Rede
28.01.2010 –
Lukrezia Jochimsen
Herr
Kollege Kaster, Sie haben hier wörtlich gesagt,
Gregor Gysi habe junge Menschen ans Messer geliefert.
(Manfred
Grund (CDU/CSU): Das hat er nicht gesagt! - Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Ach!)
Ich
fordere Sie auf, diesen ungeheuren Vorwurf zurückzunehmen.
(Beifall
bei der LINKEN)
Das
ist nicht die Art und Weise, wie wir in einem Parlament miteinander umgehen
sollten. Das ist ungeheuerlich. Das können Sie nicht beweisen. Das nehmen Sie
bitte im Namen der politischen Kultur zurück.
(Beifall
bei der LINKEN)
Zuerst
habe ich heute gedacht, ich lese nicht richtig. Wann läuft die Regelung des im
Jahre 2006 novellierten Stasi-Unterlagen-Gesetzes aus, führende Beamte und
Angestellte im öffentlichen Dienst, kommunale Wahlbeamte, ehrenamtliche
Richter, Sportfunktionäre, Intendanten usw. usw. auf eine eventuelle
Stasi-Vergangenheit zu überprüfen? Ende Januar 2010? In einem halben Jahr? Ende
2010? Weit gefehlt. Sie läuft 2011 aus, also in 23 Monaten. Deswegen müssen wir
uns heute in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema befassen. Ich muss Ihnen
ehrlich sagen: Das nenne ich eine Phantomdebatte, eine Gespensterdebatte.
(Beifall
bei der LINKEN - Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): So etwas ist nicht zum
Lachen! Das ist eine Verhöhnung der Opfer! - Zuruf von der FDP: Pfui!)
In
Wirklichkeit geht es Ihnen doch gar nicht um eine Gesetzesnovellierung; denn
Sie haben ja keinen Antrag oder sonst etwas eingebracht; Sie hantieren nur mit
ein paar Zeitungsmitteilungen. Es geht Ihnen um etwas ganz anderes: Es geht
Ihnen um eine Debatte über Brandenburg, wo die SPD mit der Linken regiert, was
Ihnen nicht gefällt, und es geht Ihnen um uns, Die Linke, insgesamt.
(Beifall
bei der LINKEN Zuruf von der FDP: Das stimmt!)
Dann
sagen Sie das doch endlich! Dann führen wir eine Debatte über die Linke und
über Brandenburg, aber nicht eine Debatte über die Änderung eines Gesetzes, die
erst in 23 Monaten auf der Tagesordnung steht. Das ist kein Thema für eine
Aktuelle Stunde.
(Zuruf
von der FDP: Das ist leider immer aktuell!)
Wir
können gern über die Brandenburger Fälle von Stasi-Verstrickungen reden. Diese
Fälle haben uns Linke schwer getroffen. Kennen Sie den Beschluss unserer Partei
aus dem Jahre 1991? Wer für ein Amt kandidiert, muss offenlegen, ob es
Stasi-Zusammenarbeit gab und welcher Art sie war. Thomas Nord zum Beispiel hat
dies seit Jahren so gehalten: Er führt die Tatsache in seinem Flyer auf, den er in einer Auflage von 30 000 Exemplaren
hat drucken lassen. Jeder, der ihn gewählt hat, wusste Bescheid. Thomas Nord
wurde übrigens direkt gewählt; aber das nur nebenbei.
(Beifall
bei der LINKEN)
Im
Fall von Gerd-Rüdiger Hoffmann wussten die Wähler nicht Bescheid und die Partei
Die Linke und die Fraktion im Landtag auch nicht. Gerd-Rüdiger Hoffmann wurde
aus der Fraktion ausgeschlossen.
Wenn die Wahrheit jahrelang verschwiegen wird, hat das meiner Meinung nach
nichts mit Überprüfungsregelungen zu tun, sondern mit Ängsten und mit der
Verbreitung von Ängsten. Wenn wir Offenheit wollen und die wollen wir , müssen wir uns mit der Vergangenheit differenziert
auseinandersetzen.
(Beifall
bei der LINKEN)
Das
ist aber etwas ganz anderes als die Diskussion, die Sie führen, und Ihr Vorstoß
heute. Was wird heute hier gefordert? Die Überprüfung von Mitarbeitern im
öffentlichen Dienst bis 2016 fortzusetzen,
(Zuruf
von der FDP: Mindestens!)
mit
der Option auf eine weitere Verlängerung. Das wären dann 25 Jahre Überprüfung
oder noch länger.
Ich frage Sie: Soll es nie eine Verjährung für Stasi-Verstrickungen geben?
(Zuruf
von der FDP: Am besten wäre das so!)
Zum
Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung, im Strafrecht wie im
Zivilrecht.
(Beifall
bei der LINKEN Zuruf von der FDP: Mord verjährt nicht!)
Die
Zeit spielt bei Fragen der Schuld eine entscheidende Rolle. Selbst die
Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder der schweren
Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist
die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt, und das darf bei der Einstellung
in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft oder ermittelt werden. Auch
dort gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der
Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Wissen Sie von der FDP eigentlich, was Burkhard Hirsch 1991 gesagt hat, nachdem
beschlossen worden war, dass 15 Jahre lang überprüft werden soll? Ich zitiere:
Ich sage Ihnen, dass es ganz und gar unserer Rechtstradition widerspricht,
einem Täter über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat … nachzuhalten: 15
Jahre! Wenn ich Zweifel am Gesetz habe, dann an diesem Teil, der einen Zug der
Erbarmungslosigkeit hat und nicht die Kraft findet, zu sagen, dass in fünf oder
sechs Jahren, jedenfalls in diesem Jahrhundert, die allgemeine Durchleuchtung
der Vergangenheit endet …
Das war vor 19 Jahren, und das war die Stimme eines hochangesehenen
FDP-Abgeordneten. Dem ist nichts hinzuzufügen.
(Beifall
bei der LINKEN Gisela Piltz (FDP): Auch er irrt sich manchmal!)
Jetzt
kommt unser Kredo als Linke, das wir das wird ja immer gefordert wie ein Mantra vor uns her tragen sollen: Ja, wir sind für die
Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, und zwar je vertiefter und differenzierter,
desto besser; aber wir sagen Nein zu weiteren Überprüfungsfristen für den
öffentlichen Dienst. Wir haben schon die Verlängerung der Überprüfungsfristen
über 2006 hinaus abgelehnt, weil wir dadurch das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit verletzt sehen. Für eine Verlängerung bis 2016 oder über
2016 hinaus gilt das erst recht.
Ich danke Ihnen.
(Anhaltender
Beifall bei der LINKEN)