ZWIE - GESPRÄCH NR. 20, Seite 31 - 32
Leserbrief:
Ich habe im Dezember die Hefte 1 bis 18 der
"ZWIE-GESPRÄCHE" erworben und sie alle mit wachsendem Interesse
gelesen. Zu meinem Erstaunen habe ich eine Vielzahl meinen eigenen Auffassungen
entsprechenden, ihnen nahekommenden oder doch wenigstens nachvollziehbaren und
damit bedenkenswerten Ansichten entdeckt. Nur zu zwei Beiträgen möchte ich
offenen Widerspruch anmelden:
Erstens:
Herbert Brehmer "Antisemitismus im Geheimdienst" im Heft 3:
Wolfgang Hartmann hat dazu in seinem Leserbrief im
Heft 7 bereits Notwendiges ausgeführt. Auch meine persönlichen Erfahrungen
stützen die Ansichten Herbert Brehmers nicht. Mein ehemaliger unmittelbarer
Vorgesetzter, der Leiter der Hauptabteilung XX, Generalleutnant Kienberg, war
ebenso jüdischer Abstammung wie eine meiner engsten und fähigsten Mitarbeiterinnen.
In beiden Fällen war ihre Herkunft allgemein bekannt, spielte aber in unserem
Umgang miteinander überhaupt keine Rolle. Ich betrachte es als Ausdruck
bewältigter Vergangenheit, wenn eine solche Normalität existiert, die übrigens
Ignaz Bubis in Reaktion auf die provozierende Frage, ob seine Heimat nicht
Israel sei, vehement einklagte: er sei ein Deutscher wie jeder andere Deutsche
auch.
Die Hauptabteilung XX hat bei der Aufklärung
antisemitischer Schmierereien, der Verfasser von entsprechenden Hetz- und
Drohbriefen, bei einschlägigen Grabschändungen usw. mit der gleichen
Konsequenz gearbeitet, wie bei analogen Vorkommnissen der Verbreitung und Umsetzung
faschistischen Gedankengutes im engeren Sinne. Die kleine, nur ca. 1. 500
Personen umfassende Jüdische Gemeinde in der DDR stand unter dem besonderen
Schutz des MfS und speziell der Hauptabteilung XX. Auch geringfügigste
sicherheitspolitische Anliegen wurden mit größter Aufmerksamkeit und
Korrektheit behandelt.
Zweitens:
Sigmar Faust "Freier Umgang mit der Unfreiheit?" im Heft 16:
Der im Heft 18 angemeldete Gesprächsbedarf von
Dieter Mechtel entspricht auch meinen Überlegungen. Ich halte es darüber hinaus
im fünften Jahr nach der Wende für erforderlich, eine Bilanz zu ziehen, was an
den ungeheuerlichen Anschuldigungen gegen Verantwortungsträger der DDR und
speziell des MfS Ausfluß einer gelenkten Haßpropaganda und was tatsächlich
belegbar ist. Gerade deshalb ist bekanntlich das Insiderkomitee zur
Aufarbeitung der Geschichte des MfS gegen eine Schließung der Akten. Wer keine
Lynchjustiz will, muß zumindest bestimmen, was anzuklagen ist, wer dafür
seiner Ansicht nach Verantwortung trägt und nach welchen Maßstäben geurteilt
werden soll. Wer von 100 000 Menschenopfern spricht, sollte sich wenigstens die
Mühe machen zu erklären, von welchen Opfern er spricht und wessen Opfer diese
Menschen sein sollen. Er sollte sich auch dazu äußern, ob allgemein anerkannte
Normen des internationalen Rechts, wie Rückwirkungsverbot, individueller
Schuldnachweis, Recht auf Verteidigung usw. von ihm akzeptiert werden.
Dazu wird noch vieles zu sagen sein. Eines möchte
ich aber sofort richtig stellen: Josef Kneifel, der Panzersprenger von Karl-Marx-Stadt,
eignet sich nicht zum Sockelhelden. Kneifel hat seinen Sprengstoffanschlag auf
ein Denkmal der Befreiung vom Faschismus nicht wie Herr Faust behauptet,
nachts um halb drei, zu menschenleerer Zeit, verübt, sondern kurz vor 22.00
Uhr. Wie er selbst nach der Wende gegenüber der "Berliner Zeitung"
erklärte, sei er davon ausgegangen, daß alle Bürger einen bekannten Krimi im
Westfernsehen anschauen würden. Den Tod zufällig vorbeikommender Passanten nahm
er also ebenso in Kauf, wie den von Volkspolizisten, die vor ihrer in der Nähe
liegenden Dienststelle das abgesprengte Kettenglied fanden und nur zufällig in
dieser Zeit keine Wachablösung durchführten. Auch der Diletantismus Kneifels
entschuldigt ihn nicht, konnte er doch umso weniger die Wirkung seines
selbstgefertigten Sprengsatzes beurteilen.
Gibt es nun gute und böse Terroristen? Ist die
Anwendung terroristischer Methoden nicht in jedem Gesellschaftssystem
abzulehnen? Auch als Folteropfer ist der Terrorist Kneifel mit Vorsicht zu
behandeln. Selbst seine eigenen Schilderungen, die nicht unbedingt der Wahrheit
entsprechen müssen, wie sie z.B. im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
nachzulesen waren, geben genügend Anlaß zum Nachdenken. Kneifel rühmt sich
u.a., daß er jeden Tag seiner Haft damit beschäftigt war, seinem Wachpersonal
das Leben zur Hölle zu machen. Unter ständigen Provokationen erwähnt er z.B.,
daß er eigens ein penetrant stinkendes Gemisch aus Blut und Urin angefertigt
und damit seine Wärter bespritzt hätte.
Auch Angehörige des Strafvollzuges sind nur
Menschen, müssen sie sich noch bei Kneifel entschuldigen, daß er sie mit dieser
widerwärtigen Mischung bespritzen "mußte"? Hätte er nicht in jeder
Haftanstalt der Welt Schwierigkeiten bekommen? Subjektive Empfindungen reichen
zum Urteilen und Verurteilen nicht aus, beziehen wir uns lieber auf beweisbare
Tatsachen und ihre objektive Würdigung in be und entlastender Richtung.
Wolfgang
Schmidt, Berlin, Mitarbeiter des MfS seit 1957, zuletzt Oberstleutnant und
Leiter der Auswertungs- und Kontrollgruppe der Hauptabteilung XX