junge Welt vom 02.02.2005

Thema

Von der Fluchthilfe zum Menschenhandel

Der Paradigmenwechsel in den deutschen Rechtsauffassungen. Die schöne neue Realität, die das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt schafft

Helmut Höge

 

Es war klar, daß nach Auflösung der Sowjetunion und der neuen Parole »Bereichert Euch« der KP Chinas auch der »Rheinische Kapitalismus«,von der DDR stets Stamokap genannt, sich etwas Neues einfallen lassen mußte, zumal unter dem neoliberalen Diktat eines Globalisierung genannten Antiinternationalismus, der auf den Standortfaktor pocht. Aber daß es so schlimm kommen würde ...

Da ist zum einen das 2003 verabschiedete erweiterte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und dann das soeben im Bundestag verabschiedete erweiterte Gesetz gegen den Menschenhandel. Beide Gesetze vollziehen einen kompletten Bruch mit bisherigen deutschen Rechtsauffassungen. Durch diesen Paradigmenwechsel entledigt sich der Staat der Verpflichtung, die persönlichen Rechte verbindlich zu gewähren und liquidiert gleichzeitig alle Möglichkeiten, sie gegen ihn wenigstens versuchsweise einzuklagen.

Der neue Fallmanager

Was ersteres - das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen - betrifft, dazu hat der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Professor Uwe Berlit, bereits alles in der juristischen Fachzeitschrift »Informationen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht« gesagt: Mit diesem Gesetz schaffe der Staat »rechtlose Untertanen, über die er bedingungslos verfügen könne, ohne auf deren Willen Rücksicht nehmen zu müssen. Vielmehr werde vorauseilender Gehorsam zur Voraussetzung, damit der Staat diesen entrechteten Menschen die sozialen Existenzgrundlagen nicht vollständig entzieht, wobei selbst diese Unterwürfigkeit keine Garantie biete, daß es nicht doch dazu kommt. Denn nahezu alles ist zukünftig eine Ermessensentscheidung der neuen >Fallmanager< des Arbeitsamtes, von deren Wohlwollen die Gewährung minimalster Rechte abhängt, da sie nicht mehr als rechtsverbindliche Ansprüche existieren, somit auch vor Gerichten nicht einklagbar sind«. Diese Zusammenfassung der Gesetzeskritik von Berlit stammt aus einer Würdigung von Frank Rentschier, die er unter dem Titel »Fordern und Fördern im aktivierenden Staat« in der neuen Zeitschrift der Erlanger Crisisgruppe »Exit« veröffentlichte.

Die folgende Kritik an dem neuen rotgrünen Strafrechtsänderungsgesetz zum Menschenhandel basiert im wesentlichen auf einem Referat von Juanita Henning, einer Mitarbeiterin der Frankfurter Prostituiertenorganisation »Dona Carmen«, das sie 2003 auf der »1. Internationalen Schleusertagung« in Graz vortrug, nachdem die EU im Jahr zuvor einen »Rahmenbeschluß des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels« veröffentlicht hatte. Die »Schleusertagung« hatte der »Bundesverband Schleppen & Schleusen« veranstaltet. Die Frankfurter Prostituiertenorganisation und der Bundesverband kämpfen für ein und dasselbe: »Mobilität ist unser Ziel!« lautet ihr Motto. Wobei der Verband eine Art »Lobby für Reisefreiheit ohne Dokumente« ist und dabei eng mit lokalen Fluchthilfegruppen zusammenarbeitet.

Der Paradigmenwechsel von der staatlich geförderten »Fluchthilfe« zum staatlich bekämpften »Menschenhandel« wurde 1993 in Budapest auf Ministerebene verkündet. Schon wenig später war die Oder-Neiße-Grenze zur »sichersten Grenze der Welt« ausgebaut - und das Vorfeld weitgehend gesichert: 1998 wurden in Sachsen bereits Taxifahrer, die über die Grenze nach Deutschland gelangte »Flüchtlinge« einfach als Kunden behandelt hatten, ohne zuvor ihren Ausweis geprüft zu haben, mit Gefängnis bestraft. In Italien gilt neuerdings ähnliches für Fischer, die in Seenot geratene Flüchtlinge aufnehmen. Sie wie die ostdeutschen Taxifahrer wurden damit zu mobilen »Grenzkontrollstellen«.

Das Gewerbe nach dem Mauerfall

Das war vor 1989 noch ganz anders: 1977 entschied z. B. das Bundesverfassungsgericht, wer Flüchtende dabei unterstützt, »das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig«. Er hat Anspruch auf ein Honorar und kann dies auch vor Gericht einklagen. In Westberlin war die Fluchthilfe sogar steuerabzugsfähig und besonders aktive Fluchthelfer (wie Furrer, Diepgen, Landowsky) bekamen als verdiente antikommunistische »Tunnelbauer« staatliche Auszeichnungen, auch wenn ihre Honorare mitunter geradezu »unsittlich« waren.

Trotz der Verwandlung der freiheitsliebenden Fluchthelfergruppen in verbrecherische Schlepperbanden hat sich dieses Gewerbe mit dem Mauerfall nicht groß geändert, sieht man mal davon ab, daß es jetzt auch Schleusungen von West nach Ost gibt, für Osteuropäer, die kein Wiedereinreiseverbot in ihren Paß gestempelt bekommen wollen, und daß die Schlepper jetzt statt staatlich geschützt und gefördert zu werden, sich rein privatwirtschaftlich organisiert haben. Dazu führte 1999 der Direktor der »International Organisation for Migration« (IOM) auf einer Konferenz des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus: »Das kommerzielle Netzwerk umfaßt zentrale Strukturen einer Schattenwirtschaft - meist im Herkunftsland, die aus Agenturen, Organisationen und Personen mit einer Angebotspalette relevanter Dienstleistungen besteht. Diese richten sich nach dem Bedürfnis der Kunden und können >Einmal-Grenzübertritte<, >Kompaktreisen vom Herkunfts- zum Zielort< oder auch >Garantieschleusungen< umfassen. Marktwirtschaftlich reguliert, richten sich die Preise der Leistungen nach Angebot, Nachfrage, gewünschtem Komfort, Schnelligkeit, Risikozulagen etc.«

»Mafia« als Dienstleister

Diese Experteneinschätzung hat jedoch nicht verhindert und sollte das auch nicht, daß man heute von kriminellem Menschen- bzw. Frauenhandel spricht, den inzwischen auch immer mehr private Organisationen und Initiativen bekämpfen. Das geht so weit, daß sogar schon Prostituiertenschutzgruppen der Polizei zuarbeiten und dafür staatliche Fördergelder kassieren. Sie tun dies im Bewußtsein, gewissenlosen Verbrechern, die Frauen ausbeuten und vergewaltigen, das Handwerk zu legen, wobei sie diese ausländischen Frauen meist als Opfer begreifen - als Ware in den Händen einer skrupellosen Mafia.

Demgegenüber behauptet der Bundesverband der Schlepper & Schleuser: »Von mafiaähnlichen Strukturen ist weit und breit nichts zu sehen, die einzigen Straftaten, die begangen werden, sind Dokumentenfälschungen und Beihilfe zu illegaler Einreise und Aufenthalt. So braucht es auch das Konstrukt der Organisierten Kriminalität, um saftige Strafen für geringe Verbrechen zu rechtfertigen.« In Polen wurde z.B. der Nachbar einer Frau, die er auf ihre Bitte hin mit seinem Auto nach Berlin gefahren hatte, wo sie dann Anschaffen ging, zu vier Jahren Gefängnis wegen einer solchen »Beihilfe« verurteilt. Der »Bundesverband Schleppen & Schleusen« hat sich zum Ziel gesetzt, diese ganzen nur dem Kapital dienenden Staats- und Polizeipolitiken als das zu entlarven, was sie sind: eine Riesensauerei!

Gigantisches IM-Programm

Und das soll jetzt auch noch auf alle potentiellen Schwarzarbeiter, Saisonarbeiter, Putzfrauen etc. ausgedehnt werden. Zudem wird mit dem neuen Gesetz auch noch aus dem »Zeugenschutz« für die letzteren ein gigantisches »IM«-Programm: Schon die vorangegangene »Brüsseler Erklärung« stützte sich bei den »Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels« vor allem auf die »Opfer«, die dazu gebracht werden sollen, sich zu entscheiden, ob sie »sich als Zeuge oder Informant zur Verfügung stellen«.

Es herrscht jedoch ein ständiger und zunehmender Mangel an »Opfern«, denn wie überall in der »New Economy« verfeinern sich die Sitten bzw. wird »Unsittlichkeit« politisch-juristisch abgebaut. Schon rein optisch: So bestehen die russischen Schlepperbanden z.B. längst nicht mehr aus kahlköpfigen »Men in Sportwear«, sondern aus seriösen Schlips- und Anzugträgern. Umgekehrt wurden aus den meisten feministischen Frauenberatungsstellen hierzulande flexible, moderne »NGOs«, die gewissenlos der Polizei und Justiz zuarbeiten, um weiterhin Sach- und Personalmittel zu bekommen, denn da die als Illegale aufgegriffenen Frauen kein Vertrauen in die Staatsorgane haben, müssen diese Beratungsstellen für sie einspringen.

Früher verbaten es sich die Sozialarbeiterinnen und Ärzte in den inzwischen aufgelösten »Geschlechtsberatungsstellen«, bei ihren regelmäßigen »Bordellbegehungen« von der Polizei begleitet zu werden. Heute fordert eine Frauenbetreuungsorganisation wie »Solwodi« sogar die Teilnahme von NGOs an Razzien: Für die dabei verhafteten Frauen gilt dann, was das »Opferschutzzentrum Hannover« auf einer »Fachtagung« festhielt: »Zuerst müssen wir sie als Menschen betrachten, und dann kann man in einer guten Zusammenarbeit zwischen NGO und Polizei gute Zeuginnen gewinnen«.

Leider weigern sich immer mehr aufgegegriffene Frauen mitzuspielen. Die Berliner Organisation »Ban Ying« beklagte schon 1998, daß die von ihr betreuten Fälle kaum in der Lage seien, »ein Bewußtsein über das ihnen zugefügte Unrecht zu entwickeln, daß essentiell ist für die Bereitschaft auszusagen«. Einen Ausweg sieht »Ban Ying« vor allem in der schärferen Bekämpfung von Scheinheiraten, denn dadurch verschaffen sich diese Frauen bloß einen »legalen Aufenthaltsstatus« - und werden prompt »bei einer Razzia in einem Bordell o. ä. nicht mehr vernommen oder gar mit zum Präsidium genommen«. Für »Ban Ying« erklärt sich bereits mit dem Anstieg von Scheinehen und dem dadurch bewirkten Rückgang von festgenommenen Frauen, »warum thailändische Opfer von Menschenhandel statistisch immer weniger ersichtbar werden«.

Da weiß die im dynamischen Frankfurt am Main ansässige Organisation »Agisra« guten Rat, denn sie hat beim Umgang mit den festgenommenen Frauen inzwischen eine neue Aufgabe gefunden: »Wir leiten bewußtseinsbildende Prozesse zur Annahme der Rolle bzw. Identität als potentielle Opferzeugin ein.« Aber auch dabei treten noch Probleme auf, von denen die Prager Organisation »La Strada« zu berichten weiß: Bei den einen wie den anderen ist »die Bereitschaft zur therapeutisch begleitenden Be- und Verarbeitung des Erlebten gering«. Solch gewissenlosen Prostituierten warf sogar die »Landesregierung Nordrhein-Westfalens« in einer offiziellen »Antwort« eine »Verdrängungs- und Verharmlosungshaltung gegenüber der eigenen Unterdrückung« vor.

Da hilft nur Gegendruck: »Manchmal sind wir fast Polizeibeamte, die sagen, wenn du jetzt nicht anzeigst, können wir dir bald nicht mehr helfen«, so drückte es eine mit Prostitutionsmigrantinnen arbeitende Vertreterin der »Caritas Mailand« aus. In Summa: »Die Grenzen der Arbeitsaufgaben zwischen Polizei und Opferschutzstelle scheinen sich zu verwischen«, wie es bereits 2001 in einer Bielefelder Studie über den europäischen Frauenhandel und -beratungswandel hieß.

Aufbau von Informantennetzen

Da es nun mit dem neuen Gesetz nicht mehr nur um die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geht, sondern ebenso gegen den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft, brauchen Eurocops und Eurolaw »Opfer« in allen Preislagen - und diese sollen sich nach ihrem erzwungenen Zeugenauftritt auch noch möglichst als engagierte Spitzel weiter betätigen: »Ein globaler Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels muß die Ausbeutung in all ihren Formen - sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft, insbesondere Kinderarbeit und Bettelei - in Angriff nehmen«, hieß es schon durchaus doppeldeutig in der »Brüsseler Erklärung«. Wobei konkret daran gedacht war, zukünftig »die Sex- und Arbeitsmärkte einer deutlich sichtbaren Überwachung zu unterstellen und internationale Informantennetze aufzubauen«. All diesen praktischen Empfehlungen bereitete dann auch erwartungsgemäß der »Gesetzentwurf von SPD/Grünen zum Entwurf eines (neuen) Strafrechtsänderungsgesetzes« auf deutschnationaler Ebene eine rechtliche Grundlage.

Die Mitarbeiterin der Frankfurter Prostituiertenorganisation »Dona Carmen«, Juanita Henning, merkt zur neuesten SPD-Grünen-Initiative an: »Mit diesem Gesetzentwurf wird die Politik der >Hartz<-Gesetze der Bundesregierung flankiert: Der Niedriglohnsektor soll den in Deutschland legal lebenden Arbeitslosen zustehen (in den sie verstärkt abgeschoben werden), nicht aber den legalisierten Arbeitsmigrantinnen. Der Niedriglohnsektor den Deutschen bzw. den hier bereits lebenden Migranten - das ist der tendenziell nationalistische Ausgrenzungskern des neuen Gesetzentwurfs.

Da die bislang fehlenden Zahlen einen Frauenhandel größeren Ausmaßes nicht bestätigen konnten (800 Opfer jährlich, Tendenz fallend seit 1999), soll ihm nun durch Erweiterung der Definition Realität eingehaucht werden. Nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag (am 28.Oktober 2004) holte die taz-Autorin Mareke Aden für ihren Kommentar aktuelle Daten von Menschenrechtsorganisationen ein: Dort schätzt man die Zahl der in die BRD verschleppten Frauen auf 140000, dem gegenüber stehen jedoch »nur 431 Ermittlungsverfahren«. Die Autorin findet deswegen: Wichtiger als das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels sei ein neues Ausländerrecht - »ein solches Zuwanderungsgesetz müßte den Frauen erlauben, sich legal als Prostituierte in Deutschland selbständig machen zu können. Dann könnten sie ihren Verdienst ganz für sich behalten, und die Gewinne der Menschenhändler würden schrumpfen.«

Menschenmakler legalisiert

Hierzu sei angemerkt, daß das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz (ProstG) ja gerade die Besteuerung der legalen Prostituierten eingeführt hat - also die fiskalische Abschöpfung ihres »Verdienstes«, was in Berlin bereits zur Folge hat, daß die Steuerfahnder laut BZ vom 30. Oktober 2004 nun sogar schon die Frauen auf dem Straßenstrich »jagen«. Aber ob nun legal oder illegal erworben und versteuert oder nicht - der »Verdienst« der Frauen hat nichts zu tun mit den »Kosten« der von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistung Schleppen & Schleusen, geschweige denn mit den »Gewinnen« der Besitzer dieser Service-Unternehmen. Deren Profite lassen sich ausschließlich durch Zulassung von immer mehr Marktteilnehmern reduzieren. Aber selbst eine vollständige Legalisierung des Menschenhandels würde die Kosten dieser Dienstleistung nur theoretisch gegen Null bringen, weil man dann angeblich keine grenzkundigen Schlepper mehr brauchte. In Wirklichkeit zeigen jedoch die legalen Anwerbeaktionen von Gastarbeitern in Italien, Jugoslawien und der Türkei, aber auch der Westberliner Krankenhäuser und der rheinischen Zechen in Südkorea, daß es ohne einheimische Schlepperbanden (Menschenmakler) nicht geht. Spät, aber nicht zu spät hat man deswegen ja auch diese, früher »Sklavenhändler« nun »Arbeitsvermittlungsfirmen« genannten Zwischenhändler legalisiert - und damit zugleich das Monopol der Arbeitsämter gebrochen, die sich nun ihrerseits dynamisch umbenannt haben - in »Agenturen für Arbeit«.