junge Welt vom 02.02.2005
Thema
Von der Fluchthilfe zum Menschenhandel
Der Paradigmenwechsel in den deutschen Rechtsauffassungen. Die schöne neue Realität, die das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt schafft
Helmut Höge
Es war klar, daß nach Auflösung der
Sowjetunion und der neuen Parole »Bereichert Euch« der KP Chinas auch der »Rheinische
Kapitalismus«,von der DDR stets Stamokap
genannt, sich etwas Neues einfallen lassen mußte, zumal unter
dem neoliberalen Diktat eines Globalisierung genannten Antiinternationalismus,
der auf den Standortfaktor pocht. Aber daß es so schlimm
kommen würde
...
Da ist zum einen das 2003
verabschiedete erweiterte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und dann das soeben im Bundestag
verabschiedete erweiterte Gesetz gegen den Menschenhandel. Beide Gesetze
vollziehen einen kompletten Bruch mit bisherigen deutschen Rechtsauffassungen.
Durch diesen Paradigmenwechsel entledigt sich der Staat der Verpflichtung, die
persönlichen Rechte verbindlich zu gewähren und liquidiert gleichzeitig alle Möglichkeiten, sie gegen ihn wenigstens versuchsweise
einzuklagen.
Der neue
Fallmanager
Was ersteres - das vierte
Gesetz für moderne Dienstleistungen - betrifft, dazu hat der Richter
am Bundesverwaltungsgericht, Professor Uwe Berlit,
bereits alles in der juristischen Fachzeitschrift »Informationen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht« gesagt: Mit diesem Gesetz schaffe der Staat »rechtlose Untertanen, über die er
bedingungslos verfügen könne, ohne auf deren Willen Rücksicht nehmen
zu müssen. Vielmehr werde vorauseilender Gehorsam zur Voraussetzung,
damit der Staat diesen entrechteten Menschen die sozialen Existenzgrundlagen
nicht vollständig entzieht, wobei selbst
diese Unterwürfigkeit keine Garantie biete, daß
es nicht doch dazu kommt. Denn nahezu alles ist zukünftig eine Ermessensentscheidung der neuen
>Fallmanager< des Arbeitsamtes, von deren Wohlwollen die Gewährung minimalster Rechte abhängt, da sie nicht mehr als rechtsverbindliche Ansprüche existieren, somit auch vor Gerichten nicht einklagbar
sind«. Diese Zusammenfassung der Gesetzeskritik von Berlit stammt aus einer Würdigung von
Frank Rentschier, die er unter dem Titel »Fordern und Fördern im aktivierenden Staat« in der neuen Zeitschrift der Erlanger Crisisgruppe
»Exit« veröffentlichte.
Die folgende Kritik an dem
neuen rotgrünen Strafrechtsänderungsgesetz
zum Menschenhandel basiert im wesentlichen auf einem Referat von Juanita
Henning, einer Mitarbeiterin der Frankfurter Prostituiertenorganisation »Dona Carmen«, das sie 2003 auf der »1. Internationalen Schleusertagung« in Graz vortrug, nachdem die EU im Jahr zuvor einen »Rahmenbeschluß des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels« veröffentlicht hatte. Die »Schleusertagung« hatte der »Bundesverband Schleppen & Schleusen« veranstaltet. Die Frankfurter Prostituiertenorganisation
und der Bundesverband kämpfen für ein und dasselbe: »Mobilität ist unser Ziel!« lautet ihr Motto. Wobei der Verband eine Art
»Lobby für Reisefreiheit ohne Dokumente« ist und dabei eng mit lokalen Fluchthilfegruppen
zusammenarbeitet.
Der Paradigmenwechsel von
der staatlich geförderten »Fluchthilfe« zum staatlich bekämpften »Menschenhandel« wurde 1993 in Budapest auf Ministerebene verkündet. Schon wenig später war die
Oder-Neiße-Grenze zur »sichersten Grenze der Welt« ausgebaut - und das Vorfeld weitgehend gesichert: 1998
wurden in Sachsen bereits Taxifahrer, die über die Grenze
nach Deutschland gelangte »Flüchtlinge« einfach als Kunden behandelt hatten, ohne zuvor ihren
Ausweis geprüft zu haben, mit Gefängnis bestraft. In Italien gilt neuerdings ähnliches für Fischer, die in Seenot
geratene Flüchtlinge aufnehmen. Sie wie die ostdeutschen
Taxifahrer wurden damit zu mobilen »Grenzkontrollstellen«.
Das Gewerbe nach
dem Mauerfall
Das war vor 1989 noch ganz
anders: 1977 entschied z. B. das Bundesverfassungsgericht, wer Flüchtende dabei unterstützt, »das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte
Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig«. Er hat Anspruch auf ein Honorar und kann dies auch vor
Gericht einklagen. In Westberlin war die Fluchthilfe sogar steuerabzugsfähig und besonders aktive Fluchthelfer (wie Furrer, Diepgen,
Landowsky) bekamen als verdiente antikommunistische »Tunnelbauer« staatliche Auszeichnungen, auch
wenn ihre Honorare mitunter geradezu »unsittlich« waren.
Trotz der Verwandlung der
freiheitsliebenden Fluchthelfergruppen in verbrecherische Schlepperbanden hat sich
dieses Gewerbe mit dem Mauerfall nicht groß geändert, sieht man mal davon ab, daß es jetzt auch
Schleusungen von West nach Ost gibt, für Osteuropäer, die kein Wiedereinreiseverbot
in ihren Paß gestempelt bekommen wollen, und daß die Schlepper
jetzt statt staatlich geschützt und gefördert zu werden, sich rein privatwirtschaftlich organisiert
haben. Dazu führte 1999 der Direktor der »International Organisation for
Migration« (IOM) auf einer Konferenz des Bundesnachrichtendienstes
(BND) aus: »Das kommerzielle Netzwerk umfaßt
zentrale Strukturen einer Schattenwirtschaft - meist im Herkunftsland, die aus
Agenturen, Organisationen und Personen mit einer Angebotspalette relevanter
Dienstleistungen besteht. Diese richten sich nach dem Bedürfnis der Kunden und können
>Einmal-Grenzübertritte<, >Kompaktreisen
vom Herkunfts- zum Zielort< oder auch >Garantieschleusungen< umfassen.
Marktwirtschaftlich reguliert, richten sich die Preise der Leistungen nach
Angebot, Nachfrage, gewünschtem Komfort, Schnelligkeit,
Risikozulagen etc.«
»Mafia« als Dienstleister
Diese Experteneinschätzung hat jedoch nicht verhindert und sollte das auch
nicht, daß
man heute von kriminellem Menschen- bzw. Frauenhandel spricht, den inzwischen
auch immer mehr private Organisationen und Initiativen bekämpfen. Das geht so weit, daß sogar schon
Prostituiertenschutzgruppen der Polizei zuarbeiten und dafür staatliche Fördergelder
kassieren. Sie tun dies im Bewußtsein, gewissenlosen Verbrechern, die Frauen
ausbeuten und vergewaltigen, das Handwerk zu legen, wobei sie diese ausländischen Frauen meist als Opfer begreifen - als Ware in den
Händen einer skrupellosen Mafia.
Demgegenüber behauptet der Bundesverband der Schlepper & Schleuser: »Von mafiaähnlichen Strukturen ist weit und breit nichts zu sehen, die
einzigen Straftaten, die begangen werden, sind Dokumentenfälschungen und Beihilfe zu illegaler Einreise und
Aufenthalt. So braucht es auch das Konstrukt der Organisierten Kriminalität, um saftige Strafen für geringe
Verbrechen zu rechtfertigen.« In Polen wurde z.B. der Nachbar einer Frau,
die er auf ihre Bitte hin mit seinem Auto nach Berlin gefahren hatte, wo sie
dann Anschaffen ging, zu vier Jahren Gefängnis wegen
einer solchen »Beihilfe« verurteilt. Der »Bundesverband
Schleppen & Schleusen« hat sich zum Ziel gesetzt,
diese ganzen nur dem Kapital dienenden Staats- und Polizeipolitiken als das zu
entlarven, was sie sind: eine Riesensauerei!
Gigantisches
IM-Programm
Und das soll jetzt auch
noch auf alle potentiellen Schwarzarbeiter, Saisonarbeiter, Putzfrauen etc. ausgedehnt
werden. Zudem wird mit dem neuen Gesetz auch noch aus dem »Zeugenschutz« für die letzteren
ein gigantisches »IM«-Programm:
Schon die vorangegangene »Brüsseler Erklärung« stützte sich bei den »Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels« vor allem auf die »Opfer«, die dazu gebracht werden
sollen, sich zu entscheiden, ob sie »sich als Zeuge
oder Informant zur Verfügung stellen«.
Es herrscht jedoch ein ständiger und zunehmender Mangel an »Opfern«, denn wie überall in der »New Economy« verfeinern sich die Sitten bzw.
wird »Unsittlichkeit«
politisch-juristisch abgebaut. Schon rein optisch: So bestehen die russischen
Schlepperbanden z.B. längst nicht mehr aus kahlköpfigen »Men in Sportwear«, sondern aus seriösen Schlips-
und Anzugträgern. Umgekehrt wurden aus den
meisten feministischen Frauenberatungsstellen hierzulande flexible, moderne »NGOs«, die gewissenlos der Polizei und Justiz zuarbeiten, um
weiterhin Sach- und Personalmittel zu bekommen, denn da die als Illegale
aufgegriffenen Frauen kein Vertrauen in die Staatsorgane haben, müssen diese Beratungsstellen für sie einspringen.
Früher verbaten es sich die Sozialarbeiterinnen und Ärzte in den inzwischen aufgelösten »Geschlechtsberatungsstellen«, bei ihren
regelmäßigen »Bordellbegehungen« von der Polizei begleitet zu werden. Heute fordert eine
Frauenbetreuungsorganisation wie »Solwodi« sogar die Teilnahme von NGOs an
Razzien: Für die dabei verhafteten Frauen
gilt dann, was das »Opferschutzzentrum Hannover« auf einer »Fachtagung« festhielt: »Zuerst müssen wir sie als Menschen betrachten, und dann kann man in
einer guten Zusammenarbeit zwischen NGO und Polizei gute Zeuginnen gewinnen«.
Leider weigern sich immer
mehr aufgegegriffene Frauen mitzuspielen. Die
Berliner Organisation »Ban Ying« beklagte schon 1998, daß die von ihr
betreuten Fälle kaum in der Lage seien, »ein Bewußtsein über das ihnen
zugefügte Unrecht zu entwickeln, daß essentiell ist für die Bereitschaft auszusagen«. Einen Ausweg
sieht »Ban Ying« vor allem in
der schärferen Bekämpfung von Scheinheiraten, denn
dadurch verschaffen sich diese Frauen bloß einen »legalen Aufenthaltsstatus« - und werden
prompt »bei einer Razzia in einem Bordell o. ä. nicht mehr vernommen oder gar mit zum Präsidium genommen«. Für »Ban Ying« erklärt sich bereits mit dem Anstieg
von Scheinehen und dem dadurch bewirkten Rückgang von festgenommenen
Frauen, »warum thailändische Opfer von Menschenhandel
statistisch immer weniger ersichtbar werden«.
Da weiß die im dynamischen Frankfurt am Main ansässige Organisation »Agisra« guten Rat, denn sie hat beim
Umgang mit den festgenommenen Frauen inzwischen eine neue Aufgabe gefunden: »Wir leiten bewußtseinsbildende Prozesse zur Annahme der Rolle
bzw. Identität als potentielle Opferzeugin
ein.«
Aber auch dabei treten noch Probleme auf, von denen die Prager Organisation »La Strada« zu berichten weiß: Bei den
einen wie den anderen ist »die Bereitschaft zur therapeutisch
begleitenden Be- und Verarbeitung des Erlebten gering«. Solch gewissenlosen Prostituierten warf sogar die »Landesregierung Nordrhein-Westfalens« in einer offiziellen »Antwort« eine »Verdrängungs- und Verharmlosungshaltung gegenüber der eigenen Unterdrückung« vor.
Da hilft nur Gegendruck: »Manchmal sind wir fast Polizeibeamte, die sagen, wenn du
jetzt nicht anzeigst, können wir dir bald nicht mehr
helfen«, so drückte es eine mit Prostitutionsmigrantinnen arbeitende Vertreterin der »Caritas Mailand« aus. In
Summa: »Die Grenzen der Arbeitsaufgaben zwischen Polizei und
Opferschutzstelle scheinen sich zu verwischen«, wie es
bereits 2001 in einer Bielefelder Studie über den europäischen Frauenhandel und -beratungswandel hieß.
Aufbau von
Informantennetzen
Da es nun mit dem neuen
Gesetz nicht mehr nur um die Bekämpfung des Menschenhandels zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung geht, sondern ebenso gegen den Menschenhandel
zum Zwecke der Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft, brauchen Eurocops und Eurolaw »Opfer« in allen Preislagen - und diese
sollen sich nach ihrem erzwungenen Zeugenauftritt auch noch möglichst als engagierte Spitzel weiter betätigen: »Ein globaler Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels muß die Ausbeutung
in all ihren Formen - sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung menschlicher
Arbeitskraft, insbesondere Kinderarbeit und Bettelei - in Angriff nehmen«, hieß es schon durchaus doppeldeutig
in der »Brüsseler Erklärung«. Wobei konkret daran gedacht
war, zukünftig »die Sex- und Arbeitsmärkte einer deutlich sichtbaren Überwachung zu unterstellen und internationale Informantennetze
aufzubauen«. All diesen praktischen
Empfehlungen bereitete dann auch erwartungsgemäß der »Gesetzentwurf von SPD/Grünen zum
Entwurf eines (neuen) Strafrechtsänderungsgesetzes« auf deutschnationaler Ebene eine rechtliche Grundlage.
Die Mitarbeiterin der
Frankfurter Prostituiertenorganisation »Dona Carmen«, Juanita Henning, merkt zur neuesten SPD-Grünen-Initiative an: »Mit diesem
Gesetzentwurf wird die Politik der >Hartz<-Gesetze
der Bundesregierung flankiert: Der Niedriglohnsektor soll den in Deutschland
legal lebenden Arbeitslosen zustehen (in den sie verstärkt abgeschoben werden), nicht aber den legalisierten Arbeitsmigrantinnen. Der Niedriglohnsektor den Deutschen
bzw. den hier bereits lebenden Migranten - das ist
der tendenziell nationalistische Ausgrenzungskern des neuen Gesetzentwurfs.
Da die bislang fehlenden
Zahlen einen Frauenhandel größeren Ausmaßes nicht bestätigen konnten (800 Opfer jährlich, Tendenz fallend seit 1999), soll ihm nun durch
Erweiterung der Definition Realität eingehaucht werden. Nach
Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag (am 28.Oktober 2004) holte die taz-Autorin Mareke Aden für ihren
Kommentar aktuelle Daten von Menschenrechtsorganisationen ein: Dort schätzt man die Zahl der in die BRD verschleppten Frauen auf
140000, dem gegenüber stehen jedoch »nur 431 Ermittlungsverfahren«. Die Autorin
findet deswegen: Wichtiger als das Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels sei ein neues Ausländerrecht - »ein solches Zuwanderungsgesetz müßte den Frauen erlauben,
sich legal als Prostituierte in Deutschland selbständig machen zu können. Dann könnten sie ihren Verdienst ganz für sich behalten, und die Gewinne der Menschenhändler würden schrumpfen.«
Menschenmakler
legalisiert
Hierzu sei angemerkt, daß
das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz (ProstG)
ja gerade die Besteuerung der legalen Prostituierten eingeführt hat - also die fiskalische Abschöpfung ihres »Verdienstes«, was in Berlin bereits zur Folge hat, daß die
Steuerfahnder laut BZ vom 30. Oktober 2004 nun sogar schon die Frauen auf dem
Straßenstrich »jagen«. Aber ob nun legal oder illegal erworben und versteuert
oder nicht - der »Verdienst« der Frauen hat nichts zu tun mit den »Kosten« der von ihnen in Anspruch
genommenen Dienstleistung Schleppen & Schleusen, geschweige denn mit den »Gewinnen« der Besitzer dieser
Service-Unternehmen. Deren Profite lassen sich ausschließlich durch Zulassung von immer mehr Marktteilnehmern
reduzieren. Aber selbst eine vollständige
Legalisierung des Menschenhandels würde die Kosten
dieser Dienstleistung nur theoretisch gegen Null bringen, weil man dann
angeblich keine grenzkundigen Schlepper mehr brauchte. In Wirklichkeit zeigen
jedoch die legalen Anwerbeaktionen von Gastarbeitern in Italien, Jugoslawien
und der Türkei, aber auch der Westberliner Krankenhäuser und der rheinischen Zechen in Südkorea, daß es ohne einheimische Schlepperbanden
(Menschenmakler) nicht geht. Spät, aber nicht zu spät hat man deswegen ja auch diese, früher »Sklavenhändler« nun »Arbeitsvermittlungsfirmen« genannten
Zwischenhändler legalisiert - und damit zugleich das Monopol der Arbeitsämter
gebrochen, die sich nun ihrerseits dynamisch umbenannt haben - in »Agenturen für
Arbeit«.