junge Welt vom
15.08.2005
Leserbrief
Nicht
verwunderlich
Zu jW vom 9. August: »Kameradschaftshilfe«
Den Artikel von Thomas Roth zu einem Buch von Stefan Klemp über von faschistischen Polizeibataillonen begangene und in der BRD weitgehend ungeahndete Kriegsverbrechen habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und will dazu einige Anmerkungen machen. (...)
Aus meiner über zwei Jahrzehnte langen Tätigkeit als Mitarbeiter und letzter Leiter der in der DDR seit den 60er Jahren zentral für die Aufklärung von Nazi-Kriegsverbrechen/Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlichen Hauptabteilung IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit kann ich aus eigenem Wissen und eigener Erfahrung mit Sicherheit sagen:
Soweit wir mit unseren Mitteln und Möglichkeiten in der Lage waren, solcher noch verfolgbarer Nazitäter ( auch und besonders aus faschistischen Polizeibataillonen bzw. anderen SS-Polizeieinheiten) habhaft zu werden, haben wir alles darangesetzt, um sie entsprechend ihres individuellen Tatbeitrages an den von den jeweiligen Formationen begangenen Verbrechen zu überführen und vor Gericht zu bringen. Daß etwa die Hälfte der Verfahren gegen den betreffenden Täterkreis in den letzten 20 Jahren der Existenz der DDR durchgeführt worden ist, resultiert vor allem daraus, daß dazu erst seit etwa Mitte/Ende der 60er Jahre seitens des MfS systematisch erfolgende Untersuchungshandlungen begannen, insbesondere zur Ermittlung und Sicherung von Beweismitteln und ein darauf gerichtetes Zusammenwirken mit anderen Organen und Einrichtungen im Inland (namentlich mit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatlichen Archivverwaltung der DDR/Dokumentationszentrum) sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen damals sozialistischen Staaten ( vor allem mit der VR Polen, der CSSR und der UdSSR) organisiert wurde.
Besondere Schwerpunkte unserer Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeit waren Verbrechenskomplexe wie Massenerschießungen und Liquidierungen von Ghettos oder ganzen Landstrichen in den vom faschistischen Deutschland okkupierten osteuropäischen Ländern.
Vor Gericht zu verantworten hatten sich u. a. ehemalige Angehörige solcher Polizeiformationen wie PoL-Btl. 22, Pol-Btl. 41, Pol-Btl. 44, PoI-Btl. 304, Pol.-Btl. 310 oder auch des Pol.-Rgt. 15. Immer wieder stellten wir bei den Ermittlungen und Untersuchungshandlungen fest, daß eine Vielzahl von Mittätern der in der DDR Verurteilten (tatbeteiligte »Kameraden« wie ehemalige Vorgesetzte), sich in der alten BRD befanden und dort nicht selten in öffentlichen oder geheimen Diensten »wieder verwendet« wurden sowie strafrechtlich weitestgehend unbehelligt blieben oder »glimpflich davonkamen«.
Die nach den Darlegungen von Thomas Roth für Stefan Klemp »skandalöse« Bilanz der westdeutschen Verfahren gegen sogenannte NS-Täter aus den Polizei-Bataillonen und der generellen »Nachsicht« gegenüber Naziverbrechern deckt sich vollinhaltlich mit meinen Erkenntnissen und Erfahrungen aus meiner vormaligen Tätigkeit.
Insoweit ist es zwar
skandalös und jeden aufrechten deutschen Antifaschisten zutiefst
empörend, wenn erst kürzlich der
Bundesgerichtshof in der Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« keine Rechtswidrigkeit zu erkennen vermag - aber
verwunderlich ist das für den nicht, der um die Art und
Weise des Umgangs mit Naziverbrechern in der BRD und insbesondere seitens der
bundesdeutschen Justiz weiß.
Dieter Skiba, Berlin