„junge Welt“
vom 12.03.2005
Thema
Die Überprüfungen
Epochenumbruch 1989, Rückwende in der DDR vor 15 Jahren. Der Dreistufenplan und Wolfgang Schnur - Duplizität der Ereignisse (Serie - XIII)
Matthias Wagner
Am 12. März 1990 gab Werner Fischer von der Initiative Frieden und
Menschenrechte, zugleich noch einer der Regierungsbevollmächtigten für die Auflösung des Ministeriums für
Staatssicherheit (MfS) der Regierung Modrow, den Abschlußbericht der AG Sicherheit vor dem Runden Tisch. Dabei
entwickelte er einen Dreistufenplan, der auf die Vernichtung der
personenbezogenen Daten des Ministeriums für Staatssicherheit hinauslief.
Die erste Stufe, die
Vernichtung der Zentralen Personendatenbank des MfS, war im Februar 1990
bereits vor laufenden Kameras erfolgt. Die Presse titelte damals, daß
nunmehr 109000 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) erleichtert aufatmen könnten. Dem war aber nicht so, die Zentrale
Personendatenbank enthielt vielmehr Aufklärungsergebnisse
zu gegnerischen Agenten, Terroristen usw. In einer zweiten Stufe sollten die
Personenkarteien und in einer dritten Stufe die Akten selbst vernichtet werden.
Zweifellos eine radikale Lösung, das Ziehen eines Schlußstriches.
Diese Idee kann man, wenn man so will, als das Vermächtnis des Runden Tisches in dieser Frage werten.
Natürlich konnte der Dreistufenplan für die künftige Regierung nach den
bevorstehenden Wahlen nur den Charakter einer Empfehlung haben, aber die
Erwartungshaltung der AG Sicherheit präferierte ohnehin
eine SPD-Bündnis-90-Regierungskoalition mit
einem Ministerpräsidenten Ibrahim Böhme. Die Wahlerwartung stellte einer der Beteiligten mir
gegenüber folgendermaßen dar: »SPD: 50 Prozent, Bündnis 90: 20 Prozent.«
Wenige Stunden zuvor spielte sich an diesem 12. März ein
Ereignis ab, welches lange Schatten auf die Realisierung dieses Dreistufenplans
warf.
Der Wahlkampf zu den Volkskammerwahlen
vom 18. März 1990 wurde von allen beteiligten Seiten verbissen und
emotionsgeladen geführt. Viele DDR-Bürger haben ihn damals als schmutzig empfunden. Die Pole der
Auseinandersetzung waren unschwer auszumachen. Da war die SPD, die mit ihrer
westlichen Schwesterpartei im Bunde schnell und mit hohem Antritt gestartet
war, und da war die von der Kanzler-Kohl-CDU
initiierte »Allianz für Deutschland«. In letzterer waren sehr
unterschiedliche Kräfte vereinigt. Das war zum einen
die brave alte DDR-CDU, ferner die Neugründung Deutsche
Soziale Union (DSU) als Ableger der bayrischen CSU und als »Juwel« der aus der Bürgerbewegung hervorgegangene »Demokratische
Aufbruch« (DA). Die Wahlaussichten der »Allianz« waren mit dem Versprechen einer
Währungs- und Sozialunion mit der Bundesrepublik und der
Perspektive der schnellen deutschen Einheit in den wenigen Wochen vor den
Wahlen erheblich gestiegen.
Dementsprechend selbstbewußt
trat der DA-Vorsitzende, der Rostocker Rechtsanwalt Wolfgang Schnur, auf, dem
auch schon mal der Satz entwich: »Hier steht euer neuer Ministerpräsident«. Sein Auftreten war umstritten,
am Runden Tisch spielte er eine treibende Rolle gegen die Leitungskader im
Lande, von denen das Gros nach wie vor in Amt und Würden saß. So erreichten die plötzlich im Wahlkampf gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er sei Inoffizieller Mitarbeiter des MfS gewesen, was
er bestritt, größte Publizität.
Ein Brief an
Mielke obenauf
Mit Genehmigung der
Regierungsbevollmächtigten für die MfS-Auflösung sahen justament an dem Tag, an dem der Dreistufenplan vorgetragen
wurde, die Pfarrer Rainer Eppelmann und Oswald Wutzke
vom DA die Akten in der Berliner Normannenstraße zu Wolfgang
Schnur ein; diese Möglichkeit eröffnete der DDR-Ministerratsbeschluß vom 8. Februar
1990. Schon nach wenigen Minuten war klar, daß die Karriere von
Wolfgang Schnur unter den obwaltenden Umständen beendet
war. Es war nicht so, daß in der Zentrale besonders viele Akten zu ihm
vorhanden waren, das Gros seiner Akten lag in Rostock. Eigentlich war es nur
ein obenauf liegender Brief von Wolfgang Schnur, gerichtet an den Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, der ihm zum Verhängnis wurde. In diesem berief er sich u. a. auf seine langjährigen Verdienste als Inoffizieller
Mitarbeiter.
Daß bereits der erste Griff bei der ersten Überprüfung auf MfS-Mitarbeit eines
Menschen anhand dieser Akten ein solch durchschlagendes Ergebnis zeitigte,
konnte Zufall sein, war aber wahrscheinlich in dem konkreten Fall eine »Hinrichtung« aus dem eigenen Apparat. Die
unmittelbaren Folgen waren der Rücktritt von Wolfgang Schnur von
seinen Ämtern und Einbußen an Wählerstimmen für den DA, die allerdings keinen
gravierenden Einfluß
auf das Wahlergebnis der »Allianz für Deutschland« insgesamt hatten.
Der Fall Schnur hatte
mehrere Dimensionen. Zunächst: Die Akten waren erstmals,
wenngleich auf einer rechtlichen Grundlage, gegen einen Menschen eingesetzt
worden. Die Leichtigkeit des Verfahrens, verbunden mit schneller und
durchschlagender Überführung, umgab den Aktenspeicher nunmehr mit dem Nimbus der
Unfehlbarkeit. Nicht zu übersehen war aber zu diesem
Zeitpunkt, daß
das ganz gewöhnliche Foul im Wahlkampf mit
etwas Abstand zu einem Akt demokratischer Läuterung,
verbunden mit moralischer Selbsterhöhung,
umgedichtet wurde. Die Dichtung geht so weit, daß Joachim Gauck in
einer bei Norbert Robers bestellten Biographie (»Joachim Gauck:
Die Biographie einer Institution«, Berlin 2000, S. 195) allen
Ernstes die Enttarnung von Wolfgang Schnur und Ibrahim Böhme als Verdienst seiner Behörde
bezeichnete - zu diesem Zeitpunkt war Joachim Gauck noch nicht einmal
Abgeordneter der Volkskammer.
Die Wahlen vom
18. März
Am Morgen des 18. März sah eine strahlende Sonne auf ein Land, welches nach den
»ersten freien und demokratischen Wahlen« am Abend - so die Erwartungshaltung vieler in der Öffentlichkeit agierender Persönlichkeiten -
eine sozialdemokratisch geführte Regierung haben würde. Doch die Seismographen hatten falsche Signale gesetzt,
die Welle der »Allianz« spülte alle Wahlerwartungen hinweg.
Nichts war mit einer Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90! Der revolutionäre Prozeß,
wenn es denn einer war, war zu Ende, seine Helden konnten gehen. Damit waren
auch Konsequenzen für die MfS-Auflösung absehbar, zumal sich die Kontrollinstanzen, speziell
die Bürgerkomitees, vielfach aus den Bürgerbewegungen und der Sozialdemokratie rekrutiert hatten.
Würde man sich in die Wahlniederlage fügen? Schrille Töne waren
bereits am Vormittag des Wahltages aus Erfurt zu hören. Vorerst kamen sie von DA-Leuten, ein Revanchefoul für Wolfgang Schnur lag in der Luft. Ehemalige Inoffizielle
Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR würden in Massen
in die Volkskammer gewählt! Gerüchte gingen um, in den Medien brach ein Sturm los. Zu Wortführern machten sich ausgerechnet die politischen Kräfte, die mit dem Dreistufenplan einen Schlußstrich ziehen
wollten. Des Pudels Kern trat schnell zutage. Wenn mehr als zehn Prozent der
Abgeordneten IM waren, dann, so die übereinstimmende
Meinung von SPD, Bündnis 90 und Bürgerkomitees, seien Neuwahlen fällig.
Damit war ein ganz heikler
Punkt erreicht. Natürlich war nicht auszuschließen, daß sich unter den gewählten Abgeordneten ehemalige IM befanden. Die Verfassung
sagt zur Wählbarkeit lediglich, daß
die Abgeordneten Bürger der DDR und 18 Jahre alt
sein sollten. Zudem war vor den Wahlen relative Entspannung eingetreten. Wäre die gedachte Koalition von SPD und Bündnis 90 unter Ibrahim Böhme Realität geworden, hätte sich das Problem wohl in
einigen Wochen durch den Vollzug des Dreistufenplanes erledigt.
Nun aber? Das Eingeständnis der Zusammenarbeit mit dem MfS hätte schwerste Nachteile für die
Betroffenen und ihre Familien bedeutet. Ein Rücktritt vom
gerade erworbenen Mandat wäre sofort als ein Eingeständnis interpretiert worden.
Zugleich
war klar: Die Forderung nach Neuwahlen war politisches Abenteurertum. Der Wähler hatte einen klaren Auftrag erteilt, gewollt waren Währungsunion und schnelle deutsche Einheit. Allerdings
dachten die meisten noch an einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
Die innere Lage der DDR war
instabil. Gerade die vom Termin her um zwei Monate vorgezogenen Volkskammerwahlen
hatten ja diesen Zustand beenden sollen. Das wurde durch die »Stasi«-Hysterie in Frage gestellt.
Auf der Suche
nach Lösungen
Am 21. März 1990 konfrontierte der Leiter
des Staatlichen Komitees zur MfS-Auflösung, Günter Eichhorn, einige Sachverständige mit der Tatsache, daß die
Regierungsbevollmächtigten, also Fritz Peter,
Gerhard Böhm, Werner Fischer und Bischof Gottfried Forck, die Überprüfung der Volkskammerabgeordneten
angewiesen hatten. Alle soeben frei gewählten
Abgeordneten sollten anhand der Karteien F-16 (Klarnamenkartei) und F-22
(Decknamenkartei) in der Zentrale gecheckt werden. In einem Pressezentrum sollten
die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Die erste Reaktion war betretenes
Schweigen, dann sagte einer der Beteiligten: »Wenn dies
geschieht, ist die DDR ein Haufen Dreck, der lediglich verdient, angeschlossen
zu werden.«
Visionäre Worte. Alle Anwesenden äußerten sich geschlossen gegen das Vorhaben. Der Vertreter
der Generalstaatsanwaltschaft charakterisierte das Ganze als glatten Verfassungsbruch.
Im Ergebnis der Beratung verständigte sich Günter Eichhorn mit Hans Modrow, der seine Regierungsbevollmächtigten zurückzog. Das große Spektakel fiel damit aus, aber der Druck auf eine Überprüfung der Volkskammerabgeordneten
vor allem seitens der Bürgerkomitees und der Medien nahm
zu.
Am 28. März 1990 umringten in den Abendstunden rund 2000
Demonstranten den Palast der Republik und forderten die Überprüfung der Abgeordneten. Weniger
die Zahl der Demonstranten (Werner Fischer erklärte selbst
dazu: »Ich wußte gar nicht, daß wir noch so
viele sind«) als vielmehr das Medienecho zwangen
jetzt die Volkskammer zu einer Reaktion.
Am 29. März 1990 wurde in einer erneuten Beratung im MfS-Auflösungskomitee nach einem möglichen Weg
gesucht, die Volkskammerabgeordneten zu überprüfen. Nach hitziger Debatte setzte sich die Überzeugung durch, daß dies Sache der
Parteien selbst sei, also kein Eingriff von staatlicher Seite erfolgen sollte.
Das wurde dann so von Teilnehmern der Beratung am Abend vor dem Ältestenrat der Volkskammer vorgetragen. Im Verlauf des 29.
März 1990 meldeten erst Ibrahim Böhme, der Vorsitzende der Ost-SPD,
und kurze Zeit später Lothar de Maiziere (CDU) und
Gregor Gysi (PDS) ihren Besuch im Zentralarchiv des MfS, welches seit dem 1. März 1990 dem Innenministerium unterstand, in der Berliner
Normannenstraße an.
An diesem Abend fielen in
der Volkskammer die endgültigen Entscheidungen. Diese
liefen, wie zu erwarten, auf einen Kompromiß hinaus. Die
Parteien überprüften sich selbst, wobei sich die
Abgeordneten dem freiwillig unterzogen. Die Überprüfungen sollten durch Vertrauenspersonen, Rechts- und
Kirchenvertreter erfolgen. Sie erstreckten sich nur auf die Sichtung der
Karteien F-16 und F-22, Akten wurden nicht beigezogen.
Eine Bewertung der Ergebnisse der Karteisichtung wie auch Einsicht in die Akten
sollten einem noch zu bildenden Untersuchungsausschuß der Volkskammer
vorbehalten sein. Außerdem sollte ein Sonderausschuß
zur MfS-Problematik gebildet werden, der auch Mitglieder der Bürgerkomitees als Mitarbeiter einstellen konnte.
Das wichtigste war
gesichert: die Konstituierung des Parlaments und die Bildung einer Regierung.
Ansonsten, so die Erwartungen, sollte in den bevorstehenden drei bis fünf Jahren Existenz der DDR eine angemessene Lösung der MfS-Problematik möglich sein. »Wie kann es sein«, fragte mich
eine Reporterin von ABC-News, »daß sich
ein demokratisch gewähltes Parlament von der Straße zwingen läßt, sich auf geheimdienstliche Tätigkeit überprüfen zu lassen?«, wobei sie keinen Zweifel daran ließ, daß wir wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank hätten.
Ibrahim Böhme hatte es eilig
Am 30. März 1990 erschien Ibrahim Böhme inmitten
eines Schwarms von Presseleuten im Archiv in der Berliner Normannenstraße. Für die Presse war freilich am
Eingang Schluß,
nur Friedrich-Wilhelm Freiherr von Seil, Monsignore Karl-Heinz Ducke, Werner
Fischer und zwei Anwälte durften mit ihm ins Archiv.
Der politische
Gebrauchswert von Ibrahim Böhme war mit dem Wahlergebnis
stark gesunken, aber immerhin wurde er in der angestrebten großen Koalition von »Allianz«, SPD und Liberalen als zukünftiger Außenminister angesehen. Warum er eigentlich kam, war etwas
unklar. Verdächtigungen gegen alles und jeden
waren in den letzten Tagen groß im Schwange, da kamen die etwas
späten Anwürfe von Werner Fischer gegen ihn
nicht überraschend. Ibrahim Böhme hatte es
aber dann sogar mit seiner Überprüfung besonders eilig. Nicht abwegig ist, daß
er die Vorinformation: »Ibrahim, du liegst nicht ein« hatte und damit die gesamte Überprüfungsaktion befördern wollte.
So wäre sein kaum merkliches Erschrecken, als die Recherchen
nicht nach Ibrahim Böhme, sondern nach Manfred Böhme - so hieß er eigentlich - geführt wurden, erklärbar. Freilich
waren die Resultate des Speichers zu ihm nicht eindeutig. Es gab zwar Hinweise
zu einer IM-Tätigkeit, diese waren aber nicht
ausreichend. Eindeutig war nur seine Inhaftierung in der DDR aus politischen Gründen belegt. Auch weitere Recherchen im Schnellverfahren -
so wurden allein in der Normannenstraße im Verlaufe
des Tages 60 Meter Akten gesichtet - trugen nicht zu einer Präzisierung bei.
Am Abend des 2. April 1990
erklärte Ibrahim Böhme seinen Rücktritt von allen Ämtern. Das war
kein Eingeständis
einer IM-Tätigkeit, vielmehr ein Reflex auf
den innenpolitischen Druck. Er behielt sein Mandat in der Volkskammer und wurde
vorübergehend Berliner Polizeibeauftragter. Später haben Erich Loest und Reiner
Kunze Tatsachen vorgelegt, die ihn schwer belasteten. Dem politischen folgte
der innere Rückzug. Ohne jemals eine IM-Tätigkeit eingestanden zu haben, starb er Ende der neunziger
Jahre einsam und verlassen in Berlin-Prenzlauer Berg.
Wenige Stunden nach Ibrahim
Böhme - Lothar de Maiziere war verhindert - erschien Gregor
Gysi. Gut gelaunt, selbstsicher und aufgeräumt beherrschte
er die Szene. Er überprüfte seine Person und auch die des zukünftigen Ministerpräsidenten. Das
ging sehr schnell, zu beiden konnten keine Akten nachgewiesen werden, was
damals mit Erleichterung aufgenommen wurde.
Am 2. April 1990 liefen
dann die Überprüfungen im Zentralarchiv in der
Normannenstraße an. Sie sollten sich bis zum
11. April 1990 hinziehen. In dieser Zeit zogen sich die Medien sichtbar zurück, und auch die emotionale Erregung legte sich bald. Nach Abschluß
der Aktion erschienen dann noch lediglich ein paar kurze Zeilen in einigen
Zeitungen.
Den Auftakt machte das Bündnis 90, die CDU beschloß die Aktion. Der
Rechtsvertreter vom Bündnis 90 gab zu Beginn eine persönliche Erklärung ab, in der er die
Verfassungswidrigkeit des Verfahrens zu bedenken gab und die Akten für »rechtlich und moralisch nicht
aussagefähig« befand. Das Bürgerkomitee Berlin, welches mit seinen Vertretern
gleichfalls präsent war, schloß sich dem mit
einer ähnlich lautenden Erklärung an. Das löste einiges Befremden aus. Schließlich wurden nicht aller Tage gewählte Parlamentarier auf geheimdienstliche Tätigkeit überprüft, dann sollten die Mitinitiatoren der Aktion sich
wenigstens dazu bekennen.
Die Überprüfungen selbst verliefen ruhig,
man war sich des Ernstes der Situation bewußt. Nur ein
Abgeordneter einer neukonservativen Partei fiel aus der Rolle und beschimpfte
schon die Polizisten im Eingangsbereich als »Lumpen« und »Verbrecher«. Als Vertrauenspersonen agierten viele Politiker, die in
der Öffentlichkeit bekannt waren oder es noch wurden. So waren u.a. Gregor Gysi, Peter-Michael Diestel, Harald Ringstorff
und Angela Merkel in diesen Tagen im Archiv. Am 5. April überprüften Lothar de Maiziere, Gregor
Gysi und Manfred Stolpe Sabine Bergmann-Pohl, die dann bekanntermaßen Volkskammerpräsidentin
wurde.
Kein Spitzel bei
der DSU
Eher komisch verlief die Überprüfung der DSU. Zunächst tauchte die Fraktion geschlossen auf, was so nicht
vereinbart war. Immerhin sprach das dafür, daß
der Anlaß
sehr ernst genommen wurde. Feindselige Blicke untereinander signalisierten, daß
man sich gegenseitig kräftig verdächtigte. Dann wurde der vorgesehene Rechtsbeistand, Gregor
Gysi (!), durch Peter-Michael Diestel ersetzt.
Vergnügt klatschte ein Vertreter des Bürgerkomitees Berlin in die Hände: »Die DSU. Jetzt wird es etwas geben.« Sein
Jagdinstinkttrog. Das Resultat war: nichts, gar nichts. Die DSU setzte dies
gleich voller Stolz in die Zeitungen. Löblich, kein
MfS-Spitzel dabei. Aber sonst? Kein operativer Untersuchungsvorgang? Keine
operative Personenkontrolle? Bei so aktiven Widerstandskämpfern? Gut, an den Ergebnissen der Kartei Überprüfung konnte gezweifelt werden,
aber je mehr man sich »jedermann« näherte, desto zuverlässiger wurden sie. Und hier war Jedermann!
Erste Ableitung: Das MfS
war ein lausiger Dienst, der die wahren Feinde der DDR nicht erkannt hatte. Zweite
und wahrscheinlichere Ableitung: Das Widerständlerturn der
Beteiligten war erst einige Monate alt. Allerdings war nicht zu übersehen: die Trittbrettfahrer des MfS-Syndroms kamen in
Bewegung.
Alte Volkskammer
war lupenrein
Es gab noch weitere Überprüfungsanträge, die leicht durchschaubare Interessen verfolgten. Da war
der Antrag des Bürgerkomitees, das Staatliche
Komitee für die MfS-Auflösung zu überprüfen. Das Ergebnis war leicht
vorhersehbar. Das Komitee hatte seinerzeit zirka ein Drittel seiner Mitarbeiter
aus ehemaligen Mitarbeitern des MfS rekrutiert. Das war Gründungskonsens und hatte wenige Wochen zuvor keinen sonderlich
erregt. Nunmehr sollten diese ihre Arbeitsplätze räumen. Wer die freiwerdenden Stellen besetzen wollte, daran
bestand kein Zweifel. Natürlich die Mitglieder der Bürgerkomitees.
Zusätzlich beantragte am 17. April der Sprecherrat des Neuen
Forums seine Überprüfung. Auch hier war die Absicht unverkennbar: Der Speicher
sollte offengehalten werden. Die inzwischen
konstituierte Regierung de Maiziere setzte die schleichende Einführung der »Regelabfrage« aus. Am gleichen 17. April unterstellte sich der neue
Innenminister, Peter-Michael Diestel, das MfS-Auflösungskomitee in der bestehenden Form. Dies trug ihm sofort
die Feindschaft der Bürgerkomitees ein, wobei deren
Motiv nicht aus reinen Quellen stammte.
Damit waren die Überprüfungen vorerst beendet.
Allerdings würde bald ein Untersuchungsausschuß seine Arbeit
aufnehmen, das Parlament galt nunmehr als belastet, wobei der Vorwurf auch auf
die Regierung erweitert werden konnte. Ironie der Geschichte: Die alte abgewählte Volkskammer war im Vergleich zu dieser »Belastung« lupenrein. Die Nomenklaturkader
des ZK der SED (notabene alle!) durften durch das MfS nicht bearbeitet,
geschweige denn inoffiziell verpflichtet werden.
Der Dreistufenplan wurde
vergessen. Das Bürgerkomitee Schwerin mahnte noch im Juni 1990 seinen Vollzug
an. Es erhielt nicht einmal eine Antwort.