junge Welt
03.02.2011 / Thema /
Seite 10
Braunes Sammelbecken
Analyse. Über die Netzwerke des Bundesnachrichtendienstes (Teil I)
Klaus Eichner und Gotthold Schramm
Als verbindliche Rechtsnorm erließ der Alliierte
Kontrollrat am 20. Dezember 1945 das Kontrollratsgesetz Nr. 10, am 12. Januar
1946 wurde die Kontrollratsdirektive Nr. 24 und am 12. Oktober 1946 die
Direktive Nr. 38 erlassen. Darin wurden in der Kategorie der als »sonstige Hauptschuldige« an den NS-Verbrechen zu
internierenden Personen u.a. genannt: Beamte bzw.
leitende Beamte der Geheimdienste und der Abwehrämter, der
Sicherheits- und Ordnungspolizei sowie alle NSDAP-Funktionäre vom Kreisleiter aufwärts, alle SS-Offiziere ab Major und die Mitglieder der
SS-Totenkopfverbände.
1
Die Direktive Nr. 24
enthielt z.B. unter Ziffer 70 des Abschnittes 10 folgende Definition:
»Alle Offiziere und alle
anderen Personen, die zu irgendeiner Zeit dem Militärischen Amt (früher Abwehramt)
oder dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und deren Außenstellen und abhängigen Organisationen
oder der uniformierten Polizei, der Kriminal- oder Geheimpolizei oder einer
anderen Polizeiformation oder mit diesen verbundenen Einheiten und Kommandos
angehörten, die laut Anordnung der Verhaftung
unterliegen, sind zwangsläufig zu entlassen und für immer von jedem Amt und jeder einflußreichen Stellung
auszuschließen. Ferner ist alles Personal, das seit dem 1.
Januar 1933 von dem deutschen Abwehrdienst oder von Organisationen oder Außenstellen, welche von diesem Befehle empfingen oder abhängig waren, im Ausland beschäftigt waren, zu
entlassen und von jedem Amt oder Stellung von Einfluß auszuschließen.«
In der Praxis allerdings verlief die Umsetzung dieser Direktive in
den einzelnen Besatzungszonen sehr unterschiedlich. Denn die Alliierten legten
ihre eigenen internationalen Vereinbarungen über die gemeinsame
Nachkriegspolitik entsprechend ihren ganz spezifischen Interessen aus.
Im Widerspruch zu den gemeinsam erarbeiteten und verbindlichen
Regelungen des Völkerrechts verhalfen die
US-Geheimdienste von Anfang an schwerbelasteten Nazis
zur Flucht bzw. nutzten sie ohne Skrupel für Spionage und
Subversion gegen den bisherigen Verbündeten und zu
geheimdienstlichen Operationen für die Sicherung ihrer
Herrschaftsverhältnisse in den
Westzonen.
Erst 1996 billigte das Repräsentantenhaus der USA
eine Gesetzesvorlage, nach der mutmaßliche Kriegsverbrecher künftig in den Vereinigten Staaten festgenommen und vor Gericht
gestellt werden könnten. Der Entwurf legt
den Strafrahmen für Kriegsverbrechen fest.
In Fällen, die zum Tod der Opfer führten, ist auch die Todesstrafe vorgesehen. 2
Obwohl die USA die Londoner Statuten des Internationalen Militärtribunals als Grundlage der Nürnberger Prozesse mit
erarbeitet und bestätigt hatten, brauchten
sie 50 Jahre, um die Strafverfolgung für faschistische
Kriegsverbrecher in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Renazifizierung in der
BRD
Mit der Gründung der Bundesrepublik
erhielt die Tendenz zur Renazifizierung in diesem
Teil Deutschlands eine verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Grundlage.
In einem der ersten Gesetzgebungsakte
der Bundesrepublik wurde den Fragebogenfälschern unter den Altnazis völlige Straffreiheit gewährt. Im Paragraphen 10 des »Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit« vom 31. Dezember 1949 (Bundesgesetzblatt 1949/50, S. 37) ist
festgelegt: »Für Straftaten, die
zwischen dem 10. Mai 1945 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur
Verschleierung des Personenstandes aus politischen Gründen begangen wurden, wird, auch wenn sie nach dieser Zeit fortdauern,
Straffreiheit ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe gewährt, wenn der Täter bis spätestens 31. März 1950 bei der Polizeibehörde seines Wohnsitzes
oder Aufenthaltsortes freiwillig seine unwahren Angaben widerruft und bisher
entgegen gesetzlicher Vorschrift unterlassene Angaben nachholt.«
Damit wurde es den untergetauchten bzw. unter falschem Namen
lebenden Nazis ermöglicht, durch
Offenlegung ihrer richtigen Personaldaten die Voraussetzungen zu schaffen, um
ihre »Ansprüche aus der Zeit vor dem
8. Mai 1945« geltend zu machen.
Das geschah durch Regelungen des Grundgesetzes und dem darauf
basierenden Ausführungsgesetz. Artikel 131
des Grundgesetzes bestimmte: »Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes. Die Rechtsverhältnisse von Personen
einschließlich der Flüchtlinge und
Vertriebenen, die am 8.Mai 1945 im öffentlichen Dienst
standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch
Bundesgesetz zu regeln.«
Im Mai 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag das rückwirkend zum 1.April 1951 in Kraft tretende »131er-Gesetz« (»Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter
Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen«). Selbiges
verpflichtete die Behörden, mindestens 20
Prozent ihres Personals aus den Reihen dieses Personenkreises einzustellen,
ihnen wurde ein Rechtsanspruch auf Wiederverwendung zugebilligt. Ausgenommen
sollten nur die »Haupttäter« und anfangs auch
ehemalige Gestapo-Beamte sein. Paragraph 67 dieses Gesetzes definiert jedoch
z.B. als berechtigte Personen: »Beamte und
Berufssoldaten, die an eine Dienststelle der früheren Geheimen
Staatspolizei, an das frühere Forschungsamt RLM (Reichsluftfahrtsministerium
- d.A.), zur früheren Waffen-SS von Amts
wegen versetzt waren und dort bis zum 8. Mai 1945 verblieben oder in den
Ruhestand getreten sind (...).«
Interessant ist die Bestimmung »von Amts wegen versetzt«, die suggerieren soll, daß dieser
Personenkreis nicht freiwillig und aus tiefster Überzeugung dem
faschistischen Repressionsapparat gedient habe, sondern nur in Folge einer bürokratischen Entscheidung.
Nach offiziellen westdeutschen Angaben fanden bis zum März 1956 181202 dieser sogenannten 131er wieder Anstellung in
Bonner Diensten.3 Nicht weniger als
75 bis 80 Prozent der in öffentliche Ämter der Bundesrepublik eingestellten Beamten hatten bereits dem
faschistischen System gedient.
»Es ging«, wie der deutsche Schriftsteller und Journalist Bernt Engelmann
bemerkt, »nicht mehr um die Entfernung derer aus dem
Staatsdienst, die sich der Teilnahme an Terror und Massenmord nicht verweigert,
sondern bewußt
daran mitgewirkt und so den Rückfall in die Barbarei
erst ermöglicht hatten; es ging nur noch um die
>Notwendigkeit, >wertvolle Menschen« >wiedereinzugliedern« und deren >Kenntnisse und Erfahrungen (...) für den Wiederaufbau des Rechtsstaates< nutzbar zu machen!«4
Die nach den Nürnberger Prozessen
einsetzende Umwandlung von Strafen, Begnadigungen und Haftentlassungen (oft auf
direkte Intervention des US-Hochkommissars) waren Teil dieses Prozesses. Die Regierung
der Bundesrepublik hat diese Politik der Verschonung der Kriegsverbrecher von
Strafen weitergeführt und mit der in
breitem Maße praktizierten Wiedereingliederung in
staatliche und politische Ämter
noch weiter gesteigert.
Die »alte Arbeit« fortsetzen
Im Juli 1946 kehrte der ehemalige Wehrmachtsgeneral Reinhard
Gehlen mit einer Gruppe ausgewählter Nazioffiziere von
ehemals Fremde Heere Ost (FHO) beim Oberkommando des Heeres (OKH) nach einem einjährigen Aufenthalt in den
USA nach Deutschland zurück. In den USA hatte er
die von ihm sichergestellten Unterlagen über die Tätigkeit von FHO während des Zweiten
Weltkrieges in der Sowjetunion übergeben und ihre
weitere Auswertung vereinbart.
Gehlen kehrte mit der Vorentscheidung aus den USA zurück, mit seiner Hilfe einen deutschen Geheimdienst gegen Osteuropa
und gegen die Sowjetunion unter Verwendung »erfahrener« Spezialisten aufzubauen. Dazu schreibt er in seinen Erinnerungen:
»Es wird eine deutsche nachrichtendienstliche
Organisation unter Benutzung des vorhandenen Potentials geschaffen, die nach
Osten aufklärt beziehungsweise die alte Arbeit im gleichen
Sinne fortsetzt. Die Grundlage ist das gemeinsame Interesse an der Verteidigung
gegen den Kommunismus. «5
Dank der Freigabe von mehr als acht Millionen Dokumentenseiten
durch das US-Nationalarchiv, die seit dem Jahre 2000 nach und nach für Forschung und Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ist über die Entstehung und
Entwicklung der Organisation Gehlen ein hervorragender Einblick möglich. Tausende von Biographien werden in Einzelheiten
dargestellt, auch die nazistische Vergangenheit der Akteure und ihre
Verstrickungen in Verbrechen, die den Behörden der Vereinigten
Staaten bekannt waren.
Von Anfang an rekrutierte Gehlen nicht nur ehemalige Offiziere von
FHO und der Wehrmacht, sondern auch Exmitarbeiter des
Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), des Sicherheitsdienstes (SD) und der SS,
der Gestapo und der Geheimen Feldpolizei, so wie das von allen Geheimdiensten
der BRD praktiziert wurde. Alte FHO-Kontakte zu
antikommunistischen Emigrantenbewegungen und zu Angehörigen der Wlassow-Armee wurden wieder
aufgenommen.
In dem Buch »Angriff und Abwehr«6 werden umfassende
Untersuchungen zu den Gründervätern der westdeutschen Geheimdienste dokumentiert. Dafür wurden zirka 1000 der Dokumente aus den US-Archiven ausgewertet
und etwa 100 Biographien von führenden Naziaktivisten
und Kriegsverbrechern aus der Gründergeneration des BND
dargestellt. Es versteht sich von selbst, daß diese Dokumente
für die nunmehr in Aussicht gestellte Aufarbeitung
der BND-Periode 1945 bis 1968 unersetzlich sind.7
Der britische Journalist Sefton Delmer, der eng mit englischen Diensten verbunden war,
hatte bereits 1952 das braune Sammelbecken in Pullach
entlarvt. Er schrieb unter der Überschrift »Hitlergeneral spioniert jetzt für Dollars«: »Achten Sie auf einen
Namen, der Schlimmes verheißt. Er steht für den meiner Meinung nach gefährlichsten politischen
Sprengstoff im heutigen Westeuropa. Dieser Namen lautet Gehlen. (...) Vor zehn
Jahren war dies der Name eines der fähigsten Stabsoffiziere
von Hitler (...) Heute ist Gehlen der Name einer Geheimorganisation von
gewaltiger und zunehmend größerer Macht (...) Während er seine Organisation immer weiter ausbaute, krochen jede
Menge frühere Nazis, SS- und SD-Leute in seiner
Organisation unter, wo sie vollen Schutz genossen. Heute ist Gehlen der Kopf
einer Spionageorganisation, die ihre Agenten in allen Teilen der Erde hat.
(...) Die Gefahr, die von dieser Organisation ausgeht, liegt in der Zukunft.
Denn Gehlens Agentennetz ist schon heute in Deutschland zu einer immensen Untergrundmacht
geworden.«8
James H. Critchfield, Oberst und erster
Verbindungsoffizier der CIA zu Gehlen, zeigte sich in seinem ersten Bericht an
die Zentrale Ende 1948 beeindruckt von Gehlen, seinem «Spionagepotential« sowie dem Engagement für die USA. Im Punkt 10 stellt er fest:
»Rusty (Deckname für die Organisation Gehlen) deckt gegenwärtig Ostdeutschland mit 600 Agenten ab, Ziel ist Anhebung Grad der
Durchdringung aller Facetten sowjetischer und kommunistischer Aktivitäten in Sowjetischer Zone.« Und im Punkt 7: »Rusty hat gut entwickelte Möglichkeiten für strategische
Operationen gegen UdSSR über Baltikum und
Mittleren Osten.«
Critchfield schreibt weiter von «engsten Verbindungen Rustys mit
deutschen Generalstabsoffizieren in ganz Deutschland« und nennt eine Zahl von 4000, die Rusty
umfaßt.
9
Judenmörder im BND-Sold
Die Judenverfolgung in Nazideutschland begann 1933 mit der Einführung der Schutzhaft und der Einrichtung von Konzentrationslagern
als zentrale Bestandteile des faschistischen Herrschaftssystems und wurde mit
Gesetzen wie »Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« und dem »Reichskulturkammergesetz« (in beiden Gesetzen wurde die Betätigung von Juden
ausgeschlossen) bis zu den 1935 verabschiedeten Rassegesetzen scheinbar
legalisiert.
Dr. Hans-Maria Globke, Ministerialrat im
Reichsinnenministerium, später Leiter des Bonner
Bundeskanzleramtes und engster Vertrauter Adenauers, leistete mit der
Ausarbeitung der ersten Ausführungsverordnung einen
gewichtigen Beitrag und war nachweisbar an der Verfolgung von Juden in
Deutschland und Europa beteiligt.
Mit der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 erfolgte der Startschuß
für die systematische, industriemäßige Vernichtung der europäischen Juden.
Das 1937 gegründete Wannsee-Institut
wurde 1941 als Amt VII - Weltanschauung und Auswertung - in das RSHA
eingegliedert. Es leitete federführend die Vorbereitung
und Durchführung der Wannsee-Konferenz, an der 15
hochrangige Vertreter der Ministerialbürokratie des
Hitlerregimes teilnahmen.
Leiter des Amtes VII war von 1941 bis 1945 Dr. Franz Alfred Six. Er galt als einer der intellektuellen Vordenker der
Hitlerdiktatur. 1941 wurde er von Himmler mit der Leitung des »Vorkommandos Moskau« innerhalb der
Einsatzgruppe B beauftragt, dessen Aufgabe auch die Erfassung und Vernichtung
von »Partisanen, Saboteuren und kommunistischen
Funktionären« war. Bei seinem Einsatz
kam es u. a. in Smolensk zur Ermordung von zirka 200 Personen, wie er selbst an
das SS-Hauptamt berichtete. Im Januar 1945 wurde Six
noch zum SS-Brigadeführer befördert. Six wurde 1946 leitender
Mitarbeiter in der Organisation Gehlen. 1948 erfolgte im Einsatzgruppenprozeß seine
Verurteilung zu 20 Jahren Haft, 1952 jedoch schon seine Begnadigung. Er nahm
erneut seine Tätigkeit bei Gehlen auf.
Einen ähnlichen Werdegang kann
Dr. Emil Augsburg vorweisen. Er gehörte zum Führungspersonal des Wannsee-lnstitus,
wurde 1937 Mitarbeiter des RSHA und gehörte 1941 in Minsk einem
Einsatzkommando an, das u. a. an Erschießungen im Raum Smolensk
beteiligt war. Augsburg wurde mehrfach wegen »außergewöhnlicher Ergebnisse bei
Sonderaktionen« belobigt. Unter dem
Pseudonym Dr. Althaus arbeitete er vor seinem 1946 erfolgten Eintritt in die
Organisation Gehlen zunächst für den CIC. Als Fachmann für Fragen der Sowjetunion
gehörte er zum Stab Gehlens.
Prof. Dr. Michail Achmeteli galt als ein
bedeutender »Ostexperte« im Wannsee-Institut.
Das von ihm an der Breslauer Universität eingerichtete Zentrum
für »Antikommunistische
Studien« bildete den Grundstock der SS-Archive über die Sowjetunion. Aus dem Wannsee-Institut heraus war er
Verbindungsmann zu FHO und im Rahmen der Aktion »Zeppelin« mitverantwortlich für Diversionseinsätze mit sowjetischen Kriegsgefangenen. Achmeteli
arbeitete seit 1946 für Gehlen, mit dem er eng
befreundet war.
Seilschaften in der Bundeswehr
Unter Gehlen vollzog sich die langfristige personelle Sammlung und
gesicherte Deponierung der späteren Führungskader der Bundeswehr. Hier erfolgte auch die konzeptionelle
Vorarbeit für Strukturen, Aufgabenstellungen, Strategien und
Bewaffnung einschließlich des praktischen
Vorgehens beim Aufbau der westdeutschen Streitmacht.
Einer der ersten und engsten Mitarbeiter Gehlens war neben seinem
ehemaligen Stellvertreter und Nachfolger im FHO, Gerhard Wessel, General Adolf Heusinger. Dieser hatte 1940/1941 als Chef der
Operationsabteilung im Generalstab des Heeres den Plan zum Überfall auf die Sowjetunion »Barbarossa« ausgearbeitet, woran übrigens auch Gehlen
beteiligt war. Später hatte Heusinger dem FHO-Chef Gehlen
sowjetische Kriegsgefangene zur Vernehmung und »Weiterverwendung« zugetrieben.
Gehlen parkte Heusinger zunächst in seiner Organisation und übertrug ihm die
verantwortliche Funktion eines Leiters der Auswertung, wo er zwangsläufig engste Kontakte zu den amerikanischen Verbindungsoffizieren
unterhielt. Mit seinen Analysen über die angebliche
Bedrohung des Westens durch bis zu 175 kampfbereite Divisionen der Sowjetunion
trug Heusinger wesentlich zur Eskalation des Kalten Krieges bei.
Ab 1950 war Heusinger einer der
Hauptakteure der Remilitarisierung Westdeutschlands. Er wurde auf Vorschlag Globkes zum militärischen Berater
Adenauers ernannt, später zum Beauftragten für Wehrfragen. 1955 avancierte er zum Generalleutnant der
Bundeswehr und wurde 1957 ihr erster Generalinspekteur.
Nach Feststellungen des ersten Verbindungsoffiziers der CIA, Critchfield, sah es Heusinger
gemeinsam mit den Nazioffizieren Speidel und Foertsch
1O als seine Aufgabe an, »sich Gedanken zu machen, wie ein völlig neues nationales
Sicherheitssystem aussehen könnte, das den Interessen
der neuen Regierung in Bonn dienen, (...) würde.« Die »Organisation Gehlen< »bot eine gesicherte,
politisch geschützte und
verwaltungstechnisch unterstützte Basis.«11
Heusinger verfaßte während seiner Tätigkeit in der
Organisation Gehlen mehrere Studien zum Aufbau der Bundeswehr, die er teilweise
über seine CIA-Verbindungen an das Pentagon
lancierte. Gemeinsam mit Foertsch und Speidel
entstand 1950 die sogenannte Sommerdenkschrift - Gedanken über die Frage der äußeren Sicherheit der BRD. Darin ist eine Analyse der angeblichen Stärke der sowjetischen Land-, Luft-und
Seestreitkräfte in Mitteleuropa enthalten, davon angeblich
30 einsatzbereite Divisionen in der DDR.
Im Oktober 1950 fand die streng geheime »Himmeroder Konferenz« statt, deren 15
Teilnehmer von Globke bestätigt wurden. Die Konferenz legte im einzelnen
den Aufbau der Bundeswehr fest 12,
und wurde maßgeblich im Hause Gehlen vorbereitet. Adolf Heusinger, Hermann Foertsch,
Erhard Graf von Nostitz und Alfred Schulze-Hinrichs
nahmen als Mitarbeiter Gehlens daran teil. Als Ständiger Sekretär der Konferenz wurde Johann-Adolf Graf von Kielmannsegg
bestimmt, einst Oberst im Generalstab des OKH, ab 1950 im Amt Blank, 1966
Befehlshaber der NATO-Streitkräfte Europa Mitte. Kielmannsegg ist erwiesenermaßen ein Kriegsverbrecher,
er war unmittelbar an Massenmorden in Polen beteiligt.
Etwa 150 Offiziere, die im Generalstab des faschistischen Heeres
gedient hatten, durchliefen mit einer zum Teil langjährigen Tätigkeit die Organisation
Gehlen und warteten auf ihre große Chance in der
Bundeswehr. Darunter; Ernst Faber, ab 1951 Abteilungsleiter Personal im Amt
Blank, 1973 Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte Zentraleuropa; Heinz
Guderian, 1955 Abteilungsleiter im Bundesverteidigungsministerium (BMVg); Josef Moll, 1957 Oberst im BMVg,
1965 Generalmajor, Inspekteur des Heeres; Konrad Stephanus, 1961 Brigadegeneral
und Kommandeur der Schule für Nachrichtenwesen der
Bundeswehr.
Leo Hepp wechselte 1956 nach dem Aufbau
der Fernmeldeaufklärung Gehlens in die
Bundeswehr und wurde Generalleutnant.
Nazis als »Verfassungsschützer«
Als »sich die ersten
Dienststellen des Verfassungsschutzes mit Personal füllten«, schreibt der
bundesdeutsche Geheimdienstforscher Heinz Höhne, »kamen die meisten operativen Mitarbeiter von der Gestapo. Sie
bestimmten praktisch die Arbeit des Verfassungsschutzes, speziell des
Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV).
An der Spitze standen 16 ehemalige Angehörige der Gestapo und des
SD, von deren Existenz freilich die alliierten Kontrolleure nichts wußten.
Kamen die Verbindungsoffiziere in das Haus, so weiß
ein BfV-lnsider, gab es Alarm und alles ging auf
Tauchstation«. 13
Für die Besetzung der Führungspositionen im BfV ist auch
bezeichnend, daß
sich vor allem solche Altnazis versammelten, die bereits im Vorgehen gegen
Hitlergegner Erfahrungen und einschlägige »Verdienste« erworben hatten. Zu
ihnen gehörte der Nachfolger Otto Johns als Präsident des BfV, der frühere Staatsanwalt am Reichsgerichtshof Hubert Schrubbers, der an
den Untersuchungen gegen die Attentäter vom 20. Juli 1944 beteiligt war und in »Hochverratsprozessen«
die Anklage vertrat; der frühere Staatsanwalt Ernst Brückner als Vizepräsident,
der ebenfalls Hitlergegner anklagte; Johannes Strübing,
der Ermittlungen gegen die »Rote Kapelle« leitete, Richard Gerken, der an der
Liquidierung von 50 Antifaschisten und an der Mißhandlung
und Folterung von Antifaschisten in Holland beteiligt war; Erich Wenger,
Mitarbeiter der Gestapo in Paris; Gustav Barschdorf, 1974 verurteilt, weil er
1942 eine Norwegerin bei einer »Vernehmung« zu
Tode gequält hatte.
Vizepräsident des BfV von 1951 bis 1964
war Albert Radke, Offizier bei der Reichswehr, 1935
bis 1937 Verbindungsoffizier zur Gestapo, an der Judenverfolgung in der
Slowakei und an Untersuchungen gegen die Teilnehmer des 20.7.1944 beteiligt,
von 1946 bis 1950 leitender Mitarbeiter in der Organisation Gehlen. Viele
weitere Beispiele zu Mitarbeitern des Verfassungsschutzes im BfV und in den Landesämtern sind dokumentiert.
Auch der Aufbau und die Entwicklung des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) bzw. des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr liefern den
Beweis für die personelle Kontinuität von Stabsfunktionen in der faschistischen
Wehrmacht über die Zugehörigkeit zu Geheimdiensten vor und nach 1945.
Der erste Leiter des MAD von 1956 bis 1957 war Gerhard Wessel,
Offizier in der Reichswehr, Stabsoffizier in Frankreich und in der Sowjetunion,
1942 bis 1945 Leiter der Gruppe l bei FHO, Stellvertreter Gehlens ab 1943, 1945
Leiter von FHO, 1945 bis 1952 stellvertretender Leiter der Organisation Gehlen,
Delegierung in das Amt Blank, dort Abwehrchef bis 1955, 1956 erster Amtschef
des MAD, 1968 bis 1978 Präsident des BND. Weitere Leitungskader der
Organisation Gehlen im militärischen Nachrichtendienst der BRD waren Josef Selmayer, 1957 bis 1964 Leiter des Amtes für Sicherheit der
Bundeswehr, oder Armin Eck, 1967 bis 1972 in derselben Funktion.
Über die personelle Kontinuität von Nazi- und Kriegsverbrechern im
Bundeskriminalamt, der Sicherungsgruppe Bonn und in den politischen Dezernaten
der Landespolizeien gibt es zahlreiche Dokumentationen von Insidern, z.B.
Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind - Die braunen Wurzeln des BKA, Köln,
2001.
Der Verlauf der Geschichte nach 1945 beweist eindeutig, daß es für die Tarnung, Straffreiheit und Wiederverwendung
der ehemaligen Angehörigen der faschistischen Mord- und Terrorapparate und über
diesen Personenkreis hinaus Strategien und Strukturen gab. Die Täter bestätigten
sich gegenseitig ihre Unschuld, wurden über Rattenlinien ins Ausland gebracht
oder aber in der Organisation Gehlen untergebracht, um später verantwortliche
Funktionen in Geheimdiensten oder im Bonner Staat einzunehmen - auch an
Einsatzorten im Ausland.
Anmerkungen
1 zitiert in Dachauer
Hefte Nr. 19, Andreas Weigelt: Das sowjetische Speziaüager Nr. 6 Jamlitz; S. 275
2 Vgl. junge Welt vom 31.07.1996
3 Vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung vom 28. März 1957
4 Vgl. Bernt Engelmann: Rechtsverfall, Justizterror und das
schwere Erbe, Pahl-Rugenstein, 1989, S. 293
5 Vgl.
Reinhard Gehlen: Der Dienst, 1971, S. 149
6 Vgl. Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, Die deutschen
Geheimdienste nach 1945, edition ost,
2007
7
ebd.
8 Zitiert nach Mary Ellen Reese:
Organisation Gehlen. Der Kalte Krieg und der Aufbau des Deutschen
Geheimdienstes, Berlin I992, S. 192
9 dokumentiert in
Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, S. 71 ff.
10 Hans Speidel war bis Kriegsende in verschiedenen Führungsstäben
der Wehrmacht tätig und leitete einige Zeit den Geheimdienst »Fremde Heere West«.
Er hat aktiv an Analysen zum Aufbau der Bundeswehr mitgewirkt. 1956 wird er
Generalleutnant der Bundeswehr, 1957 bis 1963 Oberbefehlshaber der
NATO-Landstreitkräfte in Mitteleuropa. Hermann Foertsch
diente 1941 als Generalstabschef der Heeresgruppe auf dem Balkan, wurde 1945
wegen des Einsatzes gegen Partisanen angeklagt, jedoch freigesprochen. Foertsch hielt von München aus enge Beziehungen nach Pullach. Sein monatliches Rundschreiben »Orientierung«,
vorwiegend an ehemalige Offiziere gerichtet, wurde Über den Postweg der
Organisation Gehlen versandt.
11 Vgl. James H. Critchfield: Auftrag Pullach, Hamburg 2005, S. 126
12 Wortlaut der Himmeroder Denkschrift
in: Eichner/Schramm: Angriff und Abwehr, edition ost, 2007, S. 216ff.
13 Vgl. Höhne,
Heinz, Der Krieg im Dunkeln, Augsburg 1998, S. 509
Klaus Eichner war als
langjähriger leitender Analytiker in der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des
Ministeriums für Staatssicherheit der DDR zuständig für das Gebiet der
US-Geheimdienste. Gotthold Schramm war von 1952 bis 1990 Mitarbeiter des
Ministeriums für Staatssicherheit und in der Spionageabwehr
tätig.