junge Welt
24.11.2011 / Schwerpunkt / Seite 3
Schande für Deutschland
Schutzschirm für Nazis und Kriegsverbrecher in den Ämtern für Verfassungsschutz. Unterstützung der rechten Gefahr hat historische Wurzeln
Gotthold Schramm
Wie sich
die Bilder gleichen. Gegenwärtig wird am Schutzschirm zur Erhaltung der Banken und des
kapitalistischen Bank- und Wirtschaftssystems gearbeitet - in den
Nachkriegsjahren wurde der Schutzschirm für Naziaktivisten und Kriegsverbrecher, für die Erhaltung antikommunistischer und
sowjetfeindlicher Ideologien und Positionen durch die Westmächte, besonders die USA, und durch die
Bundesregierung und Justiz aufgespannt. Dieser Schutzschirm reichte über die neuentstandenen Geheimdienst- und
Sicherheitsbehörden der BRD in
alle Bereiche der Gesellschaft, vorrangig in die Organe der Bundesregierung,
der Justiz und der Bundeswehr.
Nazigeneral
Reinhard Gehlen hatte nach seiner Rückkehr aus den USA im Jahre 1947, wo der
Aufbau eines neuen deutschen Geheimdienstes abgesegnet wurde, hinreichend
Erfahrungen bei der Sammlung »geeigneter Kräfte« machen können. Deshalb verwundert es nicht, daß
er in Vorbereitung der Bildung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
ein Angebot von Hans Globke erhielt, das Amt als
Leiter zu übernehmen.
Gehlen kam nicht zum Zuge, da die Briten als Ausgleich für die Pullacher USA-Position ihren Agenten
Otto John durchsetzten, der mit der Gründung des BfV im
September 1950 die Leitung des Amtes übernahm.
Hubert
Schrubbers, der von 1955 bis 1972 das BfV leitete,
sicherte die Besetzung zahlreicher Führungspositionen durch bewährte SS- und SD-Offiziere und durch Exmitarbeiter
der Gestapo. Schrubbers selbst war überzeugter Nationalsozialist, vor 1945 in
der Generalstaatsanwaltschaft am Reichsgerichtshof tätig und zeichnete sich durch hohe Strafanträge gegenüber Gegnern des Naziregims
aus. Er mußte
schließlich auf Druck
der Öffentlichkeit
zurücktreten und in
den »verdienten« Ruhestand gehen.
Bereits
1951, kurze Zeit nach Gründung des BfV, hatte Gehlen seinen
Mitarbeiter und Vertrauten Albert Radke in das Amt
geschleust, der dort die Position des Vizepräsidenten einnahm. Radke
war Oberst im Amt Ausland/Abwehr des Oberkommandos der Wehrmacht und
nachweislich an Judendeportationen beteiligt.
Im »Polizeibrief« der Alliierten vom 14. April 1949, in dem
auch die Grundsätze für den Aufbau und die Tätigkeit eines Verfassungsschutzes
festgelegt wurden, war das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutive
zugestanden worden. Das ist sicher als eine formale Reaktion auf die
Erfahrungen mit der Gestapo zu bewerten. Aber von Anfang an waren viele Angehörige der Gestapo im Bundesamt und in den
Landesämtern für Verfassungsschutz als offizielle und
inoffizielle Mitarbeiter beschäftigt. Dazu gehörten unter anderem Werner Aretz,
Gustav Barschendorf, Richard Gercken, Paul Opitz,
Johannes Strübing,
Erich Wenger, Alfred Wurbs als leitende Mitarbeiter
des BfV. Das faschistische Reichssicherheitshauptamt
versammelte sich wieder. Die Alliierten wurden getäuscht und hintergangen.
Die
Tarnung von Faschisten mit anderen Namen und Ausweispapieren gehörte von Anfang an zur Praxis des
Verfassungsschutzes. Alfred Wurbs, auf dem Balkan und
in Norwegen an Kriegsverbrechen gegen jüdische Bürger beteiligt, wurde mit Decknamen
abgeschirmt und Mitarbeiter des BfV, 1956 dann nach
formaler Beendigung der »Aufsichtspflicht« der Alliierten mit Klarnamen legalisiert; auch Kurt Fischer und
Karl-Heinz Siemens, nach 1945 als »Karschner« bzw. »Dr. Kaiser« untergetaucht, fanden Anstellung im BfV mit der späteren Legalisierung
unter Klarnamen.
Seriösen Forschungen zufolge waren 500 bis 800
Naziaktivisten in den Ämtern für Verfassungsschutz tätig. Schlimmste Verbrechen wurden von
einigen begangen. Gustav Barschdorf, bis in die 60er Jahre im BfV beschäftigt, war u. a. am Auspeitschen norwegischer Bürger beteiligt, hierfür erfolgte erst 1974 seine Verurteilung
als Kriegsverbrecher; Kurt Lischka, der wegen der
Beteiligung an Massenmorden durch ein französisches Gericht zum Tode verurteilt worden
war, fand Anstellung im BfV, bevor er 1980 mit zehn
Jahren Haft bestraft wurde; Richard Gercken, dessen
Beteiligung an Verbrechen bei der Verfolgung von Antifaschisten in Holland
nachgewiesen ist, schaffte es sogar bis zum Chef der Spionageabwehr des BfV und blieb unbestraft; Kurt Fischer zeichnete sich in
den Konzentrationslagern Dachau und Auschwitz aus; Gustav Halswick
war an Kriegsverbrechen in Polen, der Sowjetunion und in Frankreich beteiligt.
Seine Verurteilung zu zehn Jahren Haft durch ein französisches Militärgericht wurde ignoriert.
Es ist
bezeichnend, daß
seit der Gründung des BfV im Jahre 1950, also unmittelbar nach Gründung der BRD, die Abteilung »Rechtsradikalismus« die personell kleinste und offensichtlich
unbedeutendste Abteilung war und geblieben ist. Das
gilt vergleichsweise auch für die Strukturen der Landesämter. Der Verfassungsschutz hatte von der
Adenauer-Regierung eine ganz andere Orientierung erhalten. Noch vor dem Erlaß
des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 begann eine beispiellose
Verfolgung linker Kräfte, in deren Folge bis zum Jahre 1968 250000 Ermittlungsverfahren
gegen BRD-Bürger
eingeleitet wurden. 7000 Verurteilungen sind nachgewiesen, auszugehen ist von 10000.
Gegenwärtig wird durch Vertreter der Bundes- und
Landesregierungen versucht, allen voran die Innenminister der beteiligten Länder, die Mordserie der Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU), die Bundeskanzlerin Angela Merkel
als Schande
für Deutschland bezeichnete, mit ungenügender Abstimmung zwischen den beteiligten
Stellen, mit Erfassungs- und Koordinierungsfehlern zu erklären. Das ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit und sicher
auch nicht der bedeutendste. Die Hauptursache des Versagens liegt vielmehr in
der Ideologie, im Geist der Mitarbeiter der Verfolgungsorgane, die in der Unterschätzung der rechten Gefahr ihren Ausdruck
findet, historische Wurzeln hat und auch nach Generationen noch wirkt. Das ist
die eigentliche Schande für Deutschland.
Von Gotthold Schramm erschien zuletzt
zusammen mit Klaus Eichner im Verlag »edition
ost«
das Buch »Konterspionage.
Die DDR-Aufklärung
in den Geheimdienstzentren«
(Band V der Geschichte der HV A), 256 Seiten, 14,95 Euro