Angriff auf leisen Sohlen

Leserbrief von Gerd Brunecker, leicht gekürzt veröffentlicht im „Neuen Deutschland“ vom 24.01.2005

 

Der genetische Fingerabdruck hat Hochkonjunktur. Die realen Erfolge und die Propaganda zu den Erfolgen dieser Methode hat beinahe seinen euphorischen Höhepunkt erreicht. Die Methode ist aus kriminalistischer Sicht hervorragend geeignet die eindeutige Identifizierung von Personen durchzuführen. Da steht sie dem traditionellen Fingerabdruck in nichts nach. Der Unterschied besteht im Beweisverfahren, bei dem, in den meisten Fällen, die Spur am Fundort nicht eindeutig nachgewiesen und glaubhaft dokumentiert werden kann. Das liegt an der Natur der Spuren selbst. Hier ist die Möglichkeit der Manipulation relativ groß, vor allem, wenn innere und äußere Dienste im Verborgenen mitmischen.

Vor etwa vierzig Jahren hat der damalige Leiter des Bundeskriminalamtes Herold das gerade eingeführte rechnergestützte Polizeiliche Informationssystem INPOL vorgestellt (siehe Kriminalistik 1964-1969). Dieses Informationssystem sollte alle Landeskriminalämter nach einem gemeinsamen Standard die Fahndung und Verwaltung auf der Grundlage einheitlicher Vorschriften und Formalien sicherstellen. Zur gleichen Zeit wurde der Aufbau der einheitlichen zentralen Fingerabdrucksammlung aus Beständen der Landeskriminalämter und anderer Ämter abgeschlossen. Die Personendaten der Fingerabdrucksammlung und der Straftäterkartei wurden mit als erstes im INPOL-System bereitgestellt und waren somit für alle Polizeidienststellen abrufbar. Später kam noch die Lichtbildkartei dazu. Gleichzeitig wurde INPOL an das Nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS angepasst. NADIS wird von die durch den Geheimdienstkoordinator des Bundeskanzleramtes geführten Geheimdienste betrieben und ist inzwischen längst auch mit den Partnerdiensten nicht nur in Übersee vernetzt.

Damals (1965) wurde wieder einmal der Gedanke ausgesprochen und auch intern heftig diskutiert, dass jetzt der Zeitpunkt wäre die „Volksdaktyloskopie“ einzuführen. Das würde bedeuten, dass jeder, der einen Personalausweis beantragt neben dem Passbild und Schriftprobe seine Fingerabdrücke hinterlegen muss. Die Idee wurde als ganz  gut bewertet, aber sie hatte den Makel, dass der personelle Aufwand für das Klassifizieren und Verwalten dieser Fingerabdrücke zum damaligen Zeitpunkt (schon wegen der fehlenden Technologie) trotz Wirtschaftswunder als nicht machbar erachtet wurde. Andererseits wurden auch Zweifel über einen möglichen politischen Missbrauch laut. War doch die BRD noch mitten im Nachtrab zur damaligen Kommunistenhatz und den vielen obskuren Auslegungen des politischen Strafrechts im Land. Die Berufsverbote und massenhaften Inhaftierungen sprechen da eine deutliche Sprache.

Aber man hat immer weiter daran herumgedacht.

Auf leisen Sohlen, denn jetzt hat man die Technologie beim BKA und in den LKÄ, wurde der (fast automatische) Abgleich von Fingerabdrücken realisiert und fast zeitgleich die Methode der Genanalyse (Genetischer Fingerabdruck auch Elektrophorese) in die Arbeitsmethodik eingeführt. Der personelle und technische Aufwand ist sehr groß, denn es gehört neben der Ausstattung auch eine fundierte Ausbildung des Personals als Kriminaltechniker und -biologe (mindestens mit MTA-Qualifikation) dazu.

Gleichzeitig sollen die biometrischen Daten der Bürger in Personalausweisen und Reisepässen verewigt werden. Hierzu muss eine breit anwendbare Technologielinie aufgebaut werden, die die Verwechslung und Manipulation unmöglich macht. Auch das setzt eine fundierte Ausbildung des Personals und ein neues Sicherheitskonzept voraus, denn diese Daten sind noch sensibler, als die, die bisher bearbeitet wurden. Die bisherigen Pannen im personellen Bereich der Sicherheitsbehörden lassen einige Bedenken über das Gelingen zu, denn die Verfahren werden immer komplexer und schwerer zu überschauen und müssen von Wissenschaftlern und anderen Spezialisten betreut werden. Über die möglichen Kosten der flächendeckenden Einführung des Verfahrens hat sich wahrscheinlich kaum jemand Gedanken gemacht, außer bei der Umlage der Kosten auf den Bürger. 130,- für den Reisepass! Das ist eine Wucht. Das kann sich dann nicht mehr jeder Bürger leisten. ALG II-Empfänger sowieso nicht.

Außer der PDS stellt niemand die Frage, ob das alles sinnvoll ist, einen so hohen, kaum beherrschbaren Aufwand zu treiben. Die Sache nur festzumachen an Kinderschändern und Kapitalverbrechern ist ein wenig dünn. Dazu existiert schon ausreichend Rechtssicherheit.

Nun schwätzen aber alle Sprachrohre der „Demokratie“, von Stoiber bis Westerwelle, unter dem Eindruck des 11. September 2001, der Flutkatastrophe in Asien und dem Mordfall Moshammer, dass jetzt unbedingt die umfassende Erfassung des Genetischen Fingerabdruckes für alle Bürger zur (patriotischen) Pflicht erhoben werden müsste. Neben dem damit verbundenen politischen Unfug, der mit einer halbgebildeten Bevölkerung getrieben wird, fragt niemand wer das alles bezahlen soll (außer dem Steuerzahler). Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis.

Nur die Propaganda wird hier voll befriedigt, denn sie muss die Bürger im Anti-Terror-Dauerstress halten und somit auf eine breite Zustimmung hinarbeiten, indem sie dem Bürger das Gefühl von Gefahr vermittelt.

Und da sieht es finster aus.