jungeWelt

02.11.2006 / Ansichten / Seite 8

»Die unsinnige Aufarbeitung muß eingestellt werden«

Die Rechtspraxis der »Aufarbeitung von Stasi-Verbrechen« hat nichts gebracht. Ein Gespräch mit Peter-Michael Diestel

Peter-Michael Diestel (CDU) war von April bis Oktober 1990 stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister der DDR. Seit 1993 betreibt er eine Anwaltskanzlei in Potsdam

 

Am 10. November soll eine Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes im Bundestag beraten werden, die nur noch eingeschränkt Überprüfungen von Personen auf frühere »Stasi«-Mitarbeit zuläßt. Es sollen nur noch hohe Beamte, Richter und andere herausgehobene Funktionsträger überprüft werden können, sofern Anhaltspunkte für eine Stasi-Mitarbeit vorliegen. Ein richtiger Schritt?

Ich halte eine Novellierung in ganz anderer Hinsicht für notwendig. Die ganze unsinnige Rechtspraxis der sogenannten »Aufarbeitung« müßte eingestellt werden, denn sie hat juristisch gar nichts gebracht. 16 Jahre nach der deutschen Einheit muß man einfach einsehen, daß man den Falschen gejagt hat und daß man die Geschichte der DDR nicht am Thema »Stasi« festmachen kann. Letzten Endes wird diese Novellierung nur dem Zweck dienen, ostdeutsche Persönlichkeiten aus führenden Positionen fernzuhalten. Die Staatssicherheit hatte ein Dreivierteljahr Zeit, die Akten, die die Gauck-Behörde damals bekommen hat, zu filtrieren, zu verändern, zu sortieren, befreundeten Nachrichtendiensten zu übergeben oder zu vernichten. Man bekommt heutzutage nur noch diejenigen, die die Staatssicherheit nicht geschützt hat. Die anderen kommen vor Lachen nicht in den Schlaf.

 

Sie haben einmal mit Blick auf die erfolglose strafrechtliche Verfolgung von angeblichen »Stasi«-Verbrechen geschrieben: »Das MfS scheint im Ergebnis der strafrechtlichen Aufarbeitung rehabilitiert zu sein«. Was meinten Sie damit?

Wenn man den riesigen Aufwand sieht, der betrieben wurde, um die Staatssicherheit zu einer verbrecherischen Organisation zu stempeln, dann kann man sagen, das Ergebnis tendiert gegen null. Anders ausgedrückt: Wenn man durch Hunderte Strafverfahren nichts herausbekommen hat, dann heißt das juristisch, es hat nichts gegeben. Dies ist verheerend, weil man nun sagt, so schlimm kann es ja nicht gewesen sein, wenn die deutsche Justiz, die der Staatssicherheit feindselig genug gegenübersteht, nichts gefunden hat.

 Auch ohne Beweise halten sich Vorwürfe wie derjenige, in der Haftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, die heute eine Gedenkstätte ist, seien zu DDR-Zeiten politische Häftlinge gefoltert worden.

Dazu kann ich nichts sagen. Ich will nichts verniedlichen. Wenn es im Strafvollzug der DDR Straftaten gegeben hat, dann bedürfen die der Aufklärung - aber nicht der flächendeckenden Verunglimpfung. Man muß die Leute, die es bewerten können, also einerseits diejenigen, die dort eingesessen haben, aber auch die, die die Einrichtung verwaltet oder dort ihren Dienst getan haben, vorurteilsfrei befragen, um herauszubekommen, was in Hohenschönhausen tatsächlich geschehen ist. Wenn man es ausschließlich Altbundesdeutschen wie Hubertus Knabe oder Jochen Staadt überläßt, DDR-Geschichte festzuschreiben und damit ihren wissenschaftlichen oder sonstigen Ehrgeiz zu befriedigen, ist man auf dem falschen Weg.

 

Die Birthler-Behörde berichtet von immer noch rund 100 000 Anträgen auf Akteneinsicht im Jahr. Stehen dahinter nicht berechtigte Anliegen der Antragsteller?

 

Wenn Sie heute eine Behörde gründen, die Einsicht in die Kontoauszüge Ihres Nachbarn ermöglicht, dann würde diese Behörde mit Sicherheit noch bedeutender als die Birthler-Behörde. Es kann nicht danach gehen, was die Mehrheit der Menschen für interessant hält. Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns entscheiden, ob wir uns mit Verbrechen und Straftaten beschäftigen oder ob es 16 Jahre nach der deutschen Einheit noch sinnvoll ist, Menschen nach ihrem Verhalten und Denken in einer Diktatur zu bewerten, mit Bezug auf Handlungen, die 30, teilweise 40 Jahre zurückliegen. Das halte ich für politischen Unfug, der Unfrieden stiftet und keinerlei berechtigten Interessen von Hilfesuchenden entspricht.

Interview: Sebastian Wessels