Geheimdienste in einer modernen Gesellschaft
Klaus Eichner
Zu
den häufig anzutreffenden Passagen in den Texten von Wolfgang Hartmann gehört
der Marx’sche Kategorische Imperativ:
„Die Kritik der Religion endet mit der
Lehre, dass der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei, also mit dem
kategorischen Imperativ, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein
erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist, …“
(Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen
Rechtsphilosophie; in MEW Bd. 1, S. 385)
Immer
und immer wieder hat uns Wolfgang dieses Zitat als Meßlatte zur Bewertung all
unserer – gesellschaftlichen und individuellen – Entscheidungen in der
sozialistischen Gesellschaft, nicht zuletzt bei der Bewertung der Repressionspolitik
im Sozialismus, vorgehalten.
In
seinem Beitrag auf einer Konferenz der Historischen Kommission der PDS: <<„Das
Erbe Dzierzynskis“ oder Weshalb die Nachdenklichkeit abhanden kam>>
zählt
Wolfgang Hartmann einige der negativen Entwicklungen in der DDR-Gesellschaft,
die auch nicht zuletzt mit Hilfe des MfS durchgesetzt wurden, auf und
schlussfolgert:
„Denn damit wurden für den Sozialismus große
Potentiale von Kreativität zerstört; Intellektuellenfeindlichkeit und
Misstrauen gegen kritisches Denken wurden genährt. Nachzudenken ist über die Zusammenhänge aller dieser Elemente der
Sicherheitspolitik und über ihre ideologischen Rechtfertigungen, d.h. also über
das Herrschafts- und Demokratieverständnis.“
Das
waren nur zwei Ausgangspunkte von häufigen Gedankenaustauschen und Streitgesprächen
zwischen uns über die prinzipielle Frage:
Welche
Rolle spielen Geheimdienste im Sozialismus?
oder
etwas provokativer:
Passen
Geheimdienste und Sozialismus zusammen oder schließen sie sich gegenseitig aus?
In
aller gebotenen Kürze möchte ich hier einige Gedanken zusammenfassen, die mein
weiteres Nachdenken zu diesem Thema bestimmen und die ganz bestimmt
diskussionswürdig, für einige auch stark kritikwürdig sind.
I. Geheimdienste: Versuch einer Definition
Geheime Aufklärungs- und
Abwehrdienste sind Teile der Exekutive und damit Dienste der Herrschenden, d.h.
sie sind (zumindest sollten sie es sein) im Prinzip immer Dienstleister der
Politik.
Die Geheimdienste werden –
soweit überhaupt rechtlich geregelt – vorwiegend durch eine Generalklausel
ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben geheime (konspirative) Mittel und
Methoden einzusetzen.
In der Praxis der jeweiligen
Staaten und Gesellschaften wird die konspirative Arbeit in Umfang und Qualität
sowohl durch rechtliche Regelungen als auch durch interne
Verwaltungsvorschriften stets ausgeweitet. Eine solche Entwicklung vollzieht
sich auch unabhängig von dazu erlassenen rechtlichen Regelungen, vorwiegend aus
der internen Entwicklungslogik dieser Organe heraus.
Aber geheime Mittel und
Methoden sind per se mit Einschränkungen oder Verletzungen von Persönlichkeits-
und Menschenrechten verbunden. D.h. Geheimdienste und Demokratie sind in der
Regel unvereinbar, zumindest schränken Geheimdienste die Durchsetzung demokratischer
Prinzipien in der Gesellschaft in unterschiedlichen Graden ein. Das betrifft
sowohl die klassischen Formen der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie als
auch noch mehr die weiterentwickelten Formen der Gestaltung einer individuellen
und kollektiven Selbstbestimmung der Menschen über ihre Angelegenheiten im
Rahmen anderer gesellschaftlicher Verhältnisse.
Die weitgehenden und im
Prinzip unkontrollierbaren Befugnisse von geheimen Diensten führen in jedem
Staatswesen zu einer Deformation der demokratischen Grundlagen, der politischen
Beziehungen und der öffentlichen Meinungsbildung. Sie bergen somit immer die
Gefahr des politischen Missbrauchs im Interesse der jeweils Herrschenden und
zum Nachteil ihrer politischen Opponenten in sich. Dieser Missbrauch ist in allen
Gesellschaften real und im unterschiedlichen Maße ausgeprägt.
Jeder Staat, jede
Gesellschaft, die Anspruch auf eine demokratische Legitimation erheben, müssen
sich der Frage stellen, welchen Stellenwert sie Einrichtungen beimessen, die
Befugnisse zum Einsatz geheimer Mittel und Methoden übertragen bekommen. Ganz
aktuell steht diese Frage für all jene, die immer weitergehende Befugnisse für
Einrichtungen dieser Art, weit über die klassischen Nachrichtensdienste hinaus,
fordern. Der Weg der Erweiterung geheimdienstlicher Befugnisse, ihre weitere
Verlagerung in das „Vorfeld“ der Verbrechensaufklärung und -bekämpfung, die
Übertragung geheimer Kompetenzen auf Polizeiorgane und umgekehrt exekutiver
Befugnisse auf Geheimdienste stellen eine eklatante Verletzung demokratischer
Grundprinzipien dar. Das traf im Prinzip auch auf die Sicherheitsorgane in den
damaligen sozialistischen Staaten in Europa zu.
Eine solche Wertung ist
analog auch auf die internationalen zwischenstaatlichen Beziehungen anzuwenden.
Auf diesem Gebiet ist es insbesondere der Einsatz der Geheimdienste zur
Durchsetzung imperialer Großmachtinteressen, von der Ausspähung der Schwächen
potentieller Gegner bis hin zur Durchführung von Staatsstreichen oder
Vorbereitung von Aggressionen gegen missliebige Regierungen oder
gesellschaftliche Ordnungen. Das waren und sind spezifische Charakteristika für
die Geheimdienste der imperialistischen Hauptstaaten.
Aktuell wird immer
offensichtlicher, dass diese Geheimdienstpraktiken ihre Ergänzung finden im
Wirksamwerden der Spionage- und Sicherheitsapparate nationaler und internationaler
Konzerne, sowohl bei der Überwachung ihrer Belegschaften als auch bei der
Ausspähung der Konkurrenz.
II. Geheimdienste im Realsozialismus
Die Abwehr- und Aufklärungsorgane
in den ehemaligen sozialistischen Staaten Europas waren geprägt durch das in
der Stalinzeit entstandene sowjetische Modell der Sicherheitsorgane. Das betraf
den zentralisierten Aufbau, die Zusammenlegung von Aufklärung und Abwehr in
einem Organ, die Ausstattung dieser Organe mit exekutiven Befugnissen, die
Erweiterung dieser Befugnisse, statt sie Schritt für Schritt weiter abzubauen.
Das sowjetische Modell führte zu einer unkontrollierbaren Unterordnung der
Sicherheitsorgane unter die Befehlsgewalt der Führungen der Staatsparteien.
Die Praxis der
Sicherheitsorgane im Realsozialismus war in unterschiedlichen historischen
Perioden mehr oder weniger geprägt durch eine extensive und undifferenzierte
Auslegung der Forderung: „Eine Revolution ist nur etwas wert, wenn sie sich zu
verteidigen weiß“ und evtl. auch von den Nachwirkungen der Stalinschen These
von der ständigen Verschärfung des Klassenkampfes.
Das widerspiegelte sich z.B.
in Aufgabenstellungen der politischen Führung, die die Entwicklung von tauglichen
Formen zur Lösung politischer und sozialer Widersprüche und Konflikte durch
repressive Maßnahmen ersetzten.
Daraus entstand ein
undifferenziertes Feindbild mit Rückwirkungen auf die Wertvorstellungen der
Geheimdienst-Mitarbeiter, wie sich das in der Aufgabenstellung „Wer ist wer?“
widerspiegelte oder in der exzessiven Anwendung solcher Begriffe, wie
„feindlich-negative Personen“ oder „konterrevolutionäre Gruppierungen“.
III. Möglichkeiten und Grenzen der „Geheimdienste im
Sozialismus“
In einer sozialistischen
Gesellschaft dürften nicht schlechthin die Methoden der bürgerlichen
Herrschaftssicherung übernommen werden; deshalb verbietet sich eine
Gleichsetzung der handwerklichen Mittel und Methoden trotz scheinbarer
abstrakter Übereinstimmungen. Aber auch unter sozialistischen Bedingungen
tragen diese Mittel und Methoden geheimen, konspirativen Charakter. Post-,
Telefon- oder Wohnraumüberwachung ist auch im Sozialismus ein Eingriff in die
individuellen Persönlichkeitsrechte, aber unter bestimmten Bedingungen auch
notwendig. Eine mögliche Lösung kann nur in der effektiven Beschneidung
selbstherrlicher Entscheidungen von Geheimdienstmitarbeitern und in einem
System realer rechtsstaatlicher, vor allem auch unabhängiger richterlicher
Kontrolle liegen.
Eine sozialistische
Gesellschaftsordnung als Übergangsperiode (oder lt. Walter Ulbricht als relativ
selbständige Gesellschaftsformation) ist immer noch behaftet mit den
„Muttermalen“ der alten Gesellschaft, mit antagonistischen und
nichtantagonistischen Widersprüchen, ob erkannt und genutzt oder negiert und
trotzdem wirkend. Sie ist auf jeden Fall noch keine Gesellschaft der Gleichheit
und allgemeinen Freiheit nach dem Marx’schen Modell einer Gesellschaft, in der
alle Verhältnisse umzustoßen sind, in denen der Mensch ein geknechtetes,
unterdrücktes Wesen ist, also Verhältnisse, wo die freie Entwicklung des
Einzelnen die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist. Die Maßstäbe zur
Diskussion über Geheimdienste sind in diesen verschiedenen
Gesellschaftsperioden sehr deutlich auch verschieden, müssen es sein!
D.h., diese
Übergangsgesellschaft erfordert immer noch bestimmte, nach den Vorstellungen
der Klassiker (Lenin über den absterbenden Staat) im historischen Kontext
möglichst immer geringer werdende, Formen der Repression, der „Niederhaltung
der gestürzten Ausbeuterklassen“ und ihrer Helfer im Inneren und der Abwehr
subversiver Angriffe von außen. Die Anwendung von Gewalt (ökonomische,
polizeiliche, juristische, militärische) in dieser historischen Epoche zu negieren,
ist ahistorisch. Die in der linken Bewegung aktuell diskutierte Frage, ob es
berechtigt sei, die politischen Freiheiten im Interesse der Durchsetzung von
Gerechtigkeit und Gleichheit einzuschränken, ist in dieser abstrakten,
pauschalen Formulierung ebenfalls ahistorisch, sie kann nur unter den
jeweiligen konkreten historischen Bedingungen bewertet werden, die Antworten
dürften für einzelne historische Perioden in der Entwicklung des
Realsozialismus sehr unterschiedlich ausfallen.
Bereits die Klassiker lehrten
uns: Der Grad der Anwendung von Gewalt hängt ab vom Grad des Widerstandes der
gestürzten Klassen. Aber eine Grundforderung ist zu beachten: „Die
revolutionäre Gewaltanwendung darf sich jedoch nicht verselbständigen und muss
die Zustimmung der Volksmassen finden.“[1]
Das ist eine der Grundlehren
aus der Tätigkeit der Sicherheitsorgane in den realsozialistischen Staaten und
berührt die Frage nach der historischen Legitimation ihres Wirksamwerdens.
Wer die historische
Legitimität der Schaffung einer neuen, antikapitalistischen Gesellschaft
anerkennt, muss auch die historische Legitimität ihres Schutzes, ihrer
Verteidigung anerkennen. Aber dieser Schutz muss durch einen immer breiteren
Konsens des Volkes getragen und damit legitimiert sein.
In den Methoden seiner Arbeit
sollte der moderne Nachrichtendienst den Prinzipien und den moralisch-ethischen
Wertgrundsätzen des Rechtsstaats entsprechen. Diese Grundsätze müssten Eingang
finden in die Ausbildung und Erziehung der Mitarbeiter und in alle dienstlichen
Weisungen. Dazu gehört vor allem die Ablehnung von Arbeitsprinzipien und
Denkstrukturen, dass der Zweck (die Sache, das große Ziel Sozialismus) den
Einsatz aller Mittel rechtfertige.
Die entscheidende Frage ist also aus dieser Sicht
nicht, ob es Geheimdienste geben sollte, sondern welche politische Rolle,
welche Befugnisse ihnen unter konkreten historischen Bedingungen gegeben bzw.
nicht gegeben und wie effektiv sie kontrolliert werden.
IV. Geheimdienste in der modernen Gesellschaft, in
einer Zivilgesellschaft
Müssen wir uns damit
abfinden, dass in den gegenwärtigen bürgerlichen Gesellschaften der Trend zu
Geheimdiensten mit immer weitergehenden Befugnissen, zur Einschränkung von
Bürger- und Freiheitsrechten unter massivem politischem Druck durchgesetzt
wird? Gibt es Auswege aus dieser Entwicklung?
Hier nun eine Utopie – kann
sie Realität werden?
In der Grundtendenz muss es
möglich werden, politische Widersprüche und gesellschaftliche Konflikte
zunehmend nur mit politischen Mitteln auszutragen und zu lösen; für solche
Konfliktlagen sind politische Regulative unter Einbeziehung aller beteiligten
Seiten zu schaffen und zu nutzen.
Zwangsmittel (und hier auch
vorwiegend vor allem polizeiliche/ staatsanwaltschaftliche) sollten nur dann
eingesetzt werden, wenn das Gemeinwesen durch bestimmte Handlungen und
Entwicklungen real gefährdet ist und diese Wertung von der breiten
Öffentlichkeit mitgetragen wird (demokratische Legitimierung). Das erfordert
auch eine strikte Trennung von nachrichtendienstlichen und exekutiven
Befugnissen, die Ablehnung einer wie auch immer gearteten Geheimpolizei.
Wie könnten Regelungen der Befugnisse
von Geheimdiensten in einer modernen Gesellschaft aussehen?
Grundvoraussetzungen wären
klare rechtliche Bestimmungen durch die Volksvertretungen über Rechte und
Pflichten der Geheimdienste, ihre demokratische Kontrolle und ihre
Rechenschaftspflichten. Zur Erreichung einer wirksamen Transparenz müssten
diese Regelungen aus dem parlamentarischen Procedere heraus weit in die
Öffentlichkeit getragen werden. Je mehr Transparenz umso geringer der Nimbus
eines geheimnisvollen und übermächtigen Organs. Das betrifft eine detaillierte
Information der Öffentlichkeit über die erkannten Angriffe und Gefahren für die
eigene Gesellschaft und über die dienstinternen Maßnahmen und Entwicklungen zu
deren Abwehr. Nur so kann eine wachsende Akzeptanz dieser Entscheidungen in
breiten Kreisen der Bevölkerung erreicht werden.
[ einfügen: da waren wir Ende
der 50er Jahre in der DDR schon einmal weiter – Ausstellungen und
Bürgergespräche]
Die parlamentarischen
Kontrollgremien dürften nicht als Feigenblätter der Geheimdienstkontrolle
fungieren, sondern müssen mit weitgehenden und durchsetzbaren
Kontrollbefugnissen auch im inneren System der Geheimdienste ausgestattet sein
und eine öffentliche Rechenschaftslegung der Kontrolleure ermöglichen. (es ist
unangemessen, wenn die PKG nur das beurteilen dürfen, was ihnen die
Geheimdienste zur Bewertung überlassen!)
Zu prüfen wäre auch die
Einrichtung der Funktion eines Geheimdienstbeauftragten des Parlaments, an den
sich Mitarbeiter der Dienste oder Betroffene ihrer Aktivitäten ohne Gefahr
einer nachträglichen Sanktion wenden könnten.
Das alles ist zu verbinden
mit einem schrittweisen Abbau der Befugnisse der Geheimdienste und ihrer
Eingriffsmöglichkeiten in die Gesellschaften. Soweit Aufgaben der Sicherung der
Rechte der Bürger und der Stabilität der Gesellschaft erforderlich sind,
müssten diese Schritt für Schritt von den geheimdienstlich-konspirativen
Mitteln und Methoden zu Aufgaben der Staatsanwaltschaften/Polizei verlagert
werden.
Die Mindeststandards
der Grenzen konspirativer Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte liegen zumindest in der Intimsphäre bzw. bei
berufsbedingten Schutzsphären.
Aber auch bei scheinbar gerechtfertigten
Eingriffen ist eine verantwortungsbewusste Prüfung der Verhältnismäßigkeit, der
Abwägung zwischen der Schwere der Eingriffe und den verletzten
Persönlichkeitsrechten mit dem angestrebten Erfolg der Verdachtsklärung
unabdingbar.
Zu entscheiden ist auch,
inwieweit es eine Informationspflicht an die Betroffenen nach erfolglosen
Eingriffen mit welche Grenzen gibt. Die in der bürgerlichen Gesellschaft
geltenden Regeln über die richterlichen Bestätigungen solcher Eingriffe müssten
weiter ausgebaut, präzisiert und mit wirkungsvollen Kontrollmechanismen über
ihre Einhaltung untersetzt werden.
V. Geheimdienste in den internationalen Beziehungen
Die aktuelle internationale
Lage, Aggressionen des Imperialismus, Durchsetzung der Machtinteressen mit
militärischen und subversiven Mitteln, sich verschärfende Konflikte in den
internationalen Beziehungen lassen Diskussionen über die Möglichkeiten der
Zurückdrängung der Rolle und der Einflüsse von Geheimdiensten auf die
internationalen Beziehungen ziemlich utopisch erscheinen. Aber zumindest in der
Diskussion über die Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse für die Epoche einer
antikapitalistischen Entwicklung müssten
Überlegungen dieser Art doch eine Rolle spielen.
Schon heute – und immer
stärker im Informationszeitalter – haben Forschungsergebnisse international
anerkannter Einrichtungen der Friedens- und Konfliktforschung oder
militärischer Dokumentationszentren auf der Grundlage offener Quellen eine
gleiche und oft höhere Qualität als die Mehrheit der politischen,
wirtschaftlichen und militärischen Aufklärungsergebnisse der Geheimdienste.
Aber diese
Forschungsergebnisse sind von ihrer Entstehung und Wirksamkeit her transparent
und somit nicht interessengeleitet manipulierbar.
Bereits gegen Ende des 20.
Jahrhunderts wurde immer deutlicher, dass Ergebnisse einer internationalen
wissenschaftlichen Forschungsarbeit (z.B. durch das schwedische Institut SIPRI)
wesentlich zeitnaher, solider und stringenter waren als aufwändige, oft nicht
verifizierbare Spionageinformationen, die oft aus Quellenschutzgründen noch
wesentlicher Inhalte und Beweisführungen entledigt werden mussten. Diese
qualitativen Unterschiede haben sich mit dem Beginn des Informationszeitalters
noch um ein Vielfaches verstärkt.
Internationale Beziehungen
sollten zunehmend durch Transparenz der Handlungen und Potentiale, durch
vertrauensbildende Maßnahmen und von demokratischen Prinzipien (nicht durch
Machtausübung) geprägte Zusammenarbeit bei der Lösung globaler Probleme
charakterisiert sein.
Zu solchen Grundprinzipien
könnten z.B. gehören:
§
Eine
fortschreitende Arbeitsteilung zwischen wissenschaftlichen Gremien und
Geheimdiensten; möglichst Austausch von Wissenschaftlern und Analytikern;
national und zunehmend in internationalen Gremien (z.B. die Aufgaben der IAEO
ersetzen den Einsatz der Geheimdienste auf dem Gebiet der
Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen);
§
Konsequente
Aufwertung der Rolle von Einrichtungen der internationalen Friedens- und
Konfliktforschung; sie sollten mit einem echten Beratungsstatus für Regierungen
und UNO-Gremien ausgestattet sein;
§
Wiederaufnahme
und deutliche Erweiterung der vertrauensbildenden Maßnahmen auf militärischem
Gebiet (z.B. der Regelungen der Stockholmer Konferenz von 1986 – KVAE) durch
Einsatz von unabhängigen internationalen Inspektoren (unter Ausschluss einer
gezielten Tätigkeit für bestimmte Mächte); international kontrollierte Lenkung
der technischen Kontrollmittel (vor allem der Aufklärungssatelliten) für
militärische Entwicklungen und Auswertung ihrer Erkenntnisse zum Nutzen aller
interessierter Seiten;
§
Konzentration der
Aufgaben und Angriffsziele geheimdienstlicher Tätigkeit auf reale
Gefahrenpunkte mit immer weiterer Einschränkung der Notwendigkeit ihres
Einsatzes.
In einer widersprüchlichen
und von krisenhaften Entwicklungen dominierten Welt, in der das Prinzip der
Gleichheit zwischen den Staaten nicht angewandt wird und demokratische
Beziehungen zwischen ihnen nicht existieren, wird altes, imperiales Denken
immer wieder neu wirksam. Deshalb erscheint eine tagespolitische Forderung nach
Abschaffung aller Geheimdienste im Moment illusionär, für einige Entwicklungen
direkt lebensbedrohlich.
Trotzdem sollten solche
prinzipiellen, zukunftsorientierten Forderungen Eingang finden in die
programmatischen Diskussionen der Linken über die Gestaltung einer neuen
Gesellschaft.
Die Welt von morgen wird
sicher mit anderen Maßstäben zu messen sein als unsere heutige. Fest steht aber
schon jetzt, dass internationale Beziehungen sich nicht mehr mit den alten
Mitteln der Konfrontation, die das Überleben der Menschheit gefährden,
regulieren lassen. Gemeinsames Herangehen, gemeinsames Studium existierender
Probleme und ihre gemeinsame Lösung sind schon heute eine sehr aktuelle
Forderung. Jeder Staat kann und sollte über öffentliche wissenschaftliche
Institutionen verfügen, die Entwicklungen im globalen Maßstab analysieren und
prognostizieren und dabei mit gleichgelagerten Institutionen aus anderen
Ländern gleichberechtigt zusammenarbeiten.
Eine
Projektion dieser Überlegungen auf die gegenwärtigen internationalen und
parlamentarischen Debatten über den Krieg in Afghanistan zeigt uns, wie
problematisch und wohl doch utopisch eine solche Umsetzung aktuell sein
wird.
[1] Vgl. Dr. Peter Frisch „Die Dialektik von Revolution und Konterrevolution“ in RF Extra III, Ausg. Mai 2008