Erich
Schmidt-Eenboom: Schnüffler ohne Nase
Der BND -
die unheimliche Macht im Staate
ECON Verlag
Düsseldorf-Wien-New York-Moskau
ISBN
3-430-18004-x
"Objektiv
gesehen ist von der Bundesrepublik zudem keine Gefährdung für die DDR
ausgegangen; selbst die Aufklärungstätigkeit der Nachrichtendienste der
Bundesrepublik im Ausland diente und dient letztlich dem Schutz dieses
Staates."
(zitiert aus
der Entscheidung des BGH vom 29.Mai 1991 gegen die Haftbeschwerde von
Generalmajor a.D. Harry Schütt, letzter Leiter der Abteilung IX -Gegenspionage
- der HVA;
im November 1991 verurteilt vom Bayerischen
OLG wegen "Beihilfe zum Landesverrat" zu zwei Jahren Freiheitsentzug
auf "Bewährung")
Der
Friedensforscher Erich Schmidt-Eenboom legt jetzt eine Dokumentation über den
Bundesnachrichtendienst (BND) vor, die in vielfältiger Form diese Aussage des
obersten Gerichts der Bundesrepublik in neuem Licht erscheinen läßt.
Schmidt-Eenboom
behandelt umfassend, aktuell und detailliert die nachrichtendienstliche
Tätigkeit einer Behörde der BRD, die mit ihren 7.000 Mitarbeitern größer ist
als das Auswärtige Amt der Bundesrepublik und mit einem geschätzten Jahresetat
von 800-900 Millionen DM (wovon nur ca. ein Viertel offiziell als Etat des BND
ausgewiesen ist) nicht zuletzt auch eine starke Belastung für den deutschen
Steuerzahler darstellt.
Die
Dokumentation reicht von den Inlandaktivitäten, über die Ostspionage mit dem
Schwerpunkt DDR und Sowjetunion, die elektronische Spionage bis zu vielfältigen
ungesetzlichen Auslandsaktionen des BND.
Im Lichte
der Strafverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter der HVA sind die Aussagen zur
Spionagetätigkeit des BND gegen die DDR auch von öffentlichem Interesse und ein
Kommentar zur oben zitierten Haltung des BGH.
Der Autor
beschreibt seine Position zu diesen historischen Zusammenhängen:
"Die
folgenden Analysen können insbesondere bei den gegenüber der DDR entfalteten
Aktivitäten des BND nicht über das Wechselverhältnis der beiden deutschen
Auslandsgeheimdienste hinwegsehen. Es ist jedoch in keiner Weise ein
Aufrechnungsbuch, dem man nun entnehmen soll, daß nach dreijähriger Debatte
über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR analoge Strukturen auch in
Westdeutschland bestanden. Weder können völkerrechtswidrige Aktionen des
DDR-Geheimdienstes durch den Verweis auf notwendige Waffengleichheit
legitimiert werden, noch kann ein überstaatlicher Notstand, bedingt durch die
Auseinandersetzung der Systeme, für den westdeutschen Auslandsnachrichtendienst
geltend gemacht werden." (S.39)
Neben der
UdSSR hatte im Beschaffungsauftrag des BND nur die DDR fast durchgehend die
Priorität 1 (Laut offizieller Definition: "Höchstes Interesse. Absolut
vorrangiger Ansatz von Kapazität und Mitteln.").
Diese
Priorität widerspiegelt sich nicht zuletzt in der Struktur der Abteilung 1
"Operative Aufklärung". Allein drei Referate der Unterabteilung 12
"Sowjetblock" waren für die Arbeit mit Agenten gegen die DDR
zuständig, davon zwei Referate für Militärspionage. Sie unterhielten mehrere
Außenstellen, u.a. in Bremen und München.
Der Autor
widmet sich intensiv der Agenturarbeit des BND. Er beschreibt mehrere
"Pannen" in den Führungsetagen des BND bei Entscheidungen über
praktische Maßnahmen zum Schutz potentieller Agenten.
Bedrückender
sind jedoch die Aussagen, unterlegt mit Zitaten aus
"Sicherheitsbelehrungen" des BND, über die tagtäglichen
Nachlässigkeiten, den Dilettantismus und das Unvermögen der Mitarbeiter des
Dienstes, auf erkennbare Abwehrmöglichkeiten der DDR-Spionageabwehr flexibel zu
reagieren. Damit lieferten Leitung und Verbindungsführer des BND bewußt
hunderte von ihnen rekrutierter Agenten, Bürger der BRD und der DDR, der Gefahr
der Inhaftierung aus - und es ist bekannt, daß Spionage in der DDR sehr hoch
bestraft wurde. Das In-Kauf-Nehmen des Verlustes von Quellen war offensichtlich
Bestandteil der Arbeitsweise des BND.
Welchen Wert
hatte für den BND z.B. die persönliche Freiheit von BRD-Bürgern, die als
Transitagenten, ob in der Eisenbahn, mit LKW oder als Binnenschiffer durch die
Ostblockstaaten reisten, wenn wir dagegen den "Wert" einer
Spionagemeldung setzen, die z.B. besagte, daß im Objekt XYZ ein neuer
Garagenkomplex gebaut wird? Das alles in einer Zeit, da technische
Aufklärungssysteme schon alle wesentlichen Details der Gefechtsgliederung feindlicher
Streitkräfte liefern konnten und nach den Stockholmer Vereinbarungen
hochqualifizierte Geheimdienstoffiziere als Manöverbeobachter oder
Vor-Ort-Inspektoren alle wesentlichen Details in den militärischen Objekten der
DDR persönlich beurteilen konnten?
Das Buch
enthält eine ausführliche Darstellung der sogenannten rezeptiven (in
Unterscheidung zur operativen) Informationsbeschaffung des BND. Das betrifft
das Grenzmeldenetz (Referat 14A), die Post- und Fernmeldekontrolle (Referat
14B) und das Befragungswesen (Referat 14C).
Ausführlich
wird die flächendeckende Post- und Telefonkontrolle des BND behandelt.
Allein in
diese Aktivitäten waren mehr als 300 Mitarbeiter, die in zwölf Außenstellen,
verteilt über die ganze Bundesrepublik, arbeiteten, einbezogen. Als Begründung
für diese Verletzungen des Artikels 10 des Grundgesetzes diente jahrzehntelang
die Behauptung, damit Indikatoren für einen möglichen bewaffneten Überfall auf
die BRD zu gewinnen. In dieser Richtung gab es logischerweise nie einen
Hinweis, aber die persönlichen Beziehungen hunderttausender Bundesbürger zu
Bewohnern der DDR wurden ausgeforscht und in den Speichern des BND registriert
bzw. bei Verdacht "zu enger Beziehungen zur DDR" an den
Verfassungsschutz weitergeleitet. Schmidt-Eenboom nennt eine Zahl von jährlich
2,1 Millionen Postsendungen, die vom BND heimlich gelesen wurden.
Für den BND
besonders bedeutsame Regionen der DDR (der Autor verweist z.B. auf das Gebiet
um Strausberg, Standort des Ministeriums für Nationale Verteidigung) unterlagen
außerdem einer flächendeckenden Telefonüberwachung, in deren Ergebnis
potentielle Agenten rekrutiert werden sollten, die aber vor allem umfangreiche
Informationen über die Intimsphäre der heimlich kontrollierten Menschen
erbrachte.
Erst am 5.
Februar 1990 gab der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung die
Einstellung der "G-10-Maßnahmen" gegen Privatpersonen mit
DDR-Kontakten bekannt.
Wie diese
jahrelangen Massenkontrollen selbst durch das Notstandsgesetz, das sich auf
Artikel 10 des Grundgesetzes bezieht (das sogenannte G-10-Gesetz)
rechtsstaatlich begründet wurden, kann wohl niemand von den Verantwortlichen in
Regierung und Geheimdienst real erklären.
Intensive
Spionageaktivitäten gegen die DDR gingen außerdem von dem umfangreichen
Apparat des BND zur elektronischen
Spionage aus. Nach internen Analysen des BND wurden rund 85 % des
Informationsaufkommens über diesen Weg erlangt.
Das Buch ist
in vieler Hinsicht ein Beitrag zur kritischen Wertung der "operativen
Außenpolitik" der BRD.
Nicht zu
Unrecht widmet der Autor ein ganzes Kapitel der jahrzehntelang tätigen
Geheimarmee der NATO - den "Stay-behind-Gruppen", die unter der
Deckbezeichnung GLADIO bekannt wurden. "Stay behind" ist der NATO -
Begriff für "Überroll-Gruppen". Sie werden in einem BND-internen
Katalog definiert als "Gesamtheit aller ND-Verbindungen, die den Auftrag
haben, bei Feindbesetzung im Land zurückzubleiben und geheime Nachrichten zu
beschaffen, geheimdienstliche Aktionen durchzuführen und die
nachrichtendienstliche Arbeit insbesondere durch Schleusungen zu
unterstützen" (damit kein Irrtum entsteht: ND-Verbindungen sind hier
nachrichtendienstliche Verbindungen - d.A.). Übrigens beschreibt der gleiche
Katalog als "geheimdienstliche Aktionen": Sabotage, Desinformation
und Zersetzung.
Für die
Bewertung historischer Zusammenhänge ist es interessant zu lesen, daß das
Gesamtsystem der Überrollgruppen des BND durch ein Referat geführt wurde, das für die militärische Spionage gegen
die DDR zuständig war (Referat 12C, Sachgebiet 12CC). Berechtigt wirft der
Autor die Frage auf, ob es sich hier wirklich nur um das Überrollen handeln
sollte oder ob nicht doch das Eindringen tief hinter die feindlichen Linien
Hauptzweck dieser Geheimorganisation GLADIO war. In diesem Zusammenhang stimmt
doch sehr nachdenklich, daß der Autor über einen Fund von 33 Erddepots in der
Lüneburger Heide im Jahre 1981 berichtet, in denen unter anderen neben
chemischen Kampfmitteln auch 156 kg Sprengstoff, automatische Waffen, 14 000
Schuß Munition u.v.a. gelagert wurden.
Vielfältig
führt der Autor den Nachweis, daß der BND jahrelang und immer wieder in
kritische Auslandsoperationen verwickelt war und ist.
Das betrifft
z.B. den illegalen Waffenhandel oder im Rahmen der Beziehungen zu über 100
Partnerdiensten die sogenannte Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für
Geheimdienste und Polizei von Staaten, die durch internationale Organisationen
als menschenfeindliche Terrorregimes eingeordnet werden.
Selbst
gegenüber Verbündeten war die Lieferung von technischer Ausrüstung, z.B. moderner
Chiffriertechnik, nicht sebstlos, gewann doch der BND von mehr als einem
Dutzend Ländern Informationen durch Erfassung und Dechiffrierung der
diplomatischen Funkverkehre (dienstintern als Gelbstrich-Informationen
bezeichnet und besonders vertraulich behandelt), darunter von Italien und
Japan.
Das
Schlußkapitel widmet Schmidt-Eenboom der Diskussion zur Notwendigkeit bzw.
Fragwürdigkeit von geheimen Diensten in einer modernen Gesellschaft und im
Hinblick auf den Wegfall des Ost-West-Konfliktes, wobei Forderungen nach
Transparenz, konsequenter Reform des Systems der Geheimdienste und nach
wirkungsvollen Kontrollmechanismen politische Tagesforderungen sein müssen.
Zugespitzt
auf den realen Wert von Geheimdiensten gibt der Autor an anderer Stelle (S.294)
folgende Einschätzung:
" Der
Sieg des MfS über den BND war jedoch nicht verbunden mit dem Sieg der DDR über
die Bundesrepublik, Sieger und Besiegte vertauschen ihre Rollen, wenn es um den
Staat geht, dem sie dienten. Das immerhin macht deutlich, daß selbst ein
perfekt ausgestatteter Apparat mit intelligent rekrutierten Mitarbeitern kein
Garant für den Erfolg der Außenpolitik oder gar die Selbstbehauptung eines
Staates ist."
Diesen
Gedanken allen Befürwortern der Notwendigkeit von Geheimdiensten in das Stammbuch!
Klaus
Eichner