„junge Welt“ vom 12.03.2005

 

Thema

Die Überprüfungen

Epochenumbruch 1989, Rückwende in der DDR vor 15 Jahren. Der Dreistufenplan und Wolfgang Schnur - Duplizität der Ereignisse (Serie - XIII)

Matthias Wagner

Am 12. März 1990 gab Werner Fischer von der Initiative Frieden und Menschenrechte, zugleich noch einer der Regierungsbevollmächtigten für die Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Regierung Modrow, den Abschlußbericht der AG Sicherheit vor dem Runden Tisch. Dabei entwickelte er einen Dreistufenplan, der auf die Vernichtung der personenbezogenen Daten des Ministeriums für Staatssicherheit hinauslief.

Die erste Stufe, die Vernichtung der Zentralen Personendatenbank des MfS, war im Februar 1990 bereits vor laufenden Kameras erfolgt. Die Presse titelte damals, daß nunmehr 109000 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) erleichtert aufatmen könnten. Dem war aber nicht so, die Zentrale Personendatenbank enthielt vielmehr Aufklärungsergebnisse zu gegnerischen Agenten, Terroristen usw. In einer zweiten Stufe sollten die Personenkarteien und in einer dritten Stufe die Akten selbst vernichtet werden. Zweifellos eine radikale Lösung, das Ziehen eines Schlußstriches. Diese Idee kann man, wenn man so will, als das Vermächtnis des Runden Tisches in dieser Frage werten.

Natürlich konnte der Dreistufenplan für die künftige Regierung nach den bevorstehenden Wahlen nur den Charakter einer Empfehlung haben, aber die Erwartungshaltung der AG Sicherheit präferierte ohnehin eine SPD-Bündnis-90-Regierungskoalition mit einem Ministerpräsidenten Ibrahim Böhme. Die Wahlerwartung stellte einer der Beteiligten mir gegenüber folgendermaßen dar: »SPD: 50 Prozent, Bündnis 90: 20 Prozent.« Wenige Stunden zuvor spielte sich an diesem 12. März ein Ereignis ab, welches lange Schatten auf die Realisierung dieses Dreistufenplans warf.

Der Wahlkampf zu den Volkskammerwahlen vom 18. März 1990 wurde von allen beteiligten Seiten verbissen und emotionsgeladen geführt. Viele DDR-Bürger haben ihn damals als schmutzig empfunden. Die Pole der Auseinandersetzung waren unschwer auszumachen. Da war die SPD, die mit ihrer westlichen Schwesterpartei im Bunde schnell und mit hohem Antritt gestartet war, und da war die von der Kanzler-Kohl-CDU initiierte »Allianz für Deutschland«. In letzterer waren sehr unterschiedliche Kräfte vereinigt. Das war zum einen die brave alte DDR-CDU, ferner die Neugründung Deutsche Soziale Union (DSU) als Ableger der bayrischen CSU und als »Juwel« der aus der Bürgerbewegung hervorgegangene »Demokratische Aufbruch« (DA). Die Wahlaussichten der »Allianz« waren mit dem Versprechen einer Währungs- und Sozialunion mit der Bundesrepublik und der Perspektive der schnellen deutschen Einheit in den wenigen Wochen vor den Wahlen erheblich gestiegen.

Dementsprechend selbstbewußt trat der DA-Vorsitzende, der Rostocker Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, auf, dem auch schon mal der Satz entwich: »Hier steht euer neuer Ministerpräsident«. Sein Auftreten war umstritten, am Runden Tisch spielte er eine treibende Rolle gegen die Leitungskader im Lande, von denen das Gros nach wie vor in Amt und Würden saß. So erreichten die plötzlich im Wahlkampf gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er sei Inoffizieller Mitarbeiter des MfS gewesen, was er bestritt, größte Publizität.

Ein Brief an Mielke obenauf

Mit Genehmigung der Regierungsbevollmächtigten für die MfS-Auflösung sahen justament an dem Tag, an dem der Dreistufenplan vorgetragen wurde, die Pfarrer Rainer Eppelmann und Oswald Wutzke vom DA die Akten in der Berliner Normannenstraße zu Wolfgang Schnur ein; diese Möglichkeit eröffnete der DDR-Ministerratsbeschluß vom 8. Februar 1990. Schon nach wenigen Minuten war klar, daß die Karriere von Wolfgang Schnur unter den obwaltenden Umständen beendet war. Es war nicht so, daß in der Zentrale besonders viele Akten zu ihm vorhanden waren, das Gros seiner Akten lag in Rostock. Eigentlich war es nur ein obenauf liegender Brief von Wolfgang Schnur, gerichtet an den Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, der ihm zum Verhängnis wurde. In diesem berief er sich u. a. auf seine langjährigen Verdienste als Inoffizieller Mitarbeiter.

Daß bereits der erste Griff bei der ersten Überprüfung auf MfS-Mitarbeit eines Menschen anhand dieser Akten ein solch durchschlagendes Ergebnis zeitigte, konnte Zufall sein, war aber wahrscheinlich in dem konkreten Fall eine »Hinrichtung« aus dem eigenen Apparat. Die unmittelbaren Folgen waren der Rücktritt von Wolfgang Schnur von seinen Ämtern und Einbußen an Wählerstimmen für den DA, die allerdings keinen gravierenden Einfluß auf das Wahlergebnis der »Allianz für Deutschland« insgesamt hatten.

Der Fall Schnur hatte mehrere Dimensionen. Zunächst: Die Akten waren erstmals, wenngleich auf einer rechtlichen Grundlage, gegen einen Menschen eingesetzt worden. Die Leichtigkeit des Verfahrens, verbunden mit schneller und durchschlagender Überführung, umgab den Aktenspeicher nunmehr mit dem Nimbus der Unfehlbarkeit. Nicht zu übersehen war aber zu diesem Zeitpunkt, daß das ganz gewöhnliche Foul im Wahlkampf mit etwas Abstand zu einem Akt demokratischer Läuterung, verbunden mit moralischer Selbsterhöhung, umgedichtet wurde. Die Dichtung geht so weit, daß Joachim Gauck in einer bei Norbert Robers bestellten Biographie (»Joachim Gauck: Die Biographie einer Institution«, Berlin 2000, S. 195) allen Ernstes die Enttarnung von Wolfgang Schnur und Ibrahim Böhme als Verdienst seiner Behörde bezeichnete - zu diesem Zeitpunkt war Joachim Gauck noch nicht einmal Abgeordneter der Volkskammer.

Die Wahlen vom 18. März

Am Morgen des 18. März sah eine strahlende Sonne auf ein Land, welches nach den »ersten freien und demokratischen Wahlen« am Abend - so die Erwartungshaltung vieler in der Öffentlichkeit agierender Persönlichkeiten - eine sozialdemokratisch geführte Regierung haben würde. Doch die Seismographen hatten falsche Signale gesetzt, die Welle der »Allianz« spülte alle Wahlerwartungen hinweg. Nichts war mit einer Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90! Der revolutionäre Prozeß, wenn es denn einer war, war zu Ende, seine Helden konnten gehen. Damit waren auch Konsequenzen für die MfS-Auflösung absehbar, zumal sich die Kontrollinstanzen, speziell die Bürgerkomitees, vielfach aus den Bürgerbewegungen und der Sozialdemokratie rekrutiert hatten.

Würde man sich in die Wahlniederlage fügen? Schrille Töne waren bereits am Vormittag des Wahltages aus Erfurt zu hören. Vorerst kamen sie von DA-Leuten, ein Revanchefoul für Wolfgang Schnur lag in der Luft. Ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR würden in Massen in die Volkskammer gewählt! Gerüchte gingen um, in den Medien brach ein Sturm los. Zu Wortführern machten sich ausgerechnet die politischen Kräfte, die mit dem Dreistufenplan einen Schlußstrich ziehen wollten. Des Pudels Kern trat schnell zutage. Wenn mehr als zehn Prozent der Abgeordneten IM waren, dann, so die übereinstimmende Meinung von SPD, Bündnis 90 und Bürgerkomitees, seien Neuwahlen fällig.

Damit war ein ganz heikler Punkt erreicht. Natürlich war nicht auszuschließen, daß sich unter den gewählten Abgeordneten ehemalige IM befanden. Die Verfassung sagt zur Wählbarkeit lediglich, daß die Abgeordneten Bürger der DDR und 18 Jahre alt sein sollten. Zudem war vor den Wahlen relative Entspannung eingetreten. Wäre die gedachte Koalition von SPD und Bündnis 90 unter Ibrahim Böhme Realität geworden, hätte sich das Problem wohl in einigen Wochen durch den Vollzug des Dreistufenplanes erledigt.

Nun aber? Das Eingeständnis der Zusammenarbeit mit dem MfS hätte schwerste Nachteile für die Betroffenen und ihre Familien bedeutet. Ein Rücktritt vom gerade erworbenen Mandat wäre sofort als ein Eingeständnis interpretiert worden.

Zugleich war klar: Die Forderung nach Neuwahlen war politisches Abenteurertum. Der Wähler hatte einen klaren Auftrag erteilt, gewollt waren Währungsunion und schnelle deutsche Einheit. Allerdings dachten die meisten noch an einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

Die innere Lage der DDR war instabil. Gerade die vom Termin her um zwei Monate vorgezogenen Volkskammerwahlen hatten ja diesen Zustand beenden sollen. Das wurde durch die »Stasi«-Hysterie in Frage gestellt.

Auf der Suche nach Lösungen

Am 21. März 1990 konfrontierte der Leiter des Staatlichen Komitees zur MfS-Auflösung, Günter Eichhorn, einige Sachverständige mit der Tatsache, daß die Regierungsbevollmächtigten, also Fritz Peter, Gerhard Böhm, Werner Fischer und Bischof Gottfried Forck, die Überprüfung der Volkskammerabgeordneten angewiesen hatten. Alle soeben frei gewählten Abgeordneten sollten anhand der Karteien F-16 (Klarnamenkartei) und F-22 (Decknamenkartei) in der Zentrale gecheckt werden. In einem Pressezentrum sollten die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Die erste Reaktion war betretenes Schweigen, dann sagte einer der Beteiligten: »Wenn dies geschieht, ist die DDR ein Haufen Dreck, der lediglich verdient, angeschlossen zu werden.« Visionäre Worte. Alle Anwesenden äußerten sich geschlossen gegen das Vorhaben. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft charakterisierte das Ganze als glatten Verfassungsbruch. Im Ergebnis der Beratung verständigte sich Günter Eichhorn mit Hans Modrow, der seine Regierungsbevollmächtigten zurückzog. Das große Spektakel fiel damit aus, aber der Druck auf eine Überprüfung der Volkskammerabgeordneten vor allem seitens der Bürgerkomitees und der Medien nahm zu.

Am 28. März 1990 umringten in den Abendstunden rund 2000 Demonstranten den Palast der Republik und forderten die Überprüfung der Abgeordneten. Weniger die Zahl der Demonstranten (Werner Fischer erklärte selbst dazu: »Ich wußte gar nicht, daß wir noch so viele sind«) als vielmehr das Medienecho zwangen jetzt die Volkskammer zu einer Reaktion.

Am 29. März 1990 wurde in einer erneuten Beratung im MfS-Auflösungskomitee nach einem möglichen Weg gesucht, die Volkskammerabgeordneten zu überprüfen. Nach hitziger Debatte setzte sich die Überzeugung durch, daß dies Sache der Parteien selbst sei, also kein Eingriff von staatlicher Seite erfolgen sollte. Das wurde dann so von Teilnehmern der Beratung am Abend vor dem Ältestenrat der Volkskammer vorgetragen. Im Verlauf des 29. März 1990 meldeten erst Ibrahim Böhme, der Vorsitzende der Ost-SPD, und kurze Zeit später Lothar de Maiziere (CDU) und Gregor Gysi (PDS) ihren Besuch im Zentralarchiv des MfS, welches seit dem 1. März 1990 dem Innenministerium unterstand, in der Berliner Normannenstraße an.

An diesem Abend fielen in der Volkskammer die endgültigen Entscheidungen. Diese liefen, wie zu erwarten, auf einen Kompromiß hinaus. Die Parteien überprüften sich selbst, wobei sich die Abgeordneten dem freiwillig unterzogen. Die Überprüfungen sollten durch Vertrauenspersonen, Rechts- und Kirchenvertreter erfolgen. Sie erstreckten sich nur auf die Sichtung der Karteien F-16 und F-22, Akten wurden nicht beigezogen. Eine Bewertung der Ergebnisse der Karteisichtung wie auch Einsicht in die Akten sollten einem noch zu bildenden Untersuchungsausschuß der Volkskammer vorbehalten sein. Außerdem sollte ein Sonderausschuß zur MfS-Problematik gebildet werden, der auch Mitglieder der Bürgerkomitees als Mitarbeiter einstellen konnte.

Das wichtigste war gesichert: die Konstituierung des Parlaments und die Bildung einer Regierung. Ansonsten, so die Erwartungen, sollte in den bevorstehenden drei bis fünf Jahren Existenz der DDR eine angemessene Lösung der MfS-Problematik möglich sein. »Wie kann es sein«, fragte mich eine Reporterin von ABC-News, »daß sich ein demokratisch gewähltes Parlament von der Straße zwingen läßt, sich auf geheimdienstliche Tätigkeit überprüfen zu lassen?«, wobei sie keinen Zweifel daran ließ, daß wir wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank hätten.

Ibrahim Böhme hatte es eilig

Am 30. März 1990 erschien Ibrahim Böhme inmitten eines Schwarms von Presseleuten im Archiv in der Berliner Normannenstraße. Für die Presse war freilich am Eingang Schluß, nur Friedrich-Wilhelm Freiherr von Seil, Monsignore Karl-Heinz Ducke, Werner Fischer und zwei Anwälte durften mit ihm ins Archiv.

Der politische Gebrauchswert von Ibrahim Böhme war mit dem Wahlergebnis stark gesunken, aber immerhin wurde er in der angestrebten großen Koalition von »Allianz«, SPD und Liberalen als zukünftiger Außenminister angesehen. Warum er eigentlich kam, war etwas unklar. Verdächtigungen gegen alles und jeden waren in den letzten Tagen groß im Schwange, da kamen die etwas späten Anwürfe von Werner Fischer gegen ihn nicht überraschend. Ibrahim Böhme hatte es aber dann sogar mit seiner Überprüfung besonders eilig. Nicht abwegig ist, daß er die Vorinformation: »Ibrahim, du liegst nicht ein« hatte und damit die gesamte Überprüfungsaktion befördern wollte. So wäre sein kaum merkliches Erschrecken, als die Recherchen nicht nach Ibrahim Böhme, sondern nach Manfred Böhme - so hieß er eigentlich - geführt wurden, erklärbar. Freilich waren die Resultate des Speichers zu ihm nicht eindeutig. Es gab zwar Hinweise zu einer IM-Tätigkeit, diese waren aber nicht ausreichend. Eindeutig war nur seine Inhaftierung in der DDR aus politischen Gründen belegt. Auch weitere Recherchen im Schnellverfahren - so wurden allein in der Normannenstraße im Verlaufe des Tages 60 Meter Akten gesichtet - trugen nicht zu einer Präzisierung bei.

Am Abend des 2. April 1990 erklärte Ibrahim Böhme seinen Rücktritt von allen Ämtern. Das war kein Eingeständis einer IM-Tätigkeit, vielmehr ein Reflex auf den innenpolitischen Druck. Er behielt sein Mandat in der Volkskammer und wurde vorübergehend Berliner Polizeibeauftragter. Später haben Erich Loest und Reiner Kunze Tatsachen vorgelegt, die ihn schwer belasteten. Dem politischen folgte der innere Rückzug. Ohne jemals eine IM-Tätigkeit eingestanden zu haben, starb er Ende der neunziger Jahre einsam und verlassen in Berlin-Prenzlauer Berg.

Wenige Stunden nach Ibrahim Böhme - Lothar de Maiziere war verhindert - erschien Gregor Gysi. Gut gelaunt, selbstsicher und aufgeräumt beherrschte er die Szene. Er überprüfte seine Person und auch die des zukünftigen Ministerpräsidenten. Das ging sehr schnell, zu beiden konnten keine Akten nachgewiesen werden, was damals mit Erleichterung aufgenommen wurde.

Am 2. April 1990 liefen dann die Überprüfungen im Zentralarchiv in der Normannenstraße an. Sie sollten sich bis zum 11. April 1990 hinziehen. In dieser Zeit zogen sich die Medien sichtbar zurück, und auch die emotionale Erregung legte sich bald. Nach Abschluß der Aktion erschienen dann noch lediglich ein paar kurze Zeilen in einigen Zeitungen.

Den Auftakt machte das Bündnis 90, die CDU beschloß die Aktion. Der Rechtsvertreter vom Bündnis 90 gab zu Beginn eine persönliche Erklärung ab, in der er die Verfassungswidrigkeit des Verfahrens zu bedenken gab und die Akten für »rechtlich und moralisch nicht aussagefähig« befand. Das Bürgerkomitee Berlin, welches mit seinen Vertretern gleichfalls präsent war, schloß sich dem mit einer ähnlich lautenden Erklärung an. Das löste einiges Befremden aus. Schließlich wurden nicht aller Tage gewählte Parlamentarier auf geheimdienstliche Tätigkeit überprüft, dann sollten die Mitinitiatoren der Aktion sich wenigstens dazu bekennen.

Die Überprüfungen selbst verliefen ruhig, man war sich des Ernstes der Situation bewußt. Nur ein Abgeordneter einer neukonservativen Partei fiel aus der Rolle und beschimpfte schon die Polizisten im Eingangsbereich als »Lumpen« und »Verbrecher«. Als Vertrauenspersonen agierten viele Politiker, die in der Öffentlichkeit bekannt waren oder es noch wurden. So waren u.a. Gregor Gysi, Peter-Michael Diestel, Harald Ringstorff und Angela Merkel in diesen Tagen im Archiv. Am 5. April überprüften Lothar de Maiziere, Gregor Gysi und Manfred Stolpe Sabine Bergmann-Pohl, die dann bekanntermaßen Volkskammerpräsidentin wurde.

Kein Spitzel bei der DSU

Eher komisch verlief die Überprüfung der DSU. Zunächst tauchte die Fraktion geschlossen auf, was so nicht vereinbart war. Immerhin sprach das dafür, daß der Anlaß sehr ernst genommen wurde. Feindselige Blicke untereinander signalisierten, daß man sich gegenseitig kräftig verdächtigte. Dann wurde der vorgesehene Rechtsbeistand, Gregor Gysi (!), durch Peter-Michael Diestel ersetzt.

Vergnügt klatschte ein Vertreter des Bürgerkomitees Berlin in die Hände: »Die DSU. Jetzt wird es etwas geben.« Sein Jagdinstinkttrog. Das Resultat war: nichts, gar nichts. Die DSU setzte dies gleich voller Stolz in die Zeitungen. Löblich, kein MfS-Spitzel dabei. Aber sonst? Kein operativer Untersuchungsvorgang? Keine operative Personenkontrolle? Bei so aktiven Widerstandskämpfern? Gut, an den Ergebnissen der Kartei Überprüfung konnte gezweifelt werden, aber je mehr man sich »jedermann« näherte, desto zuverlässiger wurden sie. Und hier war Jedermann!

Erste Ableitung: Das MfS war ein lausiger Dienst, der die wahren Feinde der DDR nicht erkannt hatte. Zweite und wahrscheinlichere Ableitung: Das Widerständlerturn der Beteiligten war erst einige Monate alt. Allerdings war nicht zu übersehen: die Trittbrettfahrer des MfS-Syndroms kamen in Bewegung.

Alte Volkskammer war lupenrein

Es gab noch weitere Überprüfungsanträge, die leicht durchschaubare Interessen verfolgten. Da war der Antrag des Bürgerkomitees, das Staatliche Komitee für die MfS-Auflösung zu überprüfen. Das Ergebnis war leicht vorhersehbar. Das Komitee hatte seinerzeit zirka ein Drittel seiner Mitarbeiter aus ehemaligen Mitarbeitern des MfS rekrutiert. Das war Gründungskonsens und hatte wenige Wochen zuvor keinen sonderlich erregt. Nunmehr sollten diese ihre Arbeitsplätze räumen. Wer die freiwerdenden Stellen besetzen wollte, daran bestand kein Zweifel. Natürlich die Mitglieder der Bürgerkomitees.

Zusätzlich beantragte am 17. April der Sprecherrat des Neuen Forums seine Überprüfung. Auch hier war die Absicht unverkennbar: Der Speicher sollte offengehalten werden. Die inzwischen konstituierte Regierung de Maiziere setzte die schleichende Einführung der »Regelabfrage« aus. Am gleichen 17. April unterstellte sich der neue Innenminister, Peter-Michael Diestel, das MfS-Auflösungskomitee in der bestehenden Form. Dies trug ihm sofort die Feindschaft der Bürgerkomitees ein, wobei deren Motiv nicht aus reinen Quellen stammte.

Damit waren die Überprüfungen vorerst beendet. Allerdings würde bald ein Untersuchungsausschuß seine Arbeit aufnehmen, das Parlament galt nunmehr als belastet, wobei der Vorwurf auch auf die Regierung erweitert werden konnte. Ironie der Geschichte: Die alte abgewählte Volkskammer war im Vergleich zu dieser »Belastung« lupenrein. Die Nomenklaturkader des ZK der SED (notabene alle!) durften durch das MfS nicht bearbeitet, geschweige denn inoffiziell verpflichtet werden.

Der Dreistufenplan wurde vergessen. Das Bürgerkomitee Schwerin mahnte noch im Juni 1990 seinen Vollzug an. Es erhielt nicht einmal eine Antwort.