Leserbrief von Dieter Skiba – gekürzt veröffentlicht in „Neues Deutschland“ vom 15.07.2004
Betr.: DDR-Elite mit SS-Tätern gleichgesetzt (ND vom 09.07.2004
)
Liebe Freunde vom ND
,
falls Eure Meldung unter der oben genannten Schlagzeile so stimmt (
davon gehe ich als Euer langjähriger Leser aus ) und so genannte
Ex-Bürgerrechtler und -Politiker tatsächlich meinen, dass mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungswidrig gekürzten Renten für DDR-Funktionäre
"eine verhängnisvolle Tradition" fortgeschrieben werde, wonach auch
nach der NS-Diktatur ( sprich verbrecherisches Nazi-Regime ) belasteten NSDAP- und
SS-Tätern Renten ungeschmälert gewährt wurden , so kann man zu diesem
ungeheuerlichen Vergleich mit faschistischen Verbrechern einfach nicht
schweigen.
Diesem illustren Personenkreis , zu dem - wie zu lesen war - u. a.
Bärbel Bohley , Ex-Kanzler Kohl, Wolf Biermann gehören , scheint gar nicht
bewusst zu sein , in welchem Staat wir leben und wovon sie schwätzen. Als
Atheist könnte man direkt versucht sein zu beten und zu bitten: "Oh Herr, vergib
ihnen ( nicht ), denn sie wissen ( nicht ) , was sie
tun und wovon sie reden ". Vielleicht sollten sie sich einmal einer
Geschichtsstunde unterziehen.
* War es nicht der "größte Deutsche " Konrad Adenauer , der
als erster und langjähriger CDU-Bundeskanzler der alten BRD sich persönlich
und namens der von ihm geführten Unionspartei mit dem großen " C
" vehement dafür einsetzte , dass selbst vom Internationalen
Militärtribunal in Nürnberg und in Nachfolgeprozessen der Amerikaner zur Höchststrafe
verurteilte faschistische Massenmörder, Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die
Menschlichkeit nach der Gründung der BRD alsbald amnestiert, begnadigt, aus der Haft
entlassen und dann auch noch " für erlittenes Unrecht" großzügig entschädigt wurden ?
Damals sprachen die Konservativen und ihre Klientel von
"Siegerjustiz" und "alliiertem Unrecht," dass
diejenigen träfe , die "nur ihre Pflicht gegenüber dem Vaterland "
(" für Führer, Volk und Vaterland " traute man sich wohl nicht sagen)
getan hätten.. Faschistische Systemverbrecher ( oft dargestellt als "
bedauernswerte Opfer ihrer Zeit" , die "ohne eigene Schuld"
in NS- Gewaltverbrechen "involviert" waren ) sind im Westen
Jahrzehnte lang politisch gewollt mit vielerlei juristischen Finessen massenhaft der
Strafverfolgung im In- und Ausland entzogen und geschützt worden und sie können
, wie selbst im Jahre 2004 in Verfahren gegen solche Massenmörder praktiziert ,
auch heute noch eines solchen "Wohlwollens" sicher sein. Eine ebenso
generöse Haltung gegenüber Personen, die sich in und für die DDR engagierten
und nach 1990
tatsächlich Opfer einer rachsüchtigen Siegerjustiz wurden , ist wohl von denen
, die den Kampfbegriff
vom " Unrechtsstaat DDR " permanent im Munde führen , nicht zu
erwarten . Wir sind eben nicht Ihresgleichen.
So genannte "Täter" des "Unrechts-Regimes" DDR
müssen wohl um jeden Preis , mit abenteuerlichsten Vorwänden und kreativen
Rechtskonstruktionen , unbedingt und gnadenlos vor Gericht gezerrt oder
anderweitig abgestraft , ausgegrenzt, verleumdet und diskriminiert werden , um
zu demonstrieren,
dass aus den "Fehlern" im Umgang mit den Nazis die "richtigen
Schlussfolgerungen" gezogen worden seien und nunmehr die Vergangenheit
"richtig" und umfassend ( aber nur in Bezug auf die "
SED-Diktatur" und um "Gotteswillen" nicht mit Rückschau auf die
BRD ) "aufgearbeitet werde.
* War es nicht die Alt-BRD , in der Hitlers
Eliten und eifrige Parteigänger , schwer belastete Alt-Nazis und selbst
Kriegsverbrecher / Verbrecher gegen die Menschlichkeit hohe und höchste
Positionen
Auf einen Nazi-Militärrichter, der Todesurteile fällte und als Vollstreckungsleiter
auch deren Vollzug
"Ehrendes Geleit" durch eine Ehreneskorte der bewaffneten
Organe für Hitlers Ritterkreuzträger,
selbst aus den Reihen der SS-Verbrecher, war in der antifaschistischen
DDR undenkbar.
* War es nicht die "freiheitlich- demokratische Rechtsordnung " , in der "Hitlers willige Vollstrecker " rentenrechtlich äußerst großzügig versorgt wurden und immer noch werden - ja selbst Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit zu ihren "rechtmäßig erworbenen " Ansprüchen an Altersversorgung sogar noch zusätzlich Kriegsopferrente erhalten, wenn sie bei ihrem verbrecherischen Handeln einen Schaden erlitten ? Werden nicht heute noch opulente Renten außer an "Deutsche" auch an Ausländer ( damals "Fremdvölkische " und " Hilfswillige" genannt) gezahlt, die sich in den okkupierten Gebieten den deutschen Faschisten andienten und u. a. in den Reihen der Waffen-SS für "Großdeutschland" gegen den "Bolschewismus" ins Feld zogen?
Andererseits macht man antifaschistischen Widerstandskämpfern,
ehemaligen politisch und rassisch Verfolgten, KZ-Häftlingen, Zwangsarbeitern
und anderen Opfern des Faschismus nicht selten ihre Ehre und ihr Vermächtnis
streitig. Um Entschädigungen für während der Zeit des Faschismus tatsächlich erlittenes, nicht herbei geredetes
Unrecht wurde und wird gefeilscht, verzögert und hinausgeschoben und krampfhaft nach so genannten Versagungsgründen gesucht.
Wer sich mit Schaum vor dem Mund darüber aufregt, dass nunmehr selbst das höchste Gericht der BRD nicht umhin kam festzustellen , dass die politisch motivierte Rentenkürzung für DDR-Bürger verfassungswidrig ist, sollte vielleicht einmal einen Blick in das Grundgesetz der BRD wagen , das mit dem 3.10.1990 auch für die Bürger der neuen Bundesländer Gültigkeit hat - egal, ob sie das wollen oder nicht. Demzufolge gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auch für frühere DDR-Bürger. Logisch gefolgert ergibt sich daraus auch ein Bürgerrecht auf und eine Rechtspflicht zur Gleichbehandlung in Bezug auf rechtmäßig erworbene Rentenansprüche. Das wollen aber bestimmte Kreise, man könnte sie Scheinheilige nennen, nicht wahr haben, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Wer uns mit SS-Verbrechern gleichsetzt, muss sich aus gegebenem Anlass fragen lassen, warum "Staatsnahe" aus dem faschistischen Terror-Regime ihre Rentenansprüche "rechtmäßig" erworben haben sollen und vorbehaltlos ungekürzt eine nicht geringe Rente erhalten, während "Staatsnahen" aus der DDR "überhöhte" Entgelte unterstellt, daraus erworbene Rentenansprüche verfassungswidrig in Abrede gestellt und willkürlich gekürzte Renten dann auch noch als eine Art gnädige Geste angesehen werden sollen.
Das begreife, wer
will. Ich kann und will es nicht!
Dieter Skiba
10.07.2004