutzes Manuskripte, Umbrüche, Korrekturfahnen, Geschäftsakten, Datenträger und Computer. Was man dort zu finden hoffte, blieb ein Geheimnis - sofern man ignorierte, daß hier ein Geheimdienst aktiv war.

In Bielefeld hoffte man nun, die 5000 Exemplare beschlagnahmen zu können, was aus dem den Lesern bekannten Grunde schlechterdings unmöglich war. Nun wollte die Staatsmacht ersatzweise die Adressen der Zwischenhändler und Buchläden, denen Tiedges Memoiren bereits zugestellt worden waren. Die rückte die Auslieferung nach Rücksprache mit dem Verlag heraus, um nicht die Blockade aller anderen Sendungen zu riskieren. Und nun geschah, was wohl einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik war und die Besetzung der Spiegel-Redaktion im Jahre 1962 als lachhaft erscheinen läßt: Bundesweit wurden etwa 700 Buchhandlungen aufgesucht, um dort Tiedges Aufzeichnungen zu beschlagnahmen. Dazu wurden jeweils zwei Polizeibeamte in Bewegung gesetzt.

Mancherorts waren die Bücher bereits verkauft - dort verlangte man allen Ernstes die Privatadressen der Käufer. Bei denen, die noch Exemplare besaßen, gab es unterschiedliche Reaktionen: Die einen ließen sie unterm Ladentisch verschwinden, andere rückten sie heraus, mit der Polizei wollte man sich nicht anlegen.

Beschlagnahmt

Der materielle Schaden war quantifizierbar, der ideelle nicht. Denn neben den Solidaritätsbekundungen aus dem Buchhandel gab es auch eine merkliche Verunsicherung, die - auch hier sei vorgegriffen - bis heute punktuell andauert.

Von dieser Staatsaktion nahm die Presse selbst im letzten Winkel des Landes Notiz, was von einigen Journalisten als werbewirksame Kampagne interpretiert wurde. Die Märkische Allgemeine etwa schloß ihren Beitrag am 7. Oktober 1998 mit dem Satz: »Die beste Werbung, die sich ein Verlag nur wünschen könne.« Da hatte zwischenzeitlich der Verlag auf einer Pressekonferenz auf der Frankfurter Buchmesse die Auslieferung der - in der Schweiz zwischengelagerten - Bücher angekündigt und eine zweite »als schikanös aufzufassende Durchsuchung« der Verlagsräume, wie die Nachrichtenagentur ADN verbreitete, scharf kritisiert.

Unmittelbarer Anlaß für diesen Schritt war die Tatsache, daß im Internet inzwischen Tiedge zu lesen war. »Wegen der Veröffentlichung der ursprünglichen, unkorrigierten und möglicherweise nicht ganz vollständigen Manuskriptfassung im Internet habe der Verlag Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt«, meldete dpa am 5. Oktober. Der schlitzohrige Verleger Oehme hatte jedoch alle Käufer des Buches süffisant darauf hingewiesen, daß sie sich »unter Umständen« strafbar machten, wenn denn Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutz »recht behielten« - womit nicht gesagt war, daß deren Anschuldigungen auch rechtens seien. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, die Sache beizulegen und ein Verfahren zu vermeiden, indem die Auflage eingestampft werde, hatte Oehme jedoch abgewiesen, »Das kommt nicht in Frage«, hatte er gegenüber dem Berliner Kurier am 9. Oktober erklärt.

Am gleichen Tage - so aberwitzig läuft mitunter die Geschichte - verließ (der DDR-Kundschafter, d.Red.) Klaus Kuron nach acht Jahren Haft die Justizvollzugsanstalt Remscheid in NRW. Auf der Messe in Frankfurt am Main kam es, wie vermutet, zu dem angekündigten Eklat. (...) Am Verlagsstand ließen sich im Zweistundentakt zwei Polizeibeamte sehen. Für die Dauer der Kontrolle hatten die Mitarbeiter an jenen Platz, wo sonst Tiedges Buch stand, die Verlagsvorschau mit Überdruck plaziert: Beschlagnahmt. Unterm Tresen lagen zwei Exemplare, die Bücherkiste am Stand eines befreundeten Verlages. Sobald die diensttuenden Herren jedoch abgerückt waren, stand das Buch wieder an seinem Platz. (...)

So bereitete sich also der Berliner Verleger auf den angekündigten Prozeß vor und wählte den Rechtsanwalt Wolfgang Ziegler, der auch schon Erich Honecker verteidigt und in Freiheit gebracht hatte. Denn es standen fünf Jahre Haft im Raum für das monierte Delikt, was man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Unterdessen ging die Beschlagnahme der ausgelieferten Exemplare weiter. (...)

Im März 1999 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Verleger Oehme gab sich, gestärkt durch etwa 10000 verkaufte Bücher, optimistisch. Die Ostsee-Zeitung zitierte ihn am 18. März mit der Bemerkung, es sei noch unklar, ob die Anklage zugelassen werde und es zum Prozeß komme.

Es kam zur Anklage. Am Montag, dem 10. Januar 2000, gleich nach der Jahrtausendwende, fand der erste von drei geplanten Prozeßtagen statt. Die beschuldigten Geschäftsführer des Verlages suchten den Verhandlungssaal im Moabiter Gerichtsgebäude und wunderten sich ob des Gedränges im Flur. Fotografen, Kamerateams und andere Personen lungerten herum, die, so meinte Jacqueline Kühne, vermutlich auf irgendwelche Prominenten warteten, denn anders läßt sich ihr naiver Ausruf angesichts des Aushangs nicht erklären: »Das sind ja wir, hier stehen unsere Namen.«

Diese öffentliche Mitteilung fuhr wie ein Blitz in die Meute. »Das sind sie!« rief einer, und schon drängten sich die Journalisten urn die Angeklagten.

Das Neue Deutschland hatte in der Ausgabe vom Tage bereits von einem »Maulkorbprozeß« geschrieben und die Formulierungen abgedruckt, an denen die Berliner Staatsanwaltschaft vulgo der Verfassungsschutz Anstoß nahm: »Selten habe ich strahlendere Augen gesehen als bei meinem Mitarbeiter Karl-Heinz Reuter, meinem besten Sachbarbeiter in all den Jahren.« »Rolf Warene, ein knochentrockener Norddeutscher aus Itzehoe, war nicht einmal Lebenszeitbeamter und hatte in der Spionageabwehr überhaupt keine Erfahrung, als er Nachfolger des qualifizierten Rheinländers Fetten wurde.« »In der Außenstelle Merlorstraße im Schatten der Agneskirche, in der Albrecht Rausch mit seiner Referatsgruppe IV B damals untergebracht war, ließ Hans Watschounek Tausende von illegal beschafften Telegrammen in die DDR und andere sozialistische Staaten ablichten. Eine Rechtsgrundlage für einen solchen Rundumschlag gegen die Grundrechte der Bundesbürger gab es nicht. Und hier sahnte, gedeckt von seinem Vorgesetzten, der Oberregierungsrat Hans Watschounek das gesamte Telegrammaufkommen ab.«

Wahrlich ein Staatsgeheimnis, denn gespitzelt wurde laut offizieller Darstellung bekanntlich nur in der DDR, nicht im Rechtsstaat BRD. Der erste Prozeßtag sah für die Beklagten nicht sehr gut aus. (...)

Die Tageszeitung junge Welt berichtete am 11. Januar unter der witzigen wie sinngebenden Überschrift »Popeln gegen Kommunismus« folgendes: »>Wer andern in der Nase bohrt, ist selbst ein Schwein«, lautet ein bekanntes Sprichwort. Nach der Eröffnung des Prozesses wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen den Chef des Verlages Das Neue Berlin, Matthias Oehme, und seine Kollegin Jacqueline Kühne am Montag vor dem Berliner Landgericht besteht die Gefahr, daß derart notorische Popelbrüder künftig als Abteilungsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz identifiziert werden. Denn einer der von der Staatsanwaltschaft monierten Sätze im Buch des Überläufers Hansjoachim Tiedge befaßt sich mit den leidenschaftlichen Nasenbohrungen eines hohen VS- Vorgesetzten, die er >bei keinem anderen Menschen mit dem intellektuellen und kulturellen Niveau< gesehen haben will. Aber auch durch andere Passagen, die sich mit den Feierabendgewohnheiten der Kommunistenjäger beschäftigen, fühlte sich die Kölner Schnüffeltruppe offenbar als Clique von Trunkenbolden mit Hang zu Striptease-Shows geoutet. Offiziell beklagt die Staatsanwaltschaft jedoch eher Schilderungen wie: >Selten habe ich strahlendere Augen gesehen als bei meinem Mitarbeiter Karl-Heinz Reuter, meinem besten Mitarbeiter in all den Jahren<, und: >Selten habe ich einen Menschen gesehen, bei dem das äußere Erscheinungsbild und die charakterliche Veranlagung weiter auseinander lagen, als bei diesem jungen Mann, Jahrgang 1952, aus Oberhausen.< An einer anderen Stelle lieferte Tiedge gleich noch die Anschrift mit: >Wolfhard Rosenthal war den Verlockungen erlegen, die die Abteilung VII, die Abteilung Terrorismusbekämpfung, auf ihn ausübte. [...] Er wohnte in Merheim im Kratzweg. Dort wartete nicht nur seine hübsche Frau auf ihn, auch Rot-Schwarz Neubrück wollte beim Punktspiel am Wochenende nicht auf die Dienste des talentierten Spielers verzichten.< Doch die >Brisanz< der sogenannten Enthüllungen des 1985 in die DDR übergelaufenen Tiedge ist mittlerweile mehr als fraglich, zumal er bereits beim Ministerium für Staatssicherheit umfangreich ausgepackt hat und sogar eine mit summa cum laude ausgezeichnete Doktorarbeit über den westdeutschen Inlandsgeheimdienst verfaßte. Gleich zu Prozeßbeginn am Montag verlangte Rechtsanwalt Ziegler von der Kammer, daß sie prüfen möge, ob demnach überhaupt eine Beihilfe zum Geheimnisverrat seitens der Verleger Oehme und Kühne vorliegen könne. Dadurch, daß Tiedge nicht nur beim MfS ausgepackt und eine Doktorarbeit verfaßt habe, sondern das Buch auch über Internet zu lesen sei, könne doch eigentlich nur versuchte Beihilfe zum Geheimnisverrat vorliegen. Das wiederum sei kein Straftatbestand, sagte der Anwalt. Die Richterin mochte sich diesem Argument nicht verschließen, schlug aber vor, zunächst die Beweisaufnahme abzuwarten.

Verlagsleiter Matthias Oehme selbst sagte aus, daß es ihm bei der Veröffentlichung des Buches um die literarischen Aspekte gegangen sei. Insbesondere >die Selbstzerstörung und Demontage eines Mannes, die man einem Romanschreiber nicht so ohne weiteres abgekauft hätte<, sowie die Korruption, die mit der Arbeit in so einer Behörde einhergehe, habe ihn an dem Buch fasziniert. Auf die Frage der Richterin, ob er die Nennung von Namen als besonders spannend gesehen habe, entgegnete Oehme: >Nee, eher problematisch.< Immerhin habe keine der im Buch erwähnten Personen eine einstweilige Verfügung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten gestellt.

Bis zur Fortsetzung des Termins am 20. Januar gab die Richterin den Schöffen auf, das Buch >Der Überläufer<  zu lesen und sich damit auseinanderzusetzen.«

Imageschaden

Am zweiten Prozeßtag war kaum Presse zugegen, die Journalisten hatten sich offenkundig auf den Auftakt und das Ende konzentriert, am dritten Tag sollte schließlich das Urteil gesprochen werden. Etwas anderes interessierte nicht mehr an diesem Verfahren. Einen dritten Verhandlungstag sollte es aber nicht mehr geben.

»Spätestens nach Auftritt der BfV-Zeugen war gestern klar«, schrieb anderentags die taz, »worum es in dem Verfahren eigentlich ging: nicht um Geheimnisverrat, sondern um Imageschaden. Der Kooperationswille von Informanten und befreundeten Diensten sei seit Jahren rückläufig, so Verfassungsschützer Rainer Walter. Klar habe Tiedges Buch Ruf und Arbeit des Amtes geschadet. Nachweisen könne man das aber nicht.« (...) In der Lausitzer Rundschau brachten es die überraschten Angeklagten sogar in die Schlagzeile: »Freisprüche für Oehme und Kühne«. Die Bilanz? Alles in allem kostete die Geschichte den Verlag rund 40000 DM, darin eingeschlossen die Anwaltskosten.

Robert Allertz: Der Überläufer - Letztes Kapitel. Spotless Verlag, Berlin 2011, 128 Seiten, 9,95 Euro